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Listenwahl

M
Mondi
Nov 2016 bearbeitet

Es soll eine BR Wahl stattfinden. Diese soll aus Listen bestehen. Muß Listenwahl bei ca. 450 MA gemacht werden ?? Kann jemand auf dann auf alle Listen stehen?? Kann sich jemand auf alle Listen stellen lassen ?? Bis dato gibt es noch keinen BR. Es soll demnächst von statten gehen. Wahlvorstand ist bestellt, aber mehr weiß niemand. Aufregende Sache, denke das der Wahlvortsand es allen erklären wird.

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Community-Antworten (9)

M
monalisa

16.09.2012 um 16:39 Uhr

@Mondi, die Listenwahl ist im BetrVG verankert. Sollte jedoch nur eine Liste beim Wahlvorstand (Abgabeschluss) abgegeben werden, findet eine Persönlichkeitswahl statt.
Sollten mehrere Listen im Umlauf sein, kann sich ein Kandidat schon auf jeder Liste aufstellen lassen (warum sollte der/die KollegIN das tun?), aber solche "mehrspurigen" Kandidaten werden dann nach der Abgabefrist vom Wahlvorstand aufgefordert, sich - definitiv - für eine Liste zu eintscheiden.

H
Hoppel

16.09.2012 um 17:52 Uhr

@ Mondi

§ 14 Abs.2 BetrVG: "Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird ..."

§ 6 Abs.7 Wahlordnung: "Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur auf einer Vorschlagsliste vorgeschlagen werden. Ist der Name dieser Person mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten aufgeführt, so hat sie auf Aufforderung des Wahlvorstands vor Ablauf von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung sie aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so ist die Bewerberin oder der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen."

B
BRMler

16.09.2012 um 18:10 Uhr

Man sollte auch immer daran denken, dass oft auch aus taktischen Gründen erst unmittelbar vor Ablauf der Abgabefrist (letzte Minute) noch eine Liste abgegeben wird. dieses vor allem um eine Persönlichkeitswahl zu verhindern. Wenn dann andere ihre Liste schon abgegeben haben, ist es für diese dann oft zu spät noch eine weiter/andere Liste abzugeben. Dann bleibt es bei den beiden Listen. Die welche dann auf der einen (ersten) Liste sehr weit hinten stehen, haben dann idR keine Chance in den BR zu kommen.

K
Kölner

16.09.2012 um 21:15 Uhr

@all Wer solche Fragen hier, auf diese Art und Weise stellt, der darf sich tatsächlich zurecht (!) fragen lassen müssen, ob er nicht doch besser eine Schulung mitgemacht hätte...

N
Nubbel

16.09.2012 um 22:12 Uhr

und das bei 450 mitarbeitern, schüttel. listenwahl ist vorgesehen, nein kann er nicht, nein kann er nicht. spannender fände ich das wahlausschreiben, berechnung minderheitengeschlecht usw. vll ist mondi aber auch nur der, der auf alle listen möchte:)

G
gironimo

17.09.2012 um 10:17 Uhr

bei 450 AN sollte der Wahlvorstand selbst eine Schulung machen, bevor er unnötige Fehler macht.

T
Tanzbär

17.09.2012 um 18:30 Uhr

Vielleicht macht er die auch gerade? Hackt doch nicht auf Mondi rum, und lest, was er geschrieben hat:

Wahlvorstand ist bestellt, aber mehr weiß niemand.

Er gehört also nicht zum Wahlvorstand, aber es interessiert ihn. Er kann auch nicht wissen, wo er mehr darüber erfahren könnte, was, wie wo usw ... und dann findet er hier dieses Forum, freut sich wie ein Schneekönig und stellt seine Frage. Und dann solche Antworten.

N
Nubbel

17.09.2012 um 19:22 Uhr

und er findet es ganz toll nachträglich seine eingangsfrage zu ergänzen....... tanzbär, wenn das da so von anfang an gestanden hätte.......

P
Petrus

17.09.2012 um 19:31 Uhr

Naja, ein Klick oben rechts auf das braune "Bonbon", das mit BR-Wahl beschriftet ist, gibt einem interessierten auch vor einer Schulung jede Menge weiterbildenden Lesestoff

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