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Stützunterschriften

W
Wissenslust
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Forenbesucher,

ich hätte eine Frage zum Thema Stützunterschriften!

Wenn bei einer Betriebsratswahl eine Liste mit 12 Vorgeschlagenen Personen abgegeben wird und diese die Liste unterschrieben haben, müssen dann noch “zusätzlich” Stützunterschriften für die Liste gesammelt werden? Wenn ja wie viele Unterschriften müssen hier noch zusätzlich gesammelt werden?

Im Betrieb wären 7 BR Mitglieder zu wählen. 1 Frau auf Grund der Frauenquote. Was aber auch alles für michverständlich ist!

Vielen Dank für die Antwort eines Fragenden Mitarbeiters der hier Momentan eher ratlos ist!

Viele Grüße Wissenslust

Vermutlich werden 4-5 Listen zur Wahl vorliegen (verschiedene Abteilungen)

3.009011

Community-Antworten (11)

N
Nubbel

27.09.2012 um 22:42 Uhr

5% der wahlberechtigten arbeitnehmer. wie viele sind das bei euch? die anzahl der stützunterschriften müssen im wahlausschreiben stehen

H
Hoppel

27.09.2012 um 22:53 Uhr

@ Wissenslust

Wofür wurde denn die Unterschrift geleistet? Vermute fast, dass hiermit "nur" die Kandidatur erklärt wurde.

Also sollten diese 12 KandidatInnen ihre Unterschrift auch noch mal als Stützunterschrift leisten und gut ist. Mehr Unterschriften braucht diese Liste nicht, schaden kann´s aber auch nicht.

@ Nubbel

Wenn 7 BRM zu wählen sind, geht es um 101 -200 AN. 12 Stützunterschriften sind also auf alle Fälle mehr als 5% ...

W
Wissenslust

27.09.2012 um 22:55 Uhr

Danke für die sehr schnelle Antwort!

ca. 200 Mitarbeiter,

Sind die Vorgeschlagenen automatisch Unterstützer?

Bei 5 % wären es dann 10 Stützunterschriften, wenn aber schon 12 Personen auf der Vorschlagsliste stehen? Reicht dies dann oder müssen diese Zusätzlich zu den auf der Liste vorgeschlagenen Personen unterschreiben?

Ich hoffe ihr könnt mit folgen?!

12 Mitarbeiter sind ja bereits auf der Vorschlagsliste, eventuell kommt noch der ein oder andere hinzu!

W
Wissenslust

27.09.2012 um 23:05 Uhr

Ok, danke!! @ hoppel Ja genau, mit der Liste meinte ich die Vorschlagsliste!

Dies ist für mich leider alles Neuland und der Bestehende Betriebrat hängt an seinem Amt und hier bekommt man keine Unterstützung was neue Listen angeht!!

Bitte keine Frage wieso weshalb warum! Betrieb verkauft, neuer Chef, zusätzliche Mitarbeiter aus zusätzlich gekaufter Firma usw. Alles sehr schwierig im Moment zun erklären.

H
Hoppel

27.09.2012 um 23:47 Uhr

@ Wissenslust

Die Unterschrift, mit der ein Kandidat seine Kandidatur bestätigt, ist NICHT automatisch als Stützunterschrift zu werten. Deswegen schrieb ich bereits, dass die KandidatInnen auch noch die Stützunterschrift leisten sollen.

Nach der ersten geleisteten Stützunterschrift darf der Wahlvorschlag NICHT mehr geändert werden. Eine wirksame Stützunterschrift kann prinzipiell nur für einen kompletten Wahlvorschlag geleistet werden.

W
Wissenslust

28.09.2012 um 00:38 Uhr

Also muss die Liste für den Wahlvorschlag stehen und dann müssen alle nochmals unterschreiben?!

Ok.

Muss die laufende Nummer der Stützliste identisch mit der laufenden Nummer der Vorschlagsliste sein oder spielt die Reihenfolge hier keine Rolle? Also wer auf Position eins in der VL steht muss auch auf eins in der UL sein usw?

M
monalisa

28.09.2012 um 01:00 Uhr

@Wissenslust, nein, die Reihenfolge spielt keine Rolle. Wichtig ist die Anzahl. Besser sind einige mehr, im Fall einer der Stützer noch auf einer anderen Liste unterschrieben hat und sich nach Abgabe der Listen entscheiden muss, wo er bleiben will.

G
gironimo

28.09.2012 um 11:16 Uhr

wie so eine Liste aussehen kann siehe hier: http://www.betriebsrat.com/downloads/01_brwahl/115b_vorschlagsliste_zur_betriebsratswahl.pdf Wichtig (falls Ihr eine Liste aus dem Netz verwendet): Keine Loseblattsammlung; es muss ein erkennbares zusammenhängendes Dokument sein.

W
Wissenslust

28.09.2012 um 15:29 Uhr

Soweit ich das jetzt verstanden habe muss dann zum Abgabetermin eine Liste mit Vorschlägen und eine weitere Liste mit Stützvorschriften, welche mit Hefter an einander gefügt werden müssen, abgegeben werden?!

Habe die Listen hier schon runtergeladen!!!

Braucht das ganze dann auch noch ein Deckblatt? Oder reichen die beiden Listen?

Kann eine VL und UL handschriftlich ausgefüllt sein oder muss diese per Schreibmaschine oder PC ertsellt werden? Können verschiedene Kugelschreiber benutzt werden oder muss der Schreiber auf der Liste bei allen Mamen der Selbe sein?

Sorry für die Teils blöden Fragen!! Aber dies sind Fragen welche wir um die Ohren bekommen vom Personalbüro usw!!

G
gironimo

28.09.2012 um 18:00 Uhr

Deckblatt muss nicht sein. Hauptsache es steht obenan, dass die Liste für die Wahl am xyz in dem und dem Betrieb ist.

Handschriftlich - klar geht; hauptsache ist, dass man es lesen kann (auch verschiedene Kugelschreiber sind normal.

Deine Fragen seien Dir verziehen. Es gibt bekanntlich nur dumme Antworten.

Wir haben übrigens den Vordruck der beiden Listen immer auf ein Blatt kopiert. Da kann denn niemand auf die Idee kommen, man habe mit den Klammern gemauschelt.

Wegen Fristen, Anzahl von Unterschriften und sonstigen Anforderungen, behalte das Wahlausschreiben im Blick, was ja irgendwo hängen muss.

L
Laffo

28.09.2012 um 18:17 Uhr

@Wissenslust kleiner Tipp->hier oben rechts gibt es einen Button "Betriebsratswahl"->da werden sie geholfen.. ;-)

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