W.A.F. LogoSeminare

Gründung eines Betriebsrats an einem Standort

T
thoras
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich möchte mit anderen Kollegen in unserer Firma eine Betriebsrat gründen. Wir habe zwei Standorte.

Ist es möglich einen Betriebsrat für nur einen Standort zu gründen ?e

Muß der Arbeitgeber über eine Personalversammlung zwecks Gründung eines Wahlvorstandes informiert sein ?

Muß der Arbeitgeber über eine Wahl zum Betriebsrat informiert sein oder kann man einen fertig gewählten Betriebsrat präsentieren ?

Mit freundlichem Gruß

1.61504

Community-Antworten (4)

G
GuidoW

10.10.2012 um 13:05 Uhr

Hallo Thoras,

  1. Tip: Besorgt Euch das Betriebsverfassungsgestz
  2. Der AG muss informiert werden und auch zur Betriebsversammlung eingeladen werden. Der Wahlvorstand wird lt. § 17 Abs. 2 BetrVG in der Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden AN gewählt
  3. Auf jeden Fall sollte der WV dann eine Wahlvorstandsschulung durchführen dies ist unumgänglich, da man so viele Fehler bei der Wahl machen kann und diese dann angefochten werden kann(z.B. wenn der AG kein Freund von BR ist) Am besten sich mal mit der für Eure Branche zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen.

LG Guido

B
betriebsratten

10.10.2012 um 13:31 Uhr

Sind denn beide Betriebsstätten Betriebsratsfähig? Also wie viele Mitarbeiter? Und wegen der Vertretung eines Betriebsteiles schau mal in §4 BetrVG Gruss von den Betriebsratten

G
gironimo

10.10.2012 um 13:46 Uhr

Der Arbeitgeber hat zwar grundsätzlich mit der Wahl nichts zu tun; er muss aber dennoch informiert werden. Schließlich findet die Wahl ja komplett während der Arbeitszeit statt und Ihr braucht ja auch Informationen für die Wählerliste von ihm usw.

Ich würde auch den Rat geben, die Gewerkschaft hinzuzuziehen, da diese die nötige Erfahrung und Fachwissen hat. Natürlidch könnt Ihr Euch auch alles anlesen (einige Infos verbergen sich hinter dem Reiter "Betriebsratswahl" oben rechts) aber das Betriebsverfassungsgesetz und die dazu gehörende Wahlordnung bergen doch viele Fallstricke für ungeübte.

M
Mundwerker

10.10.2012 um 13:56 Uhr

Schließe mich meinen Vorrednern an, unbedingt die Gewerkschaft hinzuzuziehen! Die "nimmt euch am Händchen" und sorgt dafür, dass das alles rechtssicher über die Bühne geht und leistet Hilfestellung, wenn euch auf dem Weg dahin Steine in den Weg gelegt werden sollten.

Ihre Antwort