Wie viele Mitglieder kann ein Wahlvorstand haben ?
Guten Tag!
Kurz und schmerzlos (find hier auch die Schnelle nix...): Wie viele Mitglieder kann ein Wahlvorstand haben ? Mindestens 3, aber gibt es ein Maximum?
Mit solidarischen Grüßen!
Community-Antworten (4)
26.09.2012 um 14:08 Uhr
Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus drei aktiv Wahlberechtigten, unabhängig von der Größe des Betriebs.
Der BR kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist (§ 16 Abs. 1 S. 2 BetrVG). Das kann sein, aufgrund der Größe oder der Beschaffenheit des Betriebs, z. B. Betrieb mit mehreren Betriebsstätten.
Der ArbGeb kann die Entscheidung des BR über die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren angreifen.
26.09.2012 um 14:35 Uhr
dabei ist zu beachten, dass es eine ungerade Anzahl von WVM sein muss -> § 16 Abs. 1 S. 3 BetrVG.
26.09.2012 um 14:52 Uhr
@Freigeist, Ersatzmitglieder nicht vergessen :)
26.09.2012 um 17:34 Uhr
Ok, danke Euch Drei für die schnellen und konstruktiven Antworten. Jetzt hab ich es begriffen. Dann kann die Wahl ja kommen... ;o)
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