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Zeitgutschrift für BR-Schulung

S
Silke
Nov 2016 bearbeitet

Wie verhält es sich, wenn ein Teilzarbeitnehmer eine BR-Schulung besucht, welche um 18.00 Uhr beginnt. 1. Erfolgt Zeitgutschrift nur für die Zeit, die an dem Vormittag gearbeitet wurde? 2. Wie verhält es sich an den darauffolgenden Seminartagen?

1.50903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

10.09.2012 um 11:14 Uhr

@Silke Bis zur Höhe eines Vollzeitbeschäftigten...

R
rkoch

10.09.2012 um 11:23 Uhr

Guckst Du in §37 (6) BetrVG:

Betriebsbedingte Gründe im Sinne des Absatzes 3 liegen auch vor, wenn wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung die Schulung des Betriebsratsmitglieds außerhalb seiner Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

Dem teilzeitbeschäftigten BRM wird also jeder ganze Tag der Schulung als Arbeitstag eines vollzeitbeschäftigten AN angerechnet und die dadurch entstandenen Mehrstunden müssen als Freizeit ausgeglichen werden. Für Tage die nur teilweise als Schulungstag gelten, z.B. weil das Seminar erst um 14:00 Uhr beginnt bzw. um 10:00 Uhr endet, hängt das ganze davon ab, wie derartiges bei einem Vollzeit-BRM geregelt ist. z.B.: Ist das Seminar in der Nähe (Fahrzeit z.B. ca. 1 Stunde), muss normalerweise auch ein Vollzeit-BRM bis zum Abreisezeitpunkt (z.B. 12:00 Uhr) arbeiten. Das gilt dann auch für das TZ-BRM. Die Schulungszeit/Reisezeit wird dann wieder durch Freizeit ausgeglichen. Endet das Seminar z.B. um 10 Uhr und das BRM ist deshalb wieder gegen 11 Uhr im Betrieb, dann muss ein VZ-BRM noch arbeiten, für ein TZ-BRM wird die Zeit die über das vereinbarte Arbeitsende hinausgeht wieder durch Freizeit ausgeglichen (z.B. AE 10:00 Uhr, also 1 Stunde Freizeit), bzw. auch das TZ-BRM muss noch arbeiten wenn das Arbeitsende nach der Rückkehr liegt. In dem Fall wird das TZ-BRM wohl aber gleich einen Teil seiner erworbenen Freizeit einsetzen.... Rechnet der AG auch solche Tage pauschal als ganze Tage ab (soll es geben, z.B. um das vorprogrammierte Chaos zu vermeiden), gilt das auch für TZ-BRM.

Derartige Seminarzeiten sind mittlerweile leider üblich und machen die Sache für BRM nicht unbedingt einfacher.....

K
Kölner

10.09.2012 um 11:36 Uhr

@rkoch Nur der Form halber: Dem BRM steht für den Seminartag eine Ersatzfreistellung in der Höhe eines VZ-AN. Dem Grunde nach ist damit die Diskussion über einzelne Stunden nicht immer zielführend.

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