Mein Nachbar ist seit mehreren Jahren als 400€ Kraft bei einer Spedition beschäftigt. Die letzten 2-3 Jahre ist er aber nicht mehr zur Arbeit "gerufen" worden, bzw. man sagte ihm das er momentan nicht benötigt würde und man werde sich wieder melden. Für mich ist das, was ich bisher weis, ein klassischer Fall von Annahmeverzug §615 BGB. Mein Nachbar ist u. U. bereit seinen Lohn den er seit diesem Zeitpunkt nicht mehr bekam einzuklagen. Da würde dann schon eine hübsche Summe zusammen kommen.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nie geschlossen, so ist erstmal nichts mit einer Ausschlussfrist geregelt. Die Möglichkeit wäre ja noch das ein TV existiert den man beachten müsste, die Spedition verweigert aber komplett die Auskunft darüber ob ein TV zur Anwendung kommt.

Wo bekommt man den noch Auskunft ob das Unternehmen Tarifgebunden ist und welcher TV eventuell zur Anwendung Kommt???

Danke