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Stellenausschreibung für VZ Kräfte auch mit Teilzeit zu besetzen?

M
Malaya
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage ist: Was kann ich als neuer BR tun wenn Stellenausschreibungen VZ Kräfte nur mit Teilzeitkräften besetzt werden sollen ? Begründung des AG: Fachkräftemangel (Pflege) deshalb stellt man auch ex Personal in Teilzeit ein. Kann ich als BR die Einstellung ablehnen und auf Einstellung von VZ Kräften bestehen? Obwohl vielleicht dadurch die dringend benötigten HÄnde in der Pflege fehlen? Wie würdet ihr handeln?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

11.10.2012 um 11:12 Uhr

... aber wenn es doch keine Vollzeitkräfte gibt ???

Macht es Sinn den Pflegenotstand wegen prinzipeller Überlegungen noch zu verschärfen?

Ansonsten kannst Du natürlich feststellen, dass die innerbetriebliche Stellenausschreibung nicht korrekt war. Aber das löst das Problem nicht wirklich. Ich würde mich da aber eher mit dem AG darauf verständigen, dass die angestrebte Lösung mit den ehemaligen Mitarbeitern nur eine Notlösung ist und man weiterhin alles daran setzt, die Stellen mit Vollzeitkräfte zu besetzen.

T
Tanzbär

11.10.2012 um 11:15 Uhr

Widerspruchsmöglichkeiten zu Einstellungen sind im §99 BetrVG abschließend geregelt. Warum willst Du Leuten die Arbeit vorenthalten?

Z
zdophers

11.10.2012 um 11:27 Uhr

Ich mag mich ja auch irren, aber es gibt doch wohl extra ein TzBfG, damit Teilzeitarbeit und damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden soll? Insofern verstehe ich den Ansatz nicht so ganz.

Da halte ich es mit Tanzbär: Aus welchem Grund sollte man Menschen, die gerne Teilzeit arbeiten wollen diesen Anspruch verwehren?

Darüberhinaus erhöht man mit Teilzeitkräften auch den Mitarbeiterstamm ;-)

W
Watschenbaum

11.10.2012 um 11:40 Uhr

letztendlich muß man aber auch darauf achten, daß es "Teilzeitkräfte" bleiben, und nicht unter falschen Voraussetzungen hergelockt werden, um schließlich durch Überstunden/Mehrarbeit faktisch als Vollzeitler eingesetzt werden

denn diese Leute haben ja gute Gründe, lediglich "Teilzeit" arbeiten zu wollen

R
rechtbekommen

11.10.2012 um 13:14 Uhr

  1. Bei Mehrarbeit muss der BR zustimmen.
  2. Wenn Teilzeitkraefte regelmaesig Mehrarbeit leisten stellt dieses eine Vetragsveraenderung dar bzw wird zu dieser bzw kiennen diese dieses fordern so das BAG
M
Malaya

11.10.2012 um 19:12 Uhr

Das kommt wenn man alles auf die Schnelle erledigen möchte. Ich habe mich etwas falsch ausgedrückt, Sorry. Auf keinen Fall wollen wir den Pflegenotstand verschlimmern und unsere Leute ohne Personal da stehen lassen. Nein es gibt genug Leute die gerne VZ arbeiten möchten, nur wird von der PDL gesagt ich brauche mehr Hände, drum werden nur noch z.B 30 Std Kräfte gesucht. Und auf eine 39 Std. Ausschreibung wurde eine 35 Std Kraft eingestellt, die auch lieber eine VZ Stelle haben möchte. ( Aussage PDL siehe oben) Wie handelt ihr in solchen Fällen. Brauche dringend euren Rat. Hoffe das war jetzt ein bisschen verständlicher Vielen Dank

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