Erstellt am 12.09.2012 um 16:14 Uhr von rechtbekommen
Nein, der BRV wird von den anwesenden BRM und bei Verhinderung von den EBRM, welche wegen der Verhindetung geladen.werden muessen, gewaehlt
Erstellt am 12.09.2012 um 16:27 Uhr von rolfo
Warum wartet ihr nicht bis alle BRM da sind?
Erstellt am 12.09.2012 um 18:36 Uhr von Nubbel
was willst du mit "dienstlich verhindert" sagen?
Erstellt am 12.09.2012 um 18:51 Uhr von nicoline
HeJoBe
bei Deiner Fragestellung könnte man vermuten, dass ihr entweder ein sehr junger oder ein gänzlich ungeschulter BR oder beides seid.
Sei's drum.
Wenn ihr wegen dienstlicher Verhinderung Ersatzmitglieder ladet, ist die Wahl des Vors. und des Stellv. aller Wahrscheinlichkeit nach ungültig, da dienstliche Verhinderung kein gesetzlich anerkannter Verhinderungsgrund ist für die Ladung von Ersatzmitgliedern, es sei denn, beide BRM sind z.B. zu einer Schulung.
Bei korrekter Ladung: siehe Antwort 1
Ansonsten: Antwort 2
Erstellt am 12.09.2012 um 19:22 Uhr von rechtbekommen
Nicoline, Dienstreise ueber mehrere Tage ist ein Grund der Verhinderung, EBRM ist also zu laden.
Erstellt am 12.09.2012 um 20:58 Uhr von nicoline
rechtbekommen,
die Schulung war ein Beispiel und von Dienstreise war zum Zeitpunkt meiner Antwort noch keine Rede, das ist nachträglich hinzugefügt worden.
Ja, dann sind Ersatzmitglieder zu laden und dann ist Antwort 1, wie schon erwähnt, richtig!