Sekretär/in für den Betriebsrat
Sekretär/in für den Betriebsrat, hat jemand von Euch das nach Paragraph 40 BetrVG erzielen können.
Community-Antworten (2)
28.09.2012 um 11:34 Uhr
Ja - durchaus.
Es gibt auch Rechtsprechung zu diesem Thema (siehe Kommentare zum BetrVG; z.B. Fitting oder Däubler). Es kommt auf die Größe des BR und die allgemeinen Umstände an. Unter Umständen kommt in Betracht, dass eine bereits beschäftigte Person Tage oder Stundenweise für den BR arbeitet. Bei der Auswahl der Person gelten die Grundsätze des §2 BetrVG (vertrauensvolle Zusammenarbeit).
28.09.2012 um 11:36 Uhr
lieben dank - die Größe des Bezriebstates ist also auch entscheidend ...
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