Bekanntgabe der Abstimmung bei Kündigungen
Hallo! Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.. In unserem Gremium sollte über außerordentliche KÜs abgestimmt werden. Das haben wir auch getan und diesen mehrheitlich zugestimmt, da der Grund durchaus gerechtfertigt war. Jetzt kursieret im ganzen Haus herum, dass der BR den KÜs schließlich auch zugestimmt hat. Was kann der BR dagegen machen? Denn wenn wir jetzt nicht reagieren, können wir unsere ganzen Abstimmungen künftig auch gleich ans schwarze Brett hängen... Vielen Dank für die Hilfe
Community-Antworten (11)
12.10.2012 um 16:14 Uhr
"Hierzu steht der BR wie gesagt auch"
Dann tut es auch! Der BR sollte immer davon ausgehen, dass sein Verhalten öffentlich wird. Ihr seid Vertreter der Belegschaft und diese sollte eigentlich auch wissen was ihr treibt.
Der BR ist natürlich nicht verpflichtet solche Sachen an das schwarze Brett zu hängen aber es gibt keine Norm die besagt dass diese Abstimmungen im Ergebnis geheim sind
12.10.2012 um 14:49 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht. Ihr habt doch zugestimmt, da steht dann auch dazu.
12.10.2012 um 14:56 Uhr
Es geht hier nicht darum, dass wir nicht zu unserer Abstimmung stehen, sondern das gesamte Unternehmen davon weiß, wie wir abgestimmt haben. Das findet unser Gremium nicht i.O. ..
12.10.2012 um 15:25 Uhr
Das findet unser Gremium nicht i.O. ..
Da hat das Gremium Pech. Denn BR ist eben kein Geheimrat. Im Gegenteil in der Betriebsversammlung muss der BR ggf Antworten geben auch zu solchen Themen und solchem Verhalten.
Weiter, der BR sollte eigentlich NICHT Kündigungen zustimmen. Denn er ist kein Richter/ArbG. Auch verschlechtert der BR durch Zustimmung die Chancen des gekündigten.
Dieses auch zu beachten unter der Tatsache, dass oftmals ArbG Kündigungen für rechtswidrig erklären. Dann hat ggf der BR nachweislich FALSCH entschieden. Was dann?? Findet dann das Gremium sein Handeln auch noch OK ??
12.10.2012 um 15:42 Uhr
Hallo Streikbrecher, i.d.R. stimmen wir Kündigungen auch nicht zu, hier handelt es sich um einen Einzelfall, da tatsächlich und wohl wissentlich von den Arbeitnehmern gegen arbeitsvertragliche Pflichten (mehrere) verstoßen wurde. Hierzu steht der BR wie gesagt auch. Im Zweifelsfall auch dann, wenn das ArbG anders entscheidet. Allerdings kann sich das Gremium nicht daran erinnern, dass solche Entscheidungen öffentlich bekannt gegeben werden müssen. Dass die betroffenen Arbeitnehmer davon wissen ist eine Sache, aber solche Aussagen zu verbreiten, dass der Betriebsrat die Kündigungen veranlasst hat und ähnliches ist eben nicht i.O. - aus unserer Sicht..
12.10.2012 um 16:19 Uhr
Wenn Ihr der Kündigung widersprochen hättet, und das würde als Info durch den Betrieb gehen, hättet Ihr damit auch Probleme?
12.10.2012 um 16:26 Uhr
Danke Paula! Das hilft mir weiter...
Und ja, Bakunin, wie gesagt, sonst könnten wir es ja auch an das schwarze Brett hängen..
Entschuldigt bitte, wenn diese Frage für euch nicht so relevant ist, aber wir sind der erste BR in unserem Unternehmen und erst seit fünf Monaten im Amt..
12.10.2012 um 16:44 Uhr
dann mal ein Tipp für den ersten BR, erst seit fünf Monaten im Amt
es kommt grundsätzlich nicht gut an, außerordentlichen Kündigungen ausdrücklich zuzustimmen, vor allem ist das meistens absolut unnötig
Bedenken finden sich immer
entscheiden tut letztendlich ein Richter egal was der BR vorher dazu gemeint hat
man sollte hier sehr genau darauf achten, in welche Ecke man von der Belegschaft gesteckt wird, wenn man fristlosen Kündigungen zustimmt,
und stellt euch mal vor : das Gericht entscheidet anders - wäre doch peinlich
12.10.2012 um 17:00 Uhr
sjhof
Habt ihr bei eurer seltsamen Entscheidung als BR, was ihr solltet/müsstet vorher darauf geachtet, dass der AG hier den AN vorher einmal wegen diesem Fehlverhalten Abgemahnt hat, was Gerichte idR hier fordern???
12.10.2012 um 17:36 Uhr
Ich halte auch gar nichts davon, dass der BR Kündigungen zustimmt. Der BR ist Interessenvertreter der AN und hat Bedenken zu äußern, zu widersprechen - oder - zu schweigen. Das BetrVG erfordert keine Zustimmung. Der AG hat grünes Licht bei Fristablauf.
Ob eine Kündigung berechtigt ist, entscheidet das Gericht, wenn die AN dieses anrufen.
Das Ihr erst fünf Monate im Amt seid - o.k. - dann werdet Ihr sicherlich in weiteren Seminaren den Sinn und Zweck des § 102 BetrVG und dessen Hintergründe noch näher kennen lernen.
13.10.2012 um 10:52 Uhr
Hallo erst mal,
wenn die Kündigung Ordnungsgemäß dem Gekündigten zugeht liegt die Stellungnahme des BR bei. Dann kann man sich auch denken wer die Belegschaft informiert. Trotz alle dem sollte ein BR einer Kündigung nicht zustimmen. Denn da gibt es ja noch die elegante Lösung, die Frist einfach verstreichen zu lassen. Was einer stillschweigen Zustimmung der Kündigung gleich kommt. Denn wir als BR sind keine Richter.
Gruß Der Gute
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