Erstellt am 27.09.2012 um 20:42 Uhr von Nubbel
5% der wahlberechtigten arbeitnehmer. wie viele sind das bei euch? die anzahl der stützunterschriften müssen im wahlausschreiben stehen
Erstellt am 27.09.2012 um 20:53 Uhr von Hoppel
@ Wissenslust
Wofür wurde denn die Unterschrift geleistet? Vermute fast, dass hiermit "nur" die Kandidatur erklärt wurde.
Also sollten diese 12 KandidatInnen ihre Unterschrift auch noch mal als Stützunterschrift leisten und gut ist. Mehr Unterschriften braucht diese Liste nicht, schaden kann´s aber auch nicht.
@ Nubbel
Wenn 7 BRM zu wählen sind, geht es um 101 -200 AN. 12 Stützunterschriften sind also auf alle Fälle mehr als 5% ...
Erstellt am 27.09.2012 um 20:55 Uhr von Wissenslust
Danke für die sehr schnelle Antwort!
ca. 200 Mitarbeiter,
Sind die Vorgeschlagenen automatisch Unterstützer?
Bei 5 % wären es dann 10 Stützunterschriften, wenn aber schon 12 Personen auf der Vorschlagsliste stehen? Reicht dies dann oder müssen diese Zusätzlich zu den auf der Liste vorgeschlagenen Personen unterschreiben?
Ich hoffe ihr könnt mit folgen?!
12 Mitarbeiter sind ja bereits auf der Vorschlagsliste, eventuell kommt noch der ein oder andere hinzu!
Erstellt am 27.09.2012 um 21:05 Uhr von Wissenslust
Ok, danke!!
@ hoppel
Ja genau, mit der Liste meinte ich die Vorschlagsliste!
Dies ist für mich leider alles Neuland und der Bestehende Betriebrat hängt an seinem Amt und hier bekommt man keine Unterstützung was neue Listen angeht!!
Bitte keine Frage wieso weshalb warum! Betrieb verkauft, neuer Chef, zusätzliche Mitarbeiter aus zusätzlich gekaufter Firma usw. Alles sehr schwierig im Moment zun erklären.
Erstellt am 27.09.2012 um 21:47 Uhr von Hoppel
@ Wissenslust
Die Unterschrift, mit der ein Kandidat seine Kandidatur bestätigt, ist NICHT automatisch als Stützunterschrift zu werten. Deswegen schrieb ich bereits, dass die KandidatInnen auch noch die Stützunterschrift leisten sollen.
Nach der ersten geleisteten Stützunterschrift darf der Wahlvorschlag NICHT mehr geändert werden. Eine wirksame Stützunterschrift kann prinzipiell nur für einen kompletten Wahlvorschlag geleistet werden.
Erstellt am 27.09.2012 um 22:38 Uhr von Wissenslust
Also muss die Liste für den Wahlvorschlag stehen und dann müssen alle nochmals unterschreiben?!
Ok.
Muss die laufende Nummer der Stützliste identisch mit der laufenden Nummer der Vorschlagsliste sein oder spielt die Reihenfolge hier keine Rolle?
Also wer auf Position eins in der VL steht muss auch auf eins in der UL sein usw?
Erstellt am 27.09.2012 um 23:00 Uhr von MonaLisa
@Wissenslust,
nein, die Reihenfolge spielt keine Rolle. Wichtig ist die Anzahl. Besser sind einige mehr, im Fall einer der Stützer noch auf einer anderen Liste unterschrieben hat und sich nach Abgabe der Listen entscheiden muss, wo er bleiben will.
Erstellt am 28.09.2012 um 09:16 Uhr von gironimo
wie so eine Liste aussehen kann siehe hier: http://www.betriebsrat.com/downloads/01_brwahl/115b_vorschlagsliste_zur_betriebsratswahl.pdf
Wichtig (falls Ihr eine Liste aus dem Netz verwendet): Keine Loseblattsammlung; es muss ein erkennbares zusammenhängendes Dokument sein.
Erstellt am 28.09.2012 um 13:29 Uhr von Wissenslust
Soweit ich das jetzt verstanden habe muss dann zum Abgabetermin eine Liste mit Vorschlägen und eine weitere Liste mit Stützvorschriften, welche mit Hefter an einander gefügt werden müssen, abgegeben werden?!
Habe die Listen hier schon runtergeladen!!!
Braucht das ganze dann auch noch ein Deckblatt? Oder reichen die beiden Listen?
Kann eine VL und UL handschriftlich ausgefüllt sein oder muss diese per Schreibmaschine oder PC ertsellt werden?
Können verschiedene Kugelschreiber benutzt werden oder muss der Schreiber auf der Liste bei allen Mamen der Selbe sein?
Sorry für die Teils blöden Fragen!! Aber dies sind Fragen welche wir um die Ohren bekommen vom Personalbüro usw!!
Erstellt am 28.09.2012 um 16:00 Uhr von gironimo
Deckblatt muss nicht sein. Hauptsache es steht obenan, dass die Liste für die Wahl am xyz in dem und dem Betrieb ist.
Handschriftlich - klar geht; hauptsache ist, dass man es lesen kann (auch verschiedene Kugelschreiber sind normal.
Deine Fragen seien Dir verziehen. Es gibt bekanntlich nur dumme Antworten.
Wir haben übrigens den Vordruck der beiden Listen immer auf ein Blatt kopiert. Da kann denn niemand auf die Idee kommen, man habe mit den Klammern gemauschelt.
Wegen Fristen, Anzahl von Unterschriften und sonstigen Anforderungen, behalte das Wahlausschreiben im Blick, was ja irgendwo hängen muss.
Erstellt am 28.09.2012 um 16:17 Uhr von Laffo
@Wissenslust
kleiner Tipp->hier oben rechts gibt es einen Button "Betriebsratswahl"->da werden sie geholfen.. ;-)