Überwachung der Mitarbeiter am PC
Hallo liebe Leute.
Neue Frage bezüglich Datenschutz und Bespitzelung: Ein Betrieb in M....... 180 Leute . BR demnach 7 Leute. Ein Mitarbeiter steht in Verdacht mit den PC im Internet zu surfen ohne das es erlaubt ist. Darf der AG eine Überwachung des PC anordnen und was macht der BR dabei?
Wie steht es im Recht?
Danke
Community-Antworten (6)
10.10.2012 um 21:55 Uhr
Fragen & Antworten: Überwachung am Arbeitsplatz http://www.dgbrechtsschutz.de/spezial/ueberwachung-am-arbeitsplatz.html
10.10.2012 um 21:50 Uhr
Du frägst hier sehr vieles, was auffällig ist. Warst Du schon mal auf Schulung? Oder machts Du hier das Forum zum 2-BR-Gremium?
10.10.2012 um 22:41 Uhr
leserin
Wer "frägt" ist klar im Vorteil und ja ich werde noch mehr fragen aber ich denkle von dir werd ich keine Auskunft bekommen , da du komische Äntworten auf meine Frage gibst, ts ts.
Danke dir wahlvst
10.10.2012 um 23:24 Uhr
#Ein Mitarbeiter steht in Verdacht mit den PC im Internet zu surfen ohne das es erlaubt ist.#
Der ArbGeb hat das Recht, die Internetnutzung seiner ArbN daraufhin zu überprüfen, ob diese allein dienstlichen Zwecken dient. Hierzu kann er die Verbindungsdaten einschließlich der Empfänger- und Adressatendaten prüfen und auswerten (Balke/Müller DB 97, 326).
11.10.2012 um 11:36 Uhr
Internetsurfen ist verboten??
Wie denn - per Betriebsvereinbarung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG? Im Zuge der Mitbestimmung können auch Regeln geschaffen werden, wie in Mißbrauchsfällen zu verfahren ist.
Wenn der BR bisher seine Mitbestimmung in diesem Punkt bisher noch nicht genutzt hat, kann er dies jedezeit tun.
11.10.2012 um 12:25 Uhr
Beim Verbot durch den ArbGeb gibts keine Mitbestimmung
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