W.A.F. LogoSeminare

Wie wird man U-Boote= heimliche Vertreter der GF/PA im BR los?

H
hansemerkur
Jan 2018 bearbeitet

ein Nachrücker, bei dem schon bei der Wahl klar war, dass sie von der GF gefragt wurde zu kandidieren, ist nun BR Vollmitglied- alle anderen BRs und auch MA wissen, dass Sie direkten Support der PA hat, daraus macht er keinen Hehl. Welche rechtlichen Tricks Rafinessen gibt es um die Person loszuwerden. Wie bringt man die Person dazu aufzugeben oder gibt es Wege sie gegen ihren Willen loszuwerden? (U-Boot muss ja zum jetzigen Zeitpunkt wenigstens ab und zu an Sitzungen teilnehmen, und erhält Alibi Infos)

2.372015

Community-Antworten (15)

R
rechtbekommen Akzeptiert

18.09.2012 um 20:39 Uhr

Es ist ein gewaehltes BRM also ist es voll dabei. Mann koennte nur Neuwshlwahlen versuchen. Also per Beschluss den BR aufloesen.

M
Mainpower

18.09.2012 um 20:45 Uhr

Hallo, euer "U - Boot" ist Vollmitglied des BR und nimmt nur ab und zu an den Sitzungen teil? Wir er nur ab und zu eingeladen oder wie muss ich das verstehen? Wenn er nur ab und an Eingeladen wird und er ist im Betrieb wie fasst ihr dann eure Beschlüsse? Passt auf dass Ihr euch nicht selbst ins Abseits manövriert.

E
Erdenbürger

18.09.2012 um 21:23 Uhr

Du schreibst mal von ein er und dann mal wieder von eine sie. Kann es sein, dass Du dieses Forum nur für Intrigen gegen ein BRM ausnutzen möchtest? Bitte Versuch doch BR Arbeit im Sinne des BetrVG zu machen und nicht für dein Ego. L. G. Ich glaube wir kennen uns.

H
hansemerkur

18.09.2012 um 21:39 Uhr

Ich spreche hier für all anderen Brs im Gremium und wir stehen eben vor der Endscheidung Neuwahlen oder das/die U-Boot tritt zurück. (@ erdenbürger was oben stehender kommentar bedeuten soll ist mir schleierhaft- fuer GL und PA gibt es andere besser Foren oder eben Anwälte)

Ich denke dieses Problem mit den U-Booten höhrt man auf jeder BR Schulung aus irgendeiner Firma und es gibt auch hier im Forum wenig Tips dazu.

E
Erdenbürger

18.09.2012 um 23:12 Uhr

Also fangen wir nochmal von vorne an. Das Mitglied was ihr los werden wollt ist von den Kollegen gewählt wurden und nicht von der Gf und nun wollt ihr ihn loswerden. Tut mir leid für euch, aber wenn dieses Mitglied sich nichts zu Schulden kommen lässt, dann müsst ihr euch damit abfinden, dass jede Belegschafft den BR hat was es verdient hat bzw. Gewählt hat.

H
hansemerkur

18.09.2012 um 23:59 Uhr

Das Mitglied hat sich etwas zu schulde kommen lassen und hat ganz offen gegen den BR pro GF bei den MA argumentiert. Wir wissen sogar von mail die die PA für sie aufgesetzt hat.

L
Lexipedia

19.09.2012 um 10:06 Uhr

@hansemerkur Wenn die Person nicht freiwillig oder ihr geschlossen zurücktritt, könnt ihr die Person nur wegen grober PFlichtverletzung herausklagen. Nur das wird bis zwei Jahre oder sogar länger daueren. Diese Auskunft hat uns mal ein Gewerkschaftsanwalt gegeben. Da sind sowieso schon wieder Wahlen gewesen! Ihr habt die berühmte A-Karte!

Ich weis ja nicht, wieviele EBRMs ihr habt. Sollten ihr keine mehr haben und ein BRM irgendwann zu wenig haben. Müßtet ihr Neuwahlen machen und dann versucht eine Listenwahl zu bekommen. Wenn die Liste dann zu wenig Stimmen hat... ;)

G
gironimo

19.09.2012 um 11:15 Uhr

Ein altes Sprichwort lautet: "Gefahr erkannt - Gefahr gebannt."

Wenn Ihr wisst, dass der /die Kollege/in das verlängerte Ohr des AG ist, müsst Ihr damit lernen umzugehen und auf die nächsten Wahlen hoffen.

