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Greift § 119 BetrVG?

E
Eniwotok
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen!

Auf heutiger Versammlung beleidigte AG den BR in Form von Aussagen wie:

..."hirnrissige Arbeitsweise des BR" und "...sie glauben wohl, sich hier in Ihrer Position als BR in den Mittelpunkt spielen zu müssen. Sie brauchen nicht zu glauben, dass hier nur blöde Leute beschäftigt sind."

Dies passierte auf einer Belegschaftsversammlung. Vor den Augen und Ohren der gesamten Belegschaft. Wie können wir am Besten dagegen vorgehen?

Danke für die Hilfe!

1.948010

Community-Antworten (10)

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Watschenbaum

07.09.2012 um 22:32 Uhr

Betriebsversammlung (durch BR einberufen) oder Mitarbeiterversammlung (durch AG einberufen) ?

also einen erfahrenen BR der sich mit dem AG im Clinch befindet, können solche Aussagen nicht mehr schocken

und ein erfahrener BRV als Versammlungsleiter wird auch die passenden Worte dazu finden

im Nachhinein dagegen vorgehen zu wollen, wird aussichtslos bleiben

Z
zyklus

07.09.2012 um 22:34 Uhr

Hi,

naja der 119´er ist wahrscheinlich hier nicht im Spiel. Es kommt bei solchen Aussagen auch auf den Kontext, also Zusammenhang, an. Eventuell kann man sich hier als BR zurücklehnen, grinsen und sich auf die Schulter klopfen. Eine direkte Beleidung kann ich nun auch nicht entdecken. Ok, "hinrissige Arbeitsweise" ... ja da vielleicht schon.

zyklus

E
Eniwotok

07.09.2012 um 22:38 Uhr

Mitarbeiterversammlung durch AG einberufen.

Es geht hier aber um Beschuldigungen und Unterstellungen gegenüber dem BR.

W
Watschenbaum

07.09.2012 um 22:42 Uhr

die Bedeutung des 119er für die praktische Betriebsratsarbeit genauso wie dem 23er

kommt, neben im Höchstfall der Drohung damit durch Betroffene, in der Rechtsprechung im Ergebnis ungefähr dieselbe Bedeutung zu, wie den Worten eines Pfarrers, wer nicht "brav" wäre, käme in die Hölle

also : kann man mal erwähnen, aber darf man keinesfalls darauf bauen

N
Nubbel

08.09.2012 um 00:16 Uhr

ohje, hat der arbeitgeber euch das förmchen weggenommen? ihr könnt jetzt schmollen, müde lächeln oder ihr macht ne betriebsversammlung und stellt euch in das licht welches ihr gerne hättet

K
Kölner

08.09.2012 um 00:27 Uhr

@Eniwotok Das ist die normalste aller AG-Polemiken, die man als BR ausgesetzt wird. Demnach: Erwachsen werden und die geeignete Form der Selbstporträtierung wählen - wenn man jetzt allerdings mit Behinderung der BR-Arbeit um die Ecke kommt, dann könnte es passieren, dass dieses Gremium auf Jahre hinweg nicht mehr ernst genommen wird.

G
gironimo

08.09.2012 um 11:21 Uhr

Wenn das ein einmaliger Fall war, würde ich auch nur mit betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit reagieren. Dabei nicht in das gleiche polemische Horn blasen, wie der AG.

Eine kühle sachliche Reaktion kommt in solchen Fällen besser an.

J
jerryx

08.09.2012 um 12:18 Uhr

Hallo, verlange vom GF eine schriftliche Entschuldigung als Aushang - Fristsetzung 7 Tage. Verweise ihn auf Par.23 Abs. 3 BetrVG. Wenn er nicht mitspielt - Klage. Eine Zustimmung vom AG f. die Klage braucht Ihr nicht - nur Beschluss. LG

L
Lotte

08.09.2012 um 12:35 Uhr

Einiwotok, wenn Ihr als BR überzeugt seid, dass Eure Arbeitsweise richtig und gut ist, dann dürfte es doch kein Problem sein, auch die Kollegen davon zu überzeugen.

Jetzt so wie Jerryx vorschlägt zu reagieren, kommt doch eher so an, als ob Ihr Euch auf die Ebene des AG begebt und auch noch ernst nehmt, was er da an Unsinn verkündigt.

Besser, Ihr macht den Kollegen klar, wie unprofessionell AG sich verhält. Wenn ihm selbst das auch gespiegelt werden kann, dann wird er das vielleicht in Zukunft ändern.

N
Nubbel

08.09.2012 um 19:19 Uhr

pädagogisch werztvoll wie immer

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