Erstellt am 16.10.2012 um 11:19 Uhr von petrus
Bei einer Abmahnung ist der BR unbeteiligt. Es gibt juristische Auffassungen, dass er vom ArbGeb darüber _informiert_ werden muss. Diese _Information_ habt ihr ja bekommen - damit ist euer Part als Gremium erledigt.
Erstellt am 16.10.2012 um 11:22 Uhr von Nubbel
der br sollte dem brm raten, diese abmahnung dankend anzunehmen, da damit die sanktionsmöglichkeit des arbeitgebers ausgeschöpft ist.
Erstellt am 16.10.2012 um 11:48 Uhr von rkoch
Ich würde auch auf eine "Gegendarstellung" seitens des BRM (seitens des BR sowieso!) verzichten, es sei denn, er kann beweisen dass er zu dem Zeitpunkt zu dem das ganze vorgefallen sein soll überhaupt nicht in der Nähe des Angestellten.
Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und das führt grundsätzlich zu nichts. Viel größer ist dann die Gefahr dass man sich mit irgendeiner unbedachten Äußerung in der Gegendarstellung (ich habe ihm keine Prügel angedroht sondern ihm nur Redensartlich den Arsch versohlt) noch mehr in die Bredouille bringt indem man womöglich das Vorgefallene gar bestätigt.
Erstellt am 16.10.2012 um 14:40 Uhr von BRMetall
Sofern das BRM hier in de rFunktion BRM gehandelt hat, kann/darf der AG nicht abmahnen. Denn Fehlverhalten als BRM ist nicht Abmahnfähig, dafür sieht das BetrVG andere Wege, nämlich § 23 vor.
Erstellt am 16.10.2012 um 14:50 Uhr von Nubbel
Erstellt am 16.10.2012 um 14:51 Uhr von Kulum
ich hol mir Popcorn, das wird lustig ;)
Erstellt am 16.10.2012 um 16:55 Uhr von gironimo
wartet doch einfach ab, bis der Kollege wieder da ist. In Abwesendheit kann man viel über andere behaupten; finde ich schon einmal einen sehr schlechten Stil.
Und dann kommt ja moch der Punkt: Was steht wirklich in der Abmahnung.
Vorher würde ich gar nicht weiter die Sache vertiefen.
Erstellt am 16.10.2012 um 16:58 Uhr von Pfenning
Er hat nicht als brm gehandelt sonder als Vorgesetzter seiner Abteilung unter Beisein des Geschäftsführers das ist sein Problem !
MfG pfenning
Erstellt am 16.10.2012 um 19:19 Uhr von Hoppel
@ Pfennig
Wieso Problem? Wenn sich ein Vorgesetzter im Beisein des GF so verhält, ist der Kollege mit einer Abmahnung doch wunderbar bedient und sollte sich glücklich schätzen, sein Verhalten künftig ändern zu können.
Was soll der Unfug, hier als BR intervenieren zu wollen? Mal ganz abgesehen davon, dass der BR hier überhaupt nichts zu kamellen hat.