Erstellt am 11.10.2012 um 16:18 Uhr von Watschenbaum
diesem Vorhaben würde ich keine großen Chancen einräumen
man wird vermutlich mit Recht fragen, weshalb der AN sich solange nicht gerührt hat,
man wird es wahrscheinlich als rechtsmissbräuchlich ansehen, auf einmal für 2-3 Jahre Lohn einzufordern
man könnte sein Verhalten als treuwidrig nach § 242 BGB einschätzen
aber : Versuch macht kluch
ohne Anwalt ist das Kostenrisiko sehr gering, vielleicht springt bei einem Vergleich ein nettes Sümmchen raus
bestehende Ausschlußfristen muß man nicht selbst erforschen, die soll der AG vor Gericht darlegen, falls es da tariflich etwas gäbe
ich würde erstmal davon ausgehen, daß keine vorlägen
Erstellt am 11.10.2012 um 16:20 Uhr von petrus
Nachbar Gewerkschaftmitglied? -> wenn nein, gilt TV nicht originär
Schriftlicher AV existiert nicht -> somit keine Bezugnahmeklausel auf TV
Bliebe bloß noch ein allgemeinverbindlicher TV? Gibt es sowas für das Transportgewerbe?
Erstellt am 11.10.2012 um 17:28 Uhr von heidioma
@petrus
*Bliebe bloß noch ein allgemeinverbindlicher TV? Gibt es sowas für das Transportgewerbe?
>Ich glaubr nicht
@Watschenbaum
*man wird vermutlich mit Recht fragen, weshalb der AN sich solange nicht gerührt hat
> Er hat sich gerührt, nicht nur einmal sondern mehrmals, immer mit dem gleichen
> Ergebnis. - Momentan wirst du nicht benötigt, wir melden uns wieder wenn Bedarf
> besteht.
*man wird es wahrscheinlich als rechtsmissbräuchlich ansehen, auf einmal für 2-3 Jahre *Lohn einzufordern
> nur weil jemand nicht nach 3 oder 6 Monaten klagt? Kenn mich da aber wirklich nicht
> aus, muß mich mal belesen wenn ich was finde.
* man könnte sein Verhalten als treuwidrig nach § 242 BGB einschätzen
> Auch da muß ich mich erstmal belesen.
Der Nachbar ist Rechtschutzversichert, das mit dem RA wäre ja bei Bedarf auch geklärt.
Hat sonst noch jemand eine Meinung bzw. einen tollen Link?
Immer her damit. :-)
Erstellt am 11.10.2012 um 17:56 Uhr von gironimo
Erst einmal bei der Gewerkschaft nachfragen. Ob in dem Betrieb ein Tarif besteht, wird man zunächst auch ohne Mitgliedschaft erfahren.
Und wenn Rechtschutz besteht, würde ich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und mich beraten lassen.
Erstellt am 11.10.2012 um 20:38 Uhr von Watschenbaum
wenn mehrmals nachweislich die Arbeitskraft angeboten wurde, spricht das für ihn
das würde die evtl. Behauptung des AG, die Nichtbeschäftigung erfolgte einvernehmlich, erschüttern
es klang so an, als hätte ihn die Nichtbeschäftigung jahrelang nicht gejuckt
dafür gibts den Rechtschutz : Ab zum Fachanwalt