Hallo Kollegen,

darf der AG einen Berater für den BR ablehnen bzw. diesem den Zutritt zur BR-Sitzung im Werk verwehren?
Das der BR da Entscheidungsfreihet hat, ist uns bekannt. Aber darf der AG den Zugang zum Werk verweigern?
Hintergrund ist, dass bei uns ca. 60 Kolleginnen und Kollegen gehen müssen (also Massenentlassung). Wir haben ca. 575 MA im Werk. Der AG hat uns vorige Woche darüber mündlich umfassend informiert.
Wir haben jetzt noch einmal den AG aufgefordert, uns als BR schriftlich den Grund für die Entlassungen mitzuteilen (als Begründung).
Da wir als BR noch nie vor solch einer Situation standen, haben wir unseren RA gebeten, zu unserer nächsten Sitzung zu kommen, um zu diesen Thema einige Fragen zu beantworten bzw. Tipps zu geben, worauf man achten sollte.
Ich muss dazu sagen, unser AG hat noch nichts bei der AfA angezeigt.

Vielleicht hat da jemand Erfahrung, was die Zutrittsverweigerung betrifft.

MfG