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Rechtsbeistand eingeladen

B
BBoegel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir wollen zur BR-Sitzung einen Rechtsbeistand einladen, nur um sich kennen zu lernen, falls mal ein Rechtsbeistand benötigt wird. Meine Fragen dazu:

Fallen da bereits Kosten für den AG an????? Müssen wir den AG darüber informieren????

Für eure Hilfe vielen Dank im voraus

1.85509

Community-Antworten (9)

M
meckerziege

18.09.2012 um 16:44 Uhr

Ich kenn keinen Anwalt, der aus lauter Menschenfreundlichkeit in die Betriebe geht..... Solche Aktionen würde ich VORHER abklären, ob da Kosten enstehen würden. Ansonsten: Seid Ihr in einer Gewerkschaft? Habt Ihr schon Schulungen besucht?

L
Lurchi

18.09.2012 um 16:47 Uhr

gem. §40 BetrVG trägt notwendige Kosten der AG ...wohl nicht in diesem Falle! Also klären ob Kosten entstehen (mit RA)- falls ja, AG informieren und Einverständnis einholen. Er wird vermutlich sagen, dass ihr Luxusprobleme habt und Eure Vorstellung mal schön selbst bezahlen sollt. Also ich würde ihn einladen, wenn es wirklich nötig ist:-;

B
BRMler

18.09.2012 um 16:59 Uhr

Der RA könnte hier nur im Rahmen eines Sachverständigen eingeladen werden. Dann müsste der AG zustimmen oder er zahlt nicht und der BR bekommt Probleme mit dem Anwalt wenn der seine rechnung nicht anbringen kann.

G
gironimo

18.09.2012 um 18:27 Uhr

ich stimme meinen Vorrednern zu. Nur so kennenlernen geht nur, wenn der Anwalt es umsonst macht (wäre gegen die Natur von Anwälten, Apothekern usw.).

Sachverständige können ansonsten "nach näherer Vereinbarung mit dem AG" (siehe § 80 BetrVG) hinzugezogen werden. Zur Wahrung der Rechte des BR (Rechtsbeistand, Prozeßbevollmächtigter usw) geht dies auch ohne vorherige Vereinbarung mit dem AG.

Also - sprecht mit dem Anwalt; vielleicht will er ja mal mit Euch einen Kaffee trinken .....

Z
zdophers

18.09.2012 um 18:56 Uhr

Also wir haben auch schon mal Anwälte eingeladen, allerdings lief das quasi wie ein Bewerbungsgespräch und selbstverständlich haben diese nicht erwartet, dafür schon Geld zu bekommen. Hätten sie, wären sie gar nicht erst geladen worden.

E
Erdenbürger

18.09.2012 um 21:29 Uhr

Ladt doch euren zuständigen Gewerkschaftssekräter ein, sind auch meisten super und umsonst.

H
Huusmeester

19.09.2012 um 10:12 Uhr

Wenn der Anwalt Interesse hat euch dauerhaft zu vertreten dann wird er auch ein erstes Kennenlerngespräch gratis führen . Aber dies natürlich vorher mit ihm abklären .

B
BBoegel

19.09.2012 um 15:31 Uhr

Vielen Danke für eure Beiträge!!!!!!

Wir Haben nochmal mit dem Anwalt gesprochen (hätte man auch selber drauf kommen können) und er sagte, das beim ersten kennenlernen natürlich keine Kosten entstehen. Für jedes weiter Gespräch würen dann allerdings kosten entstehen.

T
Tanzbär

19.09.2012 um 15:49 Uhr

Ladt doch euren zuständigen Gewerkschaftssekräter ein, sind auch meisten ... umsonst.

Wie wahr, wie wahr ...

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