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Neuwahlen anstreben

W
Wuffi
Nov 2016 bearbeitet

Habe folgende Frage.Wir bilden ein Gremium von 9 Ma. Ein paar Kollegen des Brs streben nun Neuwahlen an.Mir ist bekannt das es dann wenigstens 5 Ma sein müssen die zurücktreten.Müssen diese Kollegen gleichzeitig ihr Mandat niederlegen oder gilt es in der gesamten Periode?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

17.09.2012 um 12:34 Uhr

Wenn einer nach dem anderen sein Mandat abgibt, gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG

R
rechtbekommen

17.09.2012 um 12:51 Uhr

Der BR kann auch seine Aufloesung beschliessen

K
Kulum

17.09.2012 um 12:54 Uhr

"Mir ist bekannt das es dann wenigstens 5 Ma sein müssen die zurücktreten."

Das wäre nur der Fall, wenn ihr nur 4 EBRM habt. Im Prinzip können auch alle 9 zurücktreten, solange durch Nachrücken der EBRM trotzdem 9 BRM bleiben

P
Petrus

17.09.2012 um 12:55 Uhr

Müssen diese Kollegen gleichzeitig ihr Mandat niederlegen oder gilt es in der gesamten Periode?

Nein, der BR beschließt nach einer entsprechenden Einladung mit genau diesem Punkt auf der TO als Gremium mit der Mehrheit seiner Mitglieder (bei Euch 5 von 9) seinen Rücktritt und leitet nach §13(2) Nr. 3 Neuwahlen ein. Wenn lediglich 5 BRM zurücktreten, ist das eine andere Baustelle (nämlich §25). Dies kann zwar auch zu Neuwahlen führen (siehe gironimo), muss aber nicht...

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