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Entfristung wenn SG nicht mehr gegeben

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe KollegenInnen.

Wir haben mal eine Frage zu befristeten AV mit SG. Eine Kollegin hatte einen SG befr. AV von 20 Wochenarbeitsstunden. SG: krankheitsbedingter Ausfall Frau XXXX. Nun ist Frau XXXX Anfang September verstorben. Die Kollegin arbeitet aber immernoch bei uns. ArbG hat noch nicht mitgeteilt, daß der SG nun nicht mehr gegeben ist. Kann der ArbG immernoch nach § 15 (2) TzBfG sagen, Zweck ist erreicht - AV endet in 2 Wochen oder befindet sich der ArbN in einem AV auf Dauer?

Vielen Dank

1.00503

Community-Antworten (3)

B
BRMler

27.09.2012 um 17:59 Uhr

Ob hier eine Entfristung aus diesem Grund möglich ist??? Denn der AG hatte einen befristeten ArbV abgeschlossen weil der AN ausgefallen ist. Also bis zur Rückkehr, also der Wiederaufnahme der Arbeit. Dieses war nun nicht mehr möglich. Der AG musste aber diese Arbeit weiter erbracht haben. Konnte also nicht sofort die Stelle neu besetzen,

Daher könnte er hier sagen, Befristung läuft bis zur erneuten Besetzung weiter.

Daher sollte hier der BR mit dem AG reden, diese Stelle mit diesem befristeten AN ohne vorherige Ausschreibung zu besetzen. Denn wenn hier der AN oder BR Stress macht wird der AG wohl alles versuchen eben diesen AN nicht dauerhaft zu beschäftigen. Dann also innerhalb der "Pronezeit / 6 Monate" kündigen.

G
gironimo

27.09.2012 um 18:39 Uhr

Die Kollegin sollte sich auch auf die frei gewordene Stelle bewerben.

Ansonsten halte ich auch viel davon, - ganz ohne Gesetze und Urteile aufzufahren - mit dem Arbeitgeber zu reden. Vielleicht schätzt er ja eine bereits eingearbeitete Mitarbeiterin.

N
Nubbel

27.09.2012 um 21:24 Uhr

füße stillhalten und weiterarbeiten

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