Erstellt am 10.10.2012 um 10:06 Uhr von gironimo
Der AG wird sich mit "Sachverstand" umgeben wollen. Was habt Ihr gegen den Abtteilungsleiter.
Ich sehe im Moment keine bestimmte Vorschriften, die dies untersagen würden. Es sei denn, die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist gefährdet.
Schlagt doch dem AG vor, dass Ihr (wegen der "Waffengleichheit") einen Sachverständigen hinzuziehen werdet.
Erstellt am 10.10.2012 um 11:14 Uhr von GuidoW
Ich würde auch einen Sachverständigen(z.B. Rechtsanwalt) hinzuziehen, da bei einer BV auch Rechtsverstand gefragt ist.
Diesen will ich Euch nicht absprechen, aber ein Anwalt weiss doch erheblich mehr z.B. bei der Formulierung .
LG Guido
Erstellt am 10.10.2012 um 13:59 Uhr von Lexipedia
Vielen Dank für die Antworten.
Es geht um herablassende Bemerkungen des Abteilungsleiters über den Betriebsrat bzw. einzelnen Mitgliedern.
Kann der BR einen Brief an den AG schreiben und sagen, mit dem verhandeln wir nicht?
Muß dazu ein Beschluss gefasst werden, oder kann der BRV ohne Beschluss einen Brief aufsetzen?
Die zu behandelnde BV betrifft nun Mal seinen Bereich. Das ist das Problem.
Erstellt am 10.10.2012 um 22:23 Uhr von ganther
der AG kann ja auch schlecht sagen ich verhandele nur wenn das BRM xy nicht am Tisch sitzt.
Ihr könnt es probieren aber durchsetzen..... Kritisch! Ist das eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vom BR? Kann man durchaus mal diskutieren...
Wenn eine Führungskraft gegen den BR schießt gleich reagieren.
Jetzt zu kommen hat schon was von Kindergarten...