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Vielen Dank im voraus.

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Grafdoehren
Nov 2016 bearbeitet

In einem befreundeten Betrieb ohne BR wurde eingebrochen (Mit Passenden Schlüssel). Die drei Möglichen MA der Filiale wurden vom AG ohne Lohnfortzahlung vom Dienst suspendiert bis einer die Tat gesteht. Abgesehen vom Hausrecht des AG, darf er das? Welche Schritte können die MA einleiten?

Ja Klar, ist offiziell gemeldet.

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Community-Antworten (12)

M
Mainpower

16.10.2012 um 16:48 Uhr

Hallo, ist die Sache bei der Polizei Aktenkundig?

G
Grafdoehren

16.10.2012 um 17:01 Uhr

Ja klar, ist offziell gemeldet.

W
Watschenbaum

16.10.2012 um 17:27 Uhr

"Suspendierung ohne Lohnfortzahlung" ist Blödsinn

die AN sollten nachweislich klar machen, daß sie damit nicht einverstanden sind und letztendlich ihren Lohn nach § 615 BGB einklagen

als nächstes sperrt man sie noch in den Firmenkeller bei Wasser und Brot, bis einer gesteht ............

G
gironimo

16.10.2012 um 18:33 Uhr

was es nicht alles gibt ....

Da der Umgang mit den Paragraphen nicht jedermanns Sache ist, sollten die betroffenen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft aufsuchen, wenn der AG nicht einsichtig ist.

W
Watschenbaum

16.10.2012 um 18:52 Uhr

falls der AG nicht anhand von Aufzeichnungen nachweisen kann

  1. wieviele Schlüssel es gibt
  2. wer alles einen Schlüssel bekam
  3. Vollzähligkeit aller vorhandenen Schlüssel

hat er sowieso ein Problem

von pauschalen Verdächtigungen mal abgesehen Profis öffnen Türen auch ohne Spuren..............

S
Snooker

16.10.2012 um 19:08 Uhr

@von Grafdoehren

Halte nix von unquallifizierten Sprüchen und gebe Dir den Tipp mal unter Verdachtskündigungen zu blättern. Hier mal was zum Einklesen:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/verdachtskuendigung.htm

K
Kulum

16.10.2012 um 19:25 Uhr

Snooker, das geht ins Leere. Der AG vermutet, dass es einer der drei war. Eine Verdachtskündigung gegen alle drei, weil es einer gewesen sein könnte, scheitert zwangsläufig. Bin da voll bei Watschenbaum, Arbeitskraft anbieten (wobei sich das evtl auch nach §296 BGB erledigt haben könnte, aber vorsichtshalber kann man ja) und dann Lohn nach §615 BGB einklagen.

W
Watschenbaum

16.10.2012 um 19:33 Uhr

anhand der vorliegenden Informationen

  • kann man das Thema "Verdachtskündigung" ja mal erwähnen, das wars aber auch schon

alles andere ist pure Panikmache, somit auch eher in den Bereich "unqualifiziert" einzuordnen, wen immer du auch mit deiner Aussage "unqualifizierte Sprüche" treffen wolltest, Snooker, die eigene Nase steht dir dabei im Weg

S
Snooker

17.10.2012 um 02:45 Uhr

Liebe Freunde des Rechts Will das von euch genannte ja nicht völlig vom Tisch weisen, aber dies ist nur eine Option. Es ist aber ganz bestimmt keine Option die bis zum Renteneintrittsalter so dann bestand haben wird. Aus diesem Grund sollte der BR sich mit der Möglichkeit der Verdachtskündigung auseinander setzen. Man beachte in meinem Text das ich das Wort Tipp mit benutzt habe. Es istFatal für einen BR sich erst dann mit dieser Möglichkeit auseinander zu setzen wenn es fast zu spät ist. Aus diesem Grund trage ich meine Nase weiter mitten im Gesicht und werde ihr weiter folgen. Hin und wieder mal Stossen, aber keine blutige Nase holen ist die devise. Ist kein BR vorhanden sollten wenigsten die betreffenden Personen wissen was noch kommen kann. Und bitte zeige mir eine die Stelle in der Rechtssprechung wo nur eine Person für eine Sache ne Verdachtskündigung bekommen kann. Nicht weil Texte in der Einzal geschrieben wurde sind sie auch so aus zu legen.

K
Kulum

17.10.2012 um 10:13 Uhr

Snooker

Eigendlich ist es ja egal, weil die Verdachtskündigung ja momentan bei den drei Betreffenden gar nicht im Raum steht. Aber es werden regelmäßig Verdachtskündigungen gekippt, weil bei Ausspruch mindestens zwei Vorraussetzungen erfüllt sein müssen. Erstens muss der AN vom AG angehört werden und zweitens muss der dann noch verbleibende Verdacht dringend sein. Spätestens am zweiten Punkt scheitert die Verdachtskündigung. Der AG kann ja gar nicht sagen wen er denn nun tatsächlich verdächtigt. Er verdächtigt pauschal alle die im Besitz eines Schlüssels sind. Und das wiederum ist kein dringender Verdacht.

G
Grafdoehren

17.10.2012 um 10:51 Uhr

Vielen vielen Dank, werde mal ein Schreiben mit euren Tipps aufsetzten und Stumpf die Paragrafen einfügen. Der Anwalt wird wohl unumgänglich sein. Liebe Grüße Grafdoehren

R
rkoch

17.10.2012 um 12:27 Uhr

Eine kleine Detailfrage am Rande: Kann Der AG überhaupt beweisen, dass überhaupt ABGESCHLOSSEN war? Soll schon passiert sein, dass versehentlich der letzte den Schlüssel nicht rumgedreht hat oder die Tür nicht ins Schloss gefallen war....

Ist mir mal im Ort passiert: Irgendjemand hatte bei unserer Apotheke vergessen die Automatiktür abzuschließen/abzuschalten. Beim Spazierengehen am Sonntag laufe ich da unbedarft vorbei und ZACK geht die Tür auf.... Konnte jeder nach belieben Reinspazieren und den Laden leerräumen.... Gott sei Dank ist auf dem Land alles noch im Lot :-), nix passiert.

In dem Sinne: Wenn der AG selbst (wie oft üblich) die Türen abschließt soll er sich u.U. an die eigene Nase fassen.

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