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Auskunft Tarifgebunden

H
heidioma
Nov 2016 bearbeitet

Mein Nachbar ist seit mehreren Jahren als 400€ Kraft bei einer Spedition beschäftigt. Die letzten 2-3 Jahre ist er aber nicht mehr zur Arbeit "gerufen" worden, bzw. man sagte ihm das er momentan nicht benötigt würde und man werde sich wieder melden. Für mich ist das, was ich bisher weis, ein klassischer Fall von Annahmeverzug §615 BGB. Mein Nachbar ist u. U. bereit seinen Lohn den er seit diesem Zeitpunkt nicht mehr bekam einzuklagen. Da würde dann schon eine hübsche Summe zusammen kommen.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nie geschlossen, so ist erstmal nichts mit einer Ausschlussfrist geregelt. Die Möglichkeit wäre ja noch das ein TV existiert den man beachten müsste, die Spedition verweigert aber komplett die Auskunft darüber ob ein TV zur Anwendung kommt.

Wo bekommt man den noch Auskunft ob das Unternehmen Tarifgebunden ist und welcher TV eventuell zur Anwendung Kommt???

Danke

1.17205

Community-Antworten (5)

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Watschenbaum

11.10.2012 um 18:18 Uhr

diesem Vorhaben würde ich keine großen Chancen einräumen

man wird vermutlich mit Recht fragen, weshalb der AN sich solange nicht gerührt hat, man wird es wahrscheinlich als rechtsmissbräuchlich ansehen, auf einmal für 2-3 Jahre Lohn einzufordern man könnte sein Verhalten als treuwidrig nach § 242 BGB einschätzen

aber : Versuch macht kluch

ohne Anwalt ist das Kostenrisiko sehr gering, vielleicht springt bei einem Vergleich ein nettes Sümmchen raus

bestehende Ausschlußfristen muß man nicht selbst erforschen, die soll der AG vor Gericht darlegen, falls es da tariflich etwas gäbe ich würde erstmal davon ausgehen, daß keine vorlägen

P
Petrus

11.10.2012 um 18:20 Uhr

Nachbar Gewerkschaftmitglied? -> wenn nein, gilt TV nicht originär Schriftlicher AV existiert nicht -> somit keine Bezugnahmeklausel auf TV Bliebe bloß noch ein allgemeinverbindlicher TV? Gibt es sowas für das Transportgewerbe?

H
heidioma

11.10.2012 um 19:28 Uhr

@petrus *Bliebe bloß noch ein allgemeinverbindlicher TV? Gibt es sowas für das Transportgewerbe?

Ich glaubr nicht

@Watschenbaum *man wird vermutlich mit Recht fragen, weshalb der AN sich solange nicht gerührt hat

Er hat sich gerührt, nicht nur einmal sondern mehrmals, immer mit dem gleichen Ergebnis. - Momentan wirst du nicht benötigt, wir melden uns wieder wenn Bedarf besteht.

*man wird es wahrscheinlich als rechtsmissbräuchlich ansehen, auf einmal für 2-3 Jahre *Lohn einzufordern

nur weil jemand nicht nach 3 oder 6 Monaten klagt? Kenn mich da aber wirklich nicht aus, muß mich mal belesen wenn ich was finde.

  • man könnte sein Verhalten als treuwidrig nach § 242 BGB einschätzen

Auch da muß ich mich erstmal belesen.

Der Nachbar ist Rechtschutzversichert, das mit dem RA wäre ja bei Bedarf auch geklärt.

Hat sonst noch jemand eine Meinung bzw. einen tollen Link? Immer her damit. :-)

G
gironimo

11.10.2012 um 19:56 Uhr

Erst einmal bei der Gewerkschaft nachfragen. Ob in dem Betrieb ein Tarif besteht, wird man zunächst auch ohne Mitgliedschaft erfahren.

Und wenn Rechtschutz besteht, würde ich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und mich beraten lassen.

W
Watschenbaum

11.10.2012 um 22:38 Uhr

wenn mehrmals nachweislich die Arbeitskraft angeboten wurde, spricht das für ihn

das würde die evtl. Behauptung des AG, die Nichtbeschäftigung erfolgte einvernehmlich, erschüttern

es klang so an, als hätte ihn die Nichtbeschäftigung jahrelang nicht gejuckt

dafür gibts den Rechtschutz : Ab zum Fachanwalt

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