hallo ,

bei uns im metallverarbeiteten Betrieb hat der Chef unseren Buchhalter vor geraumer Zeit zum Datenschutzbeauftragten ernannt . Er hat hier sein Direktionsrecht eingesetzt . Wir haben dem zugestimmt . Nun ist der Buchhalter zum leitenden Angestellten mit voll ausgestattender
Prokura ernannt worden . Nun die Masterfrage : Darf er weiterhin die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ausüben ? Ich bin dankbar für jede Stellungnahme wenn möglich mit Gesetzestext .
MfG
blackman