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Abmahnung eines BR-Mitglied

P
pfenning
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen hab mal eine frage einer unser BR-Mitglieder soll eine abmahnung bekommen da er werbal gegenübern eines angestellten (androhung von gewalt) sich geäußert hat.wie soll sich der betriebsrat dazu sich verhalten(zu einer aussprache mit unserm mitglied kamm es noch nicht da er zur zeit im urlaub ist aber die geschäftsführung hat schon alles vorbereitet für die abmahnung).

Mfg:Pfenning

1.59009

Community-Antworten (9)

P
Petrus

16.10.2012 um 13:19 Uhr

Bei einer Abmahnung ist der BR unbeteiligt. Es gibt juristische Auffassungen, dass er vom ArbGeb darüber informiert werden muss. Diese Information habt ihr ja bekommen - damit ist euer Part als Gremium erledigt.

N
Nubbel

16.10.2012 um 13:22 Uhr

der br sollte dem brm raten, diese abmahnung dankend anzunehmen, da damit die sanktionsmöglichkeit des arbeitgebers ausgeschöpft ist.

R
rkoch

16.10.2012 um 13:48 Uhr

Ich würde auch auf eine "Gegendarstellung" seitens des BRM (seitens des BR sowieso!) verzichten, es sei denn, er kann beweisen dass er zu dem Zeitpunkt zu dem das ganze vorgefallen sein soll überhaupt nicht in der Nähe des Angestellten. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und das führt grundsätzlich zu nichts. Viel größer ist dann die Gefahr dass man sich mit irgendeiner unbedachten Äußerung in der Gegendarstellung (ich habe ihm keine Prügel angedroht sondern ihm nur Redensartlich den Arsch versohlt) noch mehr in die Bredouille bringt indem man womöglich das Vorgefallene gar bestätigt.

B
BRMetall

16.10.2012 um 16:40 Uhr

Sofern das BRM hier in de rFunktion BRM gehandelt hat, kann/darf der AG nicht abmahnen. Denn Fehlverhalten als BRM ist nicht Abmahnfähig, dafür sieht das BetrVG andere Wege, nämlich § 23 vor.

N
Nubbel

16.10.2012 um 16:50 Uhr

brmetall, gehts noch?

K
Kulum

16.10.2012 um 16:51 Uhr

ich hol mir Popcorn, das wird lustig ;)

G
gironimo

16.10.2012 um 18:55 Uhr

wartet doch einfach ab, bis der Kollege wieder da ist. In Abwesendheit kann man viel über andere behaupten; finde ich schon einmal einen sehr schlechten Stil.

Und dann kommt ja moch der Punkt: Was steht wirklich in der Abmahnung.

Vorher würde ich gar nicht weiter die Sache vertiefen.

P
Pfenning

16.10.2012 um 18:58 Uhr

Er hat nicht als brm gehandelt sonder als Vorgesetzter seiner Abteilung unter Beisein des Geschäftsführers das ist sein Problem !

MfG pfenning

H
Hoppel

16.10.2012 um 21:19 Uhr

@ Pfennig

Wieso Problem? Wenn sich ein Vorgesetzter im Beisein des GF so verhält, ist der Kollege mit einer Abmahnung doch wunderbar bedient und sollte sich glücklich schätzen, sein Verhalten künftig ändern zu können.

Was soll der Unfug, hier als BR intervenieren zu wollen? Mal ganz abgesehen davon, dass der BR hier überhaupt nichts zu kamellen hat.

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