Erstellt am 16.10.2012 um 18:15 Uhr von ohnewissen
Informieren ist nie schlecht.
Was steht dem im Weg?
Wer hat den die QMs davor "abgeschlossen" (insofern der BR/GBR mit im Boot war)?
Der örtliche BR oder der GBR mit Handlungsvollmacht?
Erstellt am 16.10.2012 um 18:42 Uhr von MacMac
QM wurde noch nie über den BR oder GBR abgewickelt.Es gibt das QM Handbuch das immer aktualisiert wird und neue QM hinzukommen.Diese Arbeit findet über den Geschäftsführer statt.
Qualitätsmanagementhandbuch Seniorenzentren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ....Seniorenzentren gGmbH haben an der Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mitgewirkt. Es gebührt besonderer Dank denjenigen, die bei der Erstellung dieses Qualitätsmanagement - Handbuches und anderer Qualitätsmanagement - Dokumente mit Ideen, Anregungen, kritischen Einschätzungen und Erfahrungen mitgearbeitet haben.
Das vorliegende Qualitätsmanagement-Handbuch wird mit der Unterschrift des Geschäftsführers auf dieser Seite zum Datum ihrer Gültigkeit in Kraft gesetzt.
Neue Revisionsstände einzelner Handbuchkapitel und Erweiterungen der Handbuchdokumentation werden durch Unterschrift der Geschäftsführung freigegeben und damit in Kraft gesetzt, nachdem sie vom Qualitätsbeauftragten geprüft und durch seine Unterschrift als „in Ordnung“ befunden wurden.
die Frage Neue QM oder Änderungen sollen die über den GBR laufen?Es ist noch nie geschehen
Erstellt am 16.10.2012 um 19:00 Uhr von ohnewissen
Jetzt müsste man wissen was dort alles geregelt wird...
Da das QM (in der Regel) unter anderem Arbeitsabläufe regelt, ist der BR in der MB lt. BetrVG.
Es muss nicht über den GBR laufen. Würde ich auch nur bedingt empfehlen, da die örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich sein können und nicht für alle gleich gut sein müssen.
Wenn jedoch das QM Handbuch für alle gilt / gelten soll, wäre zumindest darüber nachzudenken und abzuwägen.
Davon abgesehen, dass der GBR die Info sowieso erhällt wenn alle betroffen sind, ist IMHO eine kurze Mitteilung nie verkehrt.
Erstellt am 16.10.2012 um 19:04 Uhr von MacMac
Davon abgesehen, dass der GBR die Info sowieso erhällt wenn alle betroffen sind, ist IMHO eine kurze Mitteilung nie verkehrt.
Das ist ja das PROB der GBR bekommt keine INFO Ich muß selber schauen im Andbuch oder wenn ich halt Unterschreiben muß für ein neues QM dann bekomme ich es mit.Das QM Handbuch ist für alle Häuser gleich und soll auch so verwendet werden.Wir wissen die Realität sieht ander aus.Mir geht es darum ob Änderung oder Neue QM über den GBR laufen zur vorlage
Erstellt am 17.10.2012 um 15:33 Uhr von ohnewissen
Das heißt Du wolltest wissen ob der GBR durch den AG informiert werden muss?
Sorry, - hatte ich anders interpretiert.
In Eurem gelebten Fall: nö, - ging ja bis jetzt auch gut ;-) - aus Sicht des AG.
Im rechtlichen Sinne: Nein – dafür jeden einzelnen BR.
Stimmt aber auch nicht so ganz, da es mit der Information allein nicht getan ist.
Da das Handbuch alle betrifft, würde ich zuerst als BR mein MB-Recht einfordern. Siehe §87 BetrVG. – (1) # 12 wurde durch den AG ja bereits grundsätzlich „zugegeben“ – >>(…)Es gebührt besonderer Dank denjenigen, die bei der Erstellung dieses Qualitätsmanagement - Handbuches und anderer Qualitätsmanagement - Dokumente mit Ideen, Anregungen, kritischen Einschätzungen und Erfahrungen mitgearbeitet haben…<<
Sprich Vorschläge werden / wurden gemacht.
# 13 dürfte wohl den Nagel auf den Kopf …
Und im Rest findet Ihr bestimmt auch noch was.
Weil Ihr ja freundlich seid, wollt Ihr nicht, dass sich Euer AG mit jedem BR einzeln über dieses Thema auseinandersetzen muss :-). Aus diesem Grund übertragen die einzelnen BRs die Aufgabe der MB für das QM an den GBR (§50 (2) I BetrVG).
Und somit habt Ihr die „Mitteilungspflicht“ an den GBR.
Bis dahin muss der AG jeden einzelnen BR informieren (die MB mal außer Acht gelassen).
Erstellt am 17.10.2012 um 16:47 Uhr von ohnewissen
Teil 2 - Der Rest der Antwort wurde beim Senden leider verschluckt. Warum auch immer.
...
Sprich Vorschläge werden / wurden gemacht.
# 13 dürfte wohl den Nagel auf den Kopf …
Und im Rest findet Ihr bestimmt auch noch was.
Weil Ihr ja freundlich seid, wollt Ihr nicht, dass sich Euer AG mit jedem BR einzeln über dieses Thema auseinandersetzen muss :-). Aus diesem Grund übertragen die einzelnen BRs die Aufgabe der MB für das QM an den GBR (§50 (2) I BetrVG).
Und somit habt Ihr die „Mitteilungspflicht“ an den GBR.
Bis dahin muss der AG jeden einzelnen BR informieren (die MB mal außer Acht gelassen).
Erstellt am 17.10.2012 um 19:05 Uhr von MacMac
Super damit hast Du mir sehr geholfen.Damit kann ich was anfangen und Arbeiten.
Lieben Herzlichen Dank.