Gründung eines Betriebsrats an einem Standort
Hallo,
ich möchte mit anderen Kollegen in unserer Firma eine Betriebsrat gründen. Wir habe zwei Standorte.
Ist es möglich einen Betriebsrat für nur einen Standort zu gründen ?e
Muß der Arbeitgeber über eine Personalversammlung zwecks Gründung eines Wahlvorstandes informiert sein ?
Muß der Arbeitgeber über eine Wahl zum Betriebsrat informiert sein oder kann man einen fertig gewählten Betriebsrat präsentieren ?
Mit freundlichem Gruß
Community-Antworten (4)
10.10.2012 um 13:05 Uhr
Hallo Thoras,
- Tip: Besorgt Euch das Betriebsverfassungsgestz
- Der AG muss informiert werden und auch zur Betriebsversammlung eingeladen werden. Der Wahlvorstand wird lt. § 17 Abs. 2 BetrVG in der Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden AN gewählt
- Auf jeden Fall sollte der WV dann eine Wahlvorstandsschulung durchführen dies ist unumgänglich, da man so viele Fehler bei der Wahl machen kann und diese dann angefochten werden kann(z.B. wenn der AG kein Freund von BR ist) Am besten sich mal mit der für Eure Branche zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen.
LG Guido
10.10.2012 um 13:31 Uhr
Sind denn beide Betriebsstätten Betriebsratsfähig? Also wie viele Mitarbeiter? Und wegen der Vertretung eines Betriebsteiles schau mal in §4 BetrVG Gruss von den Betriebsratten
10.10.2012 um 13:46 Uhr
Der Arbeitgeber hat zwar grundsätzlich mit der Wahl nichts zu tun; er muss aber dennoch informiert werden. Schließlich findet die Wahl ja komplett während der Arbeitszeit statt und Ihr braucht ja auch Informationen für die Wählerliste von ihm usw.
Ich würde auch den Rat geben, die Gewerkschaft hinzuzuziehen, da diese die nötige Erfahrung und Fachwissen hat. Natürlidch könnt Ihr Euch auch alles anlesen (einige Infos verbergen sich hinter dem Reiter "Betriebsratswahl" oben rechts) aber das Betriebsverfassungsgesetz und die dazu gehörende Wahlordnung bergen doch viele Fallstricke für ungeübte.
10.10.2012 um 13:56 Uhr
Schließe mich meinen Vorrednern an, unbedingt die Gewerkschaft hinzuzuziehen! Die "nimmt euch am Händchen" und sorgt dafür, dass das alles rechtssicher über die Bühne geht und leistet Hilfestellung, wenn euch auf dem Weg dahin Steine in den Weg gelegt werden sollten.
Verwandte Themen
(Mit-)Zuständigkeit des Betriebsrates für zweiten Standort an einem Ort?
Älterfiktiver sachverhalt: ein unternehmen hat an einem ort zunächst einen standort. dort wird ein betriebsrat gewählt. zu einem zeitpunkt x nach der wahl wird in dem ort ein zweiter standort des unt
GBR und Stimmengewichtung
ÄlterHallo Kollegen, ich habe eine Frage zu GBR und Stimmgewichtung. Durch verschiedene Firmenzukäufe ist unsere Firmenkonstellation etwas komplizierter. Seit kurzem gibt es je einen Betriebsrat an 2 Sta
Arbeitgeber will gemeinsamen Betrieb auflösen
ÄlterHallo wir haben heute von einem Betriebsratsmitglied zu hören bekommen, dass unser AG unser Unternehmen aus dem gemeinsamen Betrieb am Standort herauslösen will. Hintergrund ist, dass wir 4 Unternehme
Liegt eine Betriebsübernahme vor???
ÄlterHallo, nehme noch mal Bezug auf meinen Beitrag v.04.03.13 um 8,17 Uhr. "Insolvenz der Firma ......". Liegt trotzdem eine Betriebsübernahme vor. Wir sind eine Firmengruppe mit mehreren Stando
Alleiniger Betriebsrat möchte kündigen. Wer ist danach zuständig.
ÄlterIch bin alleiniger Betriebsrat an unserem Standort. Kein weiterer Mitarbeiter hat sich aufstellen lassen, sodass es auch kein Ersatzmitglied gibt. Nun überlege ich den Job zu wechseln und zu kündigen.