Erstellt am 16.10.2012 um 22:17 Uhr von rechtbekommen
Bei der naechsten Wahl vielleicht. Auch bedenken, BR ist KEIN Geheimrat. Man darf also als BRM auch reden, sogar mit dem AG.
Erstellt am 16.10.2012 um 23:45 Uhr von Valdi
Maulwurf steht auf der roten Liste, vom Aussterben bedroht. Also wo ist das Problem ? :-)
Erstellt am 17.10.2012 um 00:42 Uhr von Schütze
Problem ist, dass wir absolut neu sind und es erst ein verdacht war, mittlerweile Gewissheit, dass er alles nach oben trägt. Trotz Belehrung über Geheimhaltungspflicht. Folge: Einzelgespräche mit Gremiumsmitgliedern mit enormer unter Druck setzung vom GF.
Erstellt am 17.10.2012 um 09:08 Uhr von rkoch
> Einzelgespräche mit Gremiumsmitgliedern mit enormer unter Druck setzung vom GF.
Häää???
Ad 1: Wenn sie von der GF als BRM angesprochen werden: Einfach sagen: Kein Kommentar, wenden Sie sich an den BRV - und einfach stehenlassen oder gar nicht erst hingehen.
Ad 2: Wenn sie von der GF als AN angesprochen werden, immer ein anderes BRM mitnehmen, und so bald das Thema vom AN zum BR wechselt - abblocken, ggf. weggehen.
Der AG DARF über die Arbeit der BRM als AN mit ihnen reden, mehr nicht, und die AN (BRM) müssen dann auch mitspielen. Zu Gesprächen über BR-Arbeit muß kein BRM bereit sein. §26 (2) BetrVG: NUR der BRV ist Ansprechpartner der GF und muss sich derartigen Gesprächen stellen. Wenn andere BRM mit der GF über BR-Arbeit reden, dann nur FREIWILLIG.
Was verstehst Du überhaupt unter "Drucksetzung" ? Wenn ich das Wort richtig interpretiere reicht ein Brief vom BR: "Wir fordern Sie auf die Behinderung der Betriebsratsarbeit unverzüglich zu unterlassen sonst sehen wir gezwungen uns selbst zu schützen".
> Trotz Belehrung über Geheimhaltungspflicht.
Nochmal: Eine "Geheimhaltungspflicht" gibt es nicht und der BR kann sich und seinen Mitgliedern auch keine solche verordnen. Ausnahmen:
- Informationen die der BR von AN unter dem Siegel der Verschwiegenheit mitgeteilt wurden unterliegen grundsätzlich dem Datenschutz! Insofern kann das böse für den "Maulwurf" ausgehen.
- Informationen über Verhandlungsoptionen und -strategien gegenüber dem AG können vom BR als Vertraulich eingestuft werden. Derartiges dem AG zu verraten ist eine Art kann als grobe Pflichtverletzung angesehen werden, da die Arbeit des BR damit untergraben wird.
- Informationen über das WER hat WIE abgestimmt oder argumentiert, also tatsächlich PERSONENBEZOGENE Informationen unterliegen grundsätzlich ebenfalls dem Datenschutz.
- und natürlich die Teile des BetrVG in denen dem BR als Gremium stillschweigen auferlegt wird.
NB: Datenschutz heißt im Kern nichts anderes als "Informationen über mich gehören MIR, also bin ICH der einzige der über dieses Eigentum bestimmen kann, sonst NIEMAND!". (vgl. Wiki:"Informationelle Selbstbestimmung")
Ansonsten gibt es grundsätzlich kein Geheimnis über die Arbeit des BR, auch nicht dem AG gegenüber. Jedes BRM darf also zum AG gehen und sagen, der BR (NICHT: BRM x) ist der Meinung ......, ICH bin anderer Meinung.
Derartiges ist nichts anderes als die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit! Das berechtigt aber den AG nicht, auf einzelne BRM durch "Druckmittel" Einfluß zu nehmen. Insbesondere der Kündigungsschutz der BRM wurde ja instituiert um dem AG DAS Druckmittel zu nehmen.
Erstellt am 17.10.2012 um 09:54 Uhr von gironimo
Bei aller Freiheit. Jedes BR-Mitglied sollte sich auch über demokratische Geflogenheiten im Klaren sein. Man muss nicht immer gleich mit Paragraphen und Gerichten kommen - man muss auch so einfach wissen, wann und wo man seinen Mund hält und wem man was sagt.
Das es immer BR-Mitglieder gibt, die sich einen Vorteil davon versprechen, wenn sie die Klinke der Geschäftsleitung putzen, sollte man wissen.
Wenn Ihr absolut neu seid, macht erst einmal Eure Schulungen und schickt auch den Maulwurf hin - vielleicht lernt er ja dazu.