Hallo,
ich bin Betriebsratsersatzmitglied. Ich war bisher nur einmal als Ersatzmitglied zu einer Sitzung eingeladen. Als der einjährige Kündigungsschutz ablief wurde mir eine ordentliche Kündigung zugestellt.
Behält die Kündigung seine Wirksamkeit auch wenn ich nach der Zustellung der Kündigung erneut in den Betriebsrat eingeladen wurde?