Es sollen Umfragebögen an Mieter versandt werden, in denen u. a. auch durch die Rückläufer in Erfahrung gebracht werden kann, wie die einzelnen Mitarbeiter gearbeitet haben, also eine leistungs- und Verhaltenskontrolle indirekt durch "Beschweden>" der Angeschriebeben.
Ist das nicht mitbestimmungspflichtig ???