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Vertrauensentzug des BR Sekretärs

B
Bine1964
Nov 2019 bearbeitet

Hallo Zusasmmen, ich habe eine Frage zum BR Sekretär. Wir hatten jahrelang einen Sekretär, der auch gleichzeitig BR Mitglied war. Aufgrund von Krankheit ist dieser von seinem Amt zurückgetreten. Inzwischen wurde ein neuer Betriebsrat gewählt und der neue Vorsitzdende und sein Stellvertreter haben diesem Sekretär das Vertrauen entzogen und ihm die Stelle weggenommen. Er wurde versetzt und eine neue Mitarbeiterin aus den eigenen Reihen bekam die Stelle im BR. Meine Frage dazu ist: Können der Vorsitzende und der Stellvertreter die Entscheidung des Vertrauensentzugs alleine treffen, oder hätte das ganze Gremium (23 Mitglieder) gefragt werden müssen? Die Geschäftsleitung hat dieser Aktion leider zugestimmt, weil der neue BR inzwischen zu mehr als der Hälfte aus GL geförderten Mitgliedern besteht.

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Community-Antworten (6)

E
Erbsenzähler

05.11.2019 um 14:03 Uhr

Nein, dass dürfen sie nicht. Es ist ein demokratisches Gremium und keine Diktatur. Der BRV und im Vertretungsfall der stlv. BRV sind nur das Sprachrohr des BRs. Sie dürfen keine Entscheidung im Alleingang fällen.

B
Bine1964

05.11.2019 um 14:24 Uhr

Das dachte ich auch. Aber kann man jetzt noch was gegen diese Vorgehensweise tun? Für den Sekretär ist es leider zu spät, weil er mitlerweile verstorben ist. Aber es geht um Gerechtigkeit und um diesen Alleingang. Wir haben auch noch eine Sekretärin in der Tagschicht ( wir sind hauptsächlich in der Nacht tätig), der das gleiche Schicksal droht und wenigstens da möchte ich es verhindern können. Wäre so eine Entscheidung eine Mehrheitsentscheidung und muss man dafür nicht auch stichfeste Gründe nennen, wenn man schon jemandem das Vertrauen entzieht?

K
Kjarrigan

05.11.2019 um 14:51 Uhr

Ist ein vielschichtiges Thema. Büropersonal für den BR regelt § 40 BetrVG.

BAG, Beschluss vom 20. 4. 2005 – 7 ABR 14/04 (lexetius.com/2005,1700)

  1. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 2 BetrVG auch dann verpflichtet, dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Büropersonal zur Verfügung zu stellen, wenn er das Betriebsratsbüro mit Personalcomputern ausgestattet hat.

  2. Die Entscheidung, ob und ggf. welche im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit anfallenden Bürotätigkeiten einer Bürokraft übertragen werden, obliegt dem Betriebsrat. Dabei hat er nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer ordnungsgemäßen Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch berechtigte Belange des Arbeitgebers, auch insoweit sie auf die Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, zu berücksichtigen.

Zusammenarbeiten mit dem Büropersonal werden aber in der Regel die Freigestellten BRM 8in der Regel ja BRV und StellBRV), so dass da natürlich schon Vertrauen / Einigkeit herrschen sollte.

Als BRV sollte man das aber verarguemntieren und den BR Kollegen erklären und dann hoffen das der Argumentation von der Mehrheit gefolgt wird. Alleingänge als BRV sind selten von Erfolg gekrönt.

P
paula

05.11.2019 um 18:52 Uhr

@Kjarrigan auch wenn der BR eine Schreibkraft anfordern kann, ist es Aufgabe des AGs eine solche zu stellen und auszuwählen. Da hat der BR (und nicht ein Vorsitzender oder so) eine gewisses Mitspracherecht.

@all Das was hier gelaufen ist, ist sicher nicht ok. Aber es nun zurück zu drehen, insbesondere bei diesen Mehrheitsverhältnissen wird kaum gelingen

B
Bine1964

06.11.2019 um 15:38 Uhr

Man kann das sicher nicht mehr zurückdrehen, aber kann man was machen, wenn das wieder passiert? Ich befürchte nämlich, dass unserer Sekretärin aus der Tagschicht das gleiche Schicksal ereilen wird......

C
celestro

06.11.2019 um 15:41 Uhr

"Wäre so eine Entscheidung eine Mehrheitsentscheidung"

Ja!

"und muss man dafür nicht auch stichfeste Gründe nennen, wenn man schon jemandem das Vertrauen entzieht?"

Nein!

Es wäre zwar schön, fair, sinnvoll ... whatever. Aber man muss es nicht.

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