Erstellt am 18.09.2012 um 14:44 Uhr von meckerziege
Ich kenn keinen Anwalt, der aus lauter Menschenfreundlichkeit
in die Betriebe geht.....
Solche Aktionen würde ich VORHER abklären, ob da Kosten enstehen würden.
Ansonsten: Seid Ihr in einer Gewerkschaft? Habt Ihr schon Schulungen besucht?
Erstellt am 18.09.2012 um 14:47 Uhr von Lurchi
gem. §40 BetrVG trägt notwendige Kosten der AG ...wohl nicht in diesem Falle! Also klären ob Kosten entstehen (mit RA)- falls ja, AG informieren und Einverständnis einholen. Er wird vermutlich sagen, dass ihr Luxusprobleme habt und Eure Vorstellung mal schön selbst bezahlen sollt. Also ich würde ihn einladen, wenn es wirklich nötig ist:-;
Erstellt am 18.09.2012 um 14:59 Uhr von BRMler
Der RA könnte hier nur im Rahmen eines Sachverständigen eingeladen werden. Dann müsste der AG zustimmen oder er zahlt nicht und der BR bekommt Probleme mit dem Anwalt wenn der seine rechnung nicht anbringen kann.
Erstellt am 18.09.2012 um 16:27 Uhr von gironimo
ich stimme meinen Vorrednern zu. Nur so kennenlernen geht nur, wenn der Anwalt es umsonst macht (wäre gegen die Natur von Anwälten, Apothekern usw.).
Sachverständige können ansonsten "nach näherer Vereinbarung mit dem AG" (siehe § 80 BetrVG) hinzugezogen werden. Zur Wahrung der Rechte des BR (Rechtsbeistand, Prozeßbevollmächtigter usw) geht dies auch ohne vorherige Vereinbarung mit dem AG.
Also - sprecht mit dem Anwalt; vielleicht will er ja mal mit Euch einen Kaffee trinken .....
Erstellt am 18.09.2012 um 16:56 Uhr von zdophers
Also wir haben auch schon mal Anwälte eingeladen, allerdings lief das quasi wie ein Bewerbungsgespräch und selbstverständlich haben diese nicht erwartet, dafür schon Geld zu bekommen. Hätten sie, wären sie gar nicht erst geladen worden.
Erstellt am 18.09.2012 um 19:29 Uhr von Erdenbürger
Ladt doch euren zuständigen Gewerkschaftssekräter ein, sind auch meisten super und umsonst.
Erstellt am 19.09.2012 um 08:12 Uhr von Huusmeester
Wenn der Anwalt Interesse hat euch dauerhaft zu vertreten dann wird er auch ein erstes Kennenlerngespräch gratis führen . Aber dies natürlich vorher mit ihm abklären .
Erstellt am 19.09.2012 um 13:31 Uhr von BBoegel
Vielen Danke für eure Beiträge!!!!!!
Wir Haben nochmal mit dem Anwalt gesprochen (hätte man auch selber drauf kommen können) und er sagte, das beim ersten kennenlernen natürlich keine Kosten entstehen.
Für jedes weiter Gespräch würen dann allerdings kosten entstehen.
Erstellt am 19.09.2012 um 13:49 Uhr von Tanzbär
> Ladt doch euren zuständigen Gewerkschaftssekräter ein, sind auch meisten ... umsonst.
Wie wahr, wie wahr ...