Ihn aus den BR zu drängen, kommt bei den Wählern oft nicht gut an, wenn man nicht gerade schwerwiegende Dinge aufbieten kann, die auch für Außenstehende nachvollziehbar sind.

R
rechtbekommen

19.09.2012 um 12:51 Uhr

Was hat es sich denn zu schulden kommen lassen?? Das es pro AG redet und handelt idt eben nicht verboten. Auch ist der BR kein Geheimrat. Ihr solltet euch einmal damit befassen was ein BR alkes darf und auch mit § 79 und dem Begriff Demokratie.

M
meckerziege

19.09.2012 um 16:52 Uhr

Ich konnte bisher nicht erkennen, dass ein grober Pflichtverstoß (§23) vorliegt und schließe mich diversen Vorschreibern an und teile aber auch den Frust mit der Situation: Gewählt ist gewählt!

H
hansemerkur

19.09.2012 um 21:13 Uhr

Also: gewählt hin oder her,die oberste Aufgabe des BR ist die Interessen der MA und nicht der GL zu vertreten, Gerichtsendscheid aus den 50er , gilt immer noch! die Person hat 1.) dafür gesorgt dass MA gekündigt wurden die ihr unsympatisch waren, obwohl die Person keine Vorgesetztenfunktion hat, aber bestens mit der Vorgesetzten befreundet ist, und somit auch Kollegen die sich kritisch zur GL oder Arbeitsbedingungen geäußert haben, schnellstens mit vorgeschoben Gründen (man konnte immer in der Zwischenzeugnissen, Feedback Gesprächsprotokollen sehen, dass Leistung kein Kritierium war) 2.) eine Geschäftbeziehung zur GL hatte. 3.) sofort nach dem Nachrücken mehrmals bei der PA Termine zum "Briefen" gehabt. Ich kenne durch all die Schulungen genug BRs die sich alles gefallen lassen und es mit "nicht verboten" rechtfertigen- WIR NICHT! am Besten hat mir der Tip mit Neuwahlen und Listenwahl gefallen. Dann ist die Person 100% weg. :)

H
Hoppel

20.09.2012 um 00:50 Uhr

@ hansemerkur

Wenn diese "Person" ziemlich sicher gehen will, dass sie wieder im BR vertreten ist, stellt diese "Person" eine eigene Liste. Insofern war der Tipp mit der Listenwahl wirklich SUPER!

Und wenn diese "Person" so mächtig ist, dass sogar unliebsame KollegInnen gekündigt wurden, solltet Ihr bis zur Verkündung des Wahlergebnisses schon mal einen Roten Teppich stricken und rechtzeitig Spalier stehen.

Ach so, wie hat denn der BR auf diese besagten Kündigungen reagiert?

H
hansemerkur

20.09.2012 um 09:30 Uhr

@hoppel: statt einen konstruktiven tip zu geben (wofür dieses forum da ist) blöder zynismus? -der ber hat natürlich kündigungen widersprochen, aber wenn du mind. 1 Grundseminar gemacht hast, weisst du, dass der Kündigungsschutz in Deutschland so gut wie ausgehebelt ist...also @ hoppel danke für nix

G
gironimo

20.09.2012 um 09:47 Uhr

.....Tip mit Neuwahlen und Listenwahl gefallen. Dann ist die Person 100% weg. <

Ich denke schon, dass Hoppels Einwand berechtigt ist.

Wenn die GF den Kollegen zur Wahl gebracht hat, wird sie auch eine ganze Liste an den Start schicken. Das diese Praxis oft erfolgreich ist, dürfte bekannt sein. Ihr habt dann statt einen nach der Wahl zwei oder drei U-Boote.

Ich denke eher, dass dem Wähler deutlich genacht werden muss, wer im BR "gute Arbeit" leistet.

K
Kölner

20.09.2012 um 10:16 Uhr

@hansemerkur Wenn man Deine Beiträge aufmerksam liest, kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass der BR nicht besser sein kann, als dieses 'unsägliche' BRM.

Und: Dein Zynismus ist m.M. nach sowas von deplaziert, man glaubt es kaum! Wer noch nicht mal mit ein wenig (oder: versuchter) Sachlichkeit an das Problem herangehen kann, sollte sich zudem nicht an anderen Antwortgebern abarbeiten...

Ihre Antwort