W.A.F. LogoSeminare

Wahl trotz Kündigung?

X
Xantippe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Helfer, bei uns findet kommenden Dienstag eine Betriebsratswahl statt. 1 unserer Kandidaten hat gestern einer fristgerechten Kündigung mit sofortiger Freistellung zugestimmt.Was müssen wir beachten. 1. Aus meiner Sicht findet die Wahl ganz normal statt, oder müssen wir noch mal von vorne anfangen? 2. Sollte dieser Kandidat genug Stimmen bekommen um in den BR gewählt zu werden, müssen wir ihn anschreiben ob er die Wahl annimmt oder lassen wir das einfach unter den Tisch fallen? Über Antworten freue ich mich.

1.57407

Community-Antworten (7)

E
Erdenbürger

11.10.2012 um 10:35 Uhr

Interessenate Frage! Also, 1. Ihr habt keinen Kandidaten denn Ihr wählen könnt, obwohl er einer Kündigung zugestimmt hat 2. Er ist aber zum Zeitpunkt der Wahl, weil fristgerecht gekündigt noch beschäftigt und könnte also theoretisch die Wahl annehnmen bis sein Vertrag ausläuft. 3. Wenn er dieses Wahl annimmt, denke ich, dass wenn er das Unternehmen fristgerecht verlässt Ihr offizielle Neuwahlen habt........bin mal Gespannt, ob es so ist. L. G. aus HH

X
Xantippe

11.10.2012 um 10:39 Uhr

Nochmal als Info. Wir haben 21 Kandidaten für einen 7-er BR.

T
Tanzbär

11.10.2012 um 11:21 Uhr

@Erdenbürger: Wie liest Du diese Informationen aus der Frage?

@Xantippe: Die Wahl geht so weiter und wenn der Mitarbeiter gewählt werden sollte, und die Wahl annimmt (was ich bezweifle), dann ist er bis zum Ausscheiden Betriebsratsmitglied.

G
gironimo

11.10.2012 um 11:21 Uhr

Aus meiner Sicht: Da der Kandidat ja noch angestellt ist, ist er am Wahltag noch da. Zieht die Wahl ganz normal durch. Wenn er gewählt wird, könnt Ihr ihn nicht einfach übergehen. Hier wäre dann ein Gespräch sinnvoll, falls er nicht von selbst sagt, dass er nicht zur Verfügung steht.

Vielleicht spricht es sich ja auch herum (durch Wahlwerbung), dass der Kollege ausscheidet.

R
rkoch

11.10.2012 um 11:31 Uhr

Vielleicht spricht es sich ja auch herum (durch Wahlwerbung), dass der Kollege ausscheidet.

Was aber bei Listenwahl hoffentlich nicht zu einer Veränderung des Wahlverhaltens der AN für diese Liste führt.... Aber falls doch, hat die Liste Pech gehabt... Insofern sollte man das nicht an die ganz große Glocke hängen.

BTW: Nach Ausscheiden des BRM (weil er die Wahl ablehnt bzw. aus der Firma ausscheidet) rückt natürlich ganz normal ein EBRM in den BR auf...

X
Xantippe

11.10.2012 um 12:12 Uhr

Ich danke euch für die schnellen Antworten. Wir haben keine Listenwahl sondern alle Kandidaten stehen auf 1 Liste, somit Personenwahl. Nochmals vielen Dank.

E
Erdenbürger

11.10.2012 um 12:28 Uhr

@Tanzbär, sorry ich wollte nicht "keinen" sondern "einen" schreiben, bin wirklich nur von einen ausgegangen ( bin noch ein Anfänger)

Ihre Antwort

Verwandte Themen