Erstellt am 16.09.2012 um 20:22 Uhr von BRMler
Warum stellst du diese Fragen nicht einfach an die UK. Also die Stelle welche das Hilfsmittel stellt?
Erstellt am 16.09.2012 um 20:25 Uhr von Jaliyah
-weil die Sonntags nicht da sind
-weil es heute einen riesen Ärger gab
-weil ich dieses Forum fand
-weil ich dachte, ich frag hier einfach mal
-weil es cool wäre morgen eine Antwort zu haben
- .........................
Erstellt am 16.09.2012 um 20:53 Uhr von Nubbel
wenn das integrationsamt zahlt ist das eindeutig geregelt. wie das bei der uk ist.....coole frage..... ich weiß es nicht
Erstellt am 17.09.2012 um 08:13 Uhr von gironimo
.... ich auch nicht.
Aber ich würde sagen - warum sollte jemand anderes das Hilfsmittel nicht nutzen dürfen, wenn der anderte es gerade nicht nutzt (die Hebehilfe, den Treppenlift .......)? Es kommt ja sicherlich auch auf das Hilfsmittel an und vielleicht muss man hier Unterscheidungen wie "Eigentümer und Besitzer" anstellen.
Erstellt am 17.09.2012 um 08:48 Uhr von rechtbekommen
Die erste Antwort war schon richtig. Denn hier hat keiner eine notwrndige Glaskugel. Keiner kennt also das Hilfsmittel, den Bescheid aus dem hervorgeht wer wsrum unter welchen Auflagen das Hilfsmittel erhalten hat. Das Ganze betrifft ja dann auch Verschleiss und ggf Ersatz bei Beschaedigung. Wenn also ein Dritter es nutzt und es dann Beschaedigt wird. Auch die Frage wer hat das Eigentunsrecht, AG oder AN oder gar nur leihweise Ueberlassung vom Rehatraeger.