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Gleichstellung von Behinderten

M
mulle
Nov 2016 bearbeitet

Bin ich Geschütz vor Kündigung wenn ich gleichgestellt bin

1.09701

Community-Antworten (1)

G
GeSammtsBV

04.09.2012 um 15:40 Uhr

Nein, so konkret ist es nicht.

Gleichgestellte haben wie Schwerbehinderte zwar einen beonderen Kündigungsschutz, sind daher aber nicht unkündbar. Es muss "nur" das Integrationsamt bei Kündigungen beteiligt werden § 85 SGB IX. Wenn von dort eine Zustimmung kommt, kann der AG kündigen.

Hier ist dann zwingend auch zu beachten, wann das Intergrationsamt nicht zustimmt. Auch der § 89 Einschränkungen der Ermessensentscheidung SGB IX.

Wichtig, ca. 80% der Anträge auf Zustimmung enden mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus den verschiedesten Gründen.

Es gibt andere Kündigungsschütze welche besser sind, z.B. als BR oder der Schwangeren.

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