Erstellt am 16.09.2012 um 14:39 Uhr von MonaLisa
@Mondi,
die Listenwahl ist im BetrVG verankert.
Sollte jedoch nur eine Liste beim Wahlvorstand (Abgabeschluss) abgegeben werden, findet eine Persönlichkeitswahl statt.
Sollten mehrere Listen im Umlauf sein, kann sich ein Kandidat schon auf jeder Liste aufstellen lassen (warum sollte der/die KollegIN das tun?), aber solche "mehrspurigen" Kandidaten werden dann nach der Abgabefrist vom Wahlvorstand aufgefordert, sich - definitiv - für eine Liste zu eintscheiden.
Erstellt am 16.09.2012 um 15:52 Uhr von Hoppel
@ Mondi
§ 14 Abs.2 BetrVG: "Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird ..."
§ 6 Abs.7 Wahlordnung: "Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur auf einer Vorschlagsliste vorgeschlagen werden. Ist der Name dieser Person mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten aufgeführt, so hat sie auf Aufforderung des Wahlvorstands vor Ablauf von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung sie aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so ist die Bewerberin oder der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen."
Erstellt am 16.09.2012 um 16:10 Uhr von BRMler
Man sollte auch immer daran denken, dass oft auch aus taktischen Gründen erst unmittelbar vor Ablauf der Abgabefrist (letzte Minute) noch eine Liste abgegeben wird. dieses vor allem um eine Persönlichkeitswahl zu verhindern. Wenn dann andere ihre Liste schon abgegeben haben, ist es für diese dann oft zu spät noch eine weiter/andere Liste abzugeben. Dann bleibt es bei den beiden Listen. Die welche dann auf der einen (ersten) Liste sehr weit hinten stehen, haben dann idR keine Chance in den BR zu kommen.
Erstellt am 16.09.2012 um 19:15 Uhr von Kölner
@all
Wer solche Fragen hier, auf diese Art und Weise stellt, der darf sich tatsächlich zurecht (!) fragen lassen müssen, ob er nicht doch besser eine Schulung mitgemacht hätte...
Erstellt am 16.09.2012 um 20:12 Uhr von Nubbel
und das bei 450 mitarbeitern, schüttel. listenwahl ist vorgesehen, nein kann er nicht, nein kann er nicht.
spannender fände ich das wahlausschreiben, berechnung minderheitengeschlecht usw.
vll ist mondi aber auch nur der, der auf alle listen möchte:)
Erstellt am 17.09.2012 um 08:17 Uhr von gironimo
bei 450 AN sollte der Wahlvorstand selbst eine Schulung machen, bevor er unnötige Fehler macht.
Erstellt am 17.09.2012 um 16:30 Uhr von Tanzbär
Vielleicht macht er die auch gerade?
Hackt doch nicht auf Mondi rum, und lest, was er geschrieben hat:
> Wahlvorstand ist bestellt, aber mehr weiß niemand.
Er gehört also nicht zum Wahlvorstand, aber es interessiert ihn. Er kann auch nicht wissen, wo er mehr darüber erfahren könnte, was, wie wo usw ... und dann findet er hier dieses Forum, freut sich wie ein Schneekönig und stellt seine Frage.
Und dann solche Antworten.
Erstellt am 17.09.2012 um 17:22 Uhr von Nubbel
und er findet es ganz toll nachträglich seine eingangsfrage zu ergänzen....... tanzbär, wenn das da so von anfang an gestanden hätte.......
Erstellt am 17.09.2012 um 17:31 Uhr von petrus
Naja, ein Klick oben rechts auf das braune "Bonbon", das mit BR-Wahl beschriftet ist, gibt einem interessierten auch vor einer Schulung jede Menge weiterbildenden Lesestoff