Erstellt am 04.10.2008 um 10:49 Uhr von pirat
@Orci,
§ 40 Abs. 1, oder § 80 Abs. 3 BetrVG (Sachverständiger)...oder die GEW fragen...Seminare wären auch bei einem kleinen BR angebracht.
mehr Info..
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0706_26454338.php
Erstellt am 04.10.2008 um 10:50 Uhr von carrie
@Orci
Wie sieht es denn mit Hilfe von der Gewerkschaft aus? Wäre erst mal einfacher, als ein Anwalt.
Erstellt am 04.10.2008 um 10:51 Uhr von carrie
Erstellt am 04.10.2008 um 11:23 Uhr von pirat
Ahoi Du..
auch schon auf Entertour... .-)
Erstellt am 04.10.2008 um 20:55 Uhr von Der alte Heini
Orci
Kann jedem BR nur empfehlen Seminare zu besuchen,
die zumindest das benötigte Grundwissen vermitteln.
Ob die Begründung "Unerfahrenheit" für die Konsultierung eines
RA ausreicht, bezweifel ich, da den BR Mitglieder durchaus eine
entsprechende Schulung zuzumuten ist, bzw. als BR Mitglieder auch eine
gewisse Bildungsverpflichtung aufgrund des Ehrenamtes angenommen werden kann.