Stellenausschreibung für VZ Kräfte auch mit Teilzeit zu besetzen?
Hallo zusammen, meine Frage ist: Was kann ich als neuer BR tun wenn Stellenausschreibungen VZ Kräfte nur mit Teilzeitkräften besetzt werden sollen ? Begründung des AG: Fachkräftemangel (Pflege) deshalb stellt man auch ex Personal in Teilzeit ein. Kann ich als BR die Einstellung ablehnen und auf Einstellung von VZ Kräften bestehen? Obwohl vielleicht dadurch die dringend benötigten HÄnde in der Pflege fehlen? Wie würdet ihr handeln?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Community-Antworten (6)
11.10.2012 um 11:12 Uhr
... aber wenn es doch keine Vollzeitkräfte gibt ???
Macht es Sinn den Pflegenotstand wegen prinzipeller Überlegungen noch zu verschärfen?
Ansonsten kannst Du natürlich feststellen, dass die innerbetriebliche Stellenausschreibung nicht korrekt war. Aber das löst das Problem nicht wirklich. Ich würde mich da aber eher mit dem AG darauf verständigen, dass die angestrebte Lösung mit den ehemaligen Mitarbeitern nur eine Notlösung ist und man weiterhin alles daran setzt, die Stellen mit Vollzeitkräfte zu besetzen.
11.10.2012 um 11:15 Uhr
Widerspruchsmöglichkeiten zu Einstellungen sind im §99 BetrVG abschließend geregelt. Warum willst Du Leuten die Arbeit vorenthalten?
11.10.2012 um 11:27 Uhr
Ich mag mich ja auch irren, aber es gibt doch wohl extra ein TzBfG, damit Teilzeitarbeit und damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden soll? Insofern verstehe ich den Ansatz nicht so ganz.
Da halte ich es mit Tanzbär: Aus welchem Grund sollte man Menschen, die gerne Teilzeit arbeiten wollen diesen Anspruch verwehren?
Darüberhinaus erhöht man mit Teilzeitkräften auch den Mitarbeiterstamm ;-)
11.10.2012 um 11:40 Uhr
letztendlich muß man aber auch darauf achten, daß es "Teilzeitkräfte" bleiben, und nicht unter falschen Voraussetzungen hergelockt werden, um schließlich durch Überstunden/Mehrarbeit faktisch als Vollzeitler eingesetzt werden
denn diese Leute haben ja gute Gründe, lediglich "Teilzeit" arbeiten zu wollen
11.10.2012 um 13:14 Uhr
- Bei Mehrarbeit muss der BR zustimmen.
- Wenn Teilzeitkraefte regelmaesig Mehrarbeit leisten stellt dieses eine Vetragsveraenderung dar bzw wird zu dieser bzw kiennen diese dieses fordern so das BAG
11.10.2012 um 19:12 Uhr
Das kommt wenn man alles auf die Schnelle erledigen möchte. Ich habe mich etwas falsch ausgedrückt, Sorry. Auf keinen Fall wollen wir den Pflegenotstand verschlimmern und unsere Leute ohne Personal da stehen lassen. Nein es gibt genug Leute die gerne VZ arbeiten möchten, nur wird von der PDL gesagt ich brauche mehr Hände, drum werden nur noch z.B 30 Std Kräfte gesucht. Und auf eine 39 Std. Ausschreibung wurde eine 35 Std Kraft eingestellt, die auch lieber eine VZ Stelle haben möchte. ( Aussage PDL siehe oben) Wie handelt ihr in solchen Fällen. Brauche dringend euren Rat. Hoffe das war jetzt ein bisschen verständlicher Vielen Dank
Verwandte Themen
Bei Innerbetrieblicher Bewerbung trotz Qualifikation nicht berücksichtigt
ÄlterErstmal ein Hallo an alle, ich habe ein großes Problem und weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll den ich glaube das meinem Partner hier richtig übergangen wird, was einfach nicht sein darf. E
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Verstoß gegen BV Innerbetriebliche Stellenausschreibung?
ÄlterMoin Betriebsräte, folgender Sachverhalt: wir sind ein Tochterunternehmen von einem französischen Konzern. Unser Unternehmen hat 4 Standorte in Deutschland und um einen Standort geht es in diesem Fal
Müssen TZ-Kräfte Stunden nacharbeiten bei Krankheit und Feiertagen?
ÄlterWir sind ein Kleinbetrieb mit unter 20 MitarbeiterInnen. Seit Jahren haben wir das Problem, dass unsere TZ-Kräfte, die nur an verschiedenen Tagen in der Woche arbeiten, im Fall von Krankheit oder wenn
450,- Euro Kräfte
ÄlterHallo liebe BR- Kollegen in Deutschland, ich habe einmal folgenden Fall: Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 350 Mitarbeitern. Hier zahlt der Chef jedes Jahr 40% Weihnachtsgeld vom Bruttolohn.