Müssen Wahlhelfer bei Betriebsratswahl aus dem gleichen Unternehmen kommen? Sprich: Wir sind Tochterunternehmen... Können wir Wahlhelfer aus der "Mutterfirma" nehmen (gleicher Standort)???
Erstellt am 16.09.2012 um 06:48 Uhr von hoppel @ ziegenkäse Ausschließlich wahlberechtigte AN können als Wahlhelfer heran gezogen werden > § 1 Abs.2 Satz 2 Wahlordnung