Abmahnung eines BR-Mitglied
hallo zusammen hab mal eine frage einer unser BR-Mitglieder soll eine abmahnung bekommen da er werbal gegenübern eines angestellten (androhung von gewalt) sich geäußert hat.wie soll sich der betriebsrat dazu sich verhalten(zu einer aussprache mit unserm mitglied kamm es noch nicht da er zur zeit im urlaub ist aber die geschäftsführung hat schon alles vorbereitet für die abmahnung).
Mfg:Pfenning
Community-Antworten (9)
16.10.2012 um 13:19 Uhr
Bei einer Abmahnung ist der BR unbeteiligt. Es gibt juristische Auffassungen, dass er vom ArbGeb darüber informiert werden muss. Diese Information habt ihr ja bekommen - damit ist euer Part als Gremium erledigt.
16.10.2012 um 13:22 Uhr
der br sollte dem brm raten, diese abmahnung dankend anzunehmen, da damit die sanktionsmöglichkeit des arbeitgebers ausgeschöpft ist.
16.10.2012 um 13:48 Uhr
Ich würde auch auf eine "Gegendarstellung" seitens des BRM (seitens des BR sowieso!) verzichten, es sei denn, er kann beweisen dass er zu dem Zeitpunkt zu dem das ganze vorgefallen sein soll überhaupt nicht in der Nähe des Angestellten. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und das führt grundsätzlich zu nichts. Viel größer ist dann die Gefahr dass man sich mit irgendeiner unbedachten Äußerung in der Gegendarstellung (ich habe ihm keine Prügel angedroht sondern ihm nur Redensartlich den Arsch versohlt) noch mehr in die Bredouille bringt indem man womöglich das Vorgefallene gar bestätigt.
16.10.2012 um 16:40 Uhr
Sofern das BRM hier in de rFunktion BRM gehandelt hat, kann/darf der AG nicht abmahnen. Denn Fehlverhalten als BRM ist nicht Abmahnfähig, dafür sieht das BetrVG andere Wege, nämlich § 23 vor.
16.10.2012 um 16:50 Uhr
brmetall, gehts noch?
16.10.2012 um 16:51 Uhr
ich hol mir Popcorn, das wird lustig ;)
16.10.2012 um 18:55 Uhr
wartet doch einfach ab, bis der Kollege wieder da ist. In Abwesendheit kann man viel über andere behaupten; finde ich schon einmal einen sehr schlechten Stil.
Und dann kommt ja moch der Punkt: Was steht wirklich in der Abmahnung.
Vorher würde ich gar nicht weiter die Sache vertiefen.
16.10.2012 um 18:58 Uhr
Er hat nicht als brm gehandelt sonder als Vorgesetzter seiner Abteilung unter Beisein des Geschäftsführers das ist sein Problem !
MfG pfenning
16.10.2012 um 21:19 Uhr
@ Pfennig
Wieso Problem? Wenn sich ein Vorgesetzter im Beisein des GF so verhält, ist der Kollege mit einer Abmahnung doch wunderbar bedient und sollte sich glücklich schätzen, sein Verhalten künftig ändern zu können.
Was soll der Unfug, hier als BR intervenieren zu wollen? Mal ganz abgesehen davon, dass der BR hier überhaupt nichts zu kamellen hat.
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