Erstellt am 04.09.2012 um 08:52 Uhr von petrus
> Ein Wahltermin wurde noch nicht festgelegt, wird der vom Wahlausschuss festgelegt?
Ja.
> Die ganzen Vorgaben zur BR-Wahl sind für mich da etwas unverbindlich/undurchsichtig.
Wenn Du im Wahlvorstand sitzt: Dafür gibt es Schulungen. Da Wahlschulungen außerhalb des normalen Wahlzeitraums etwas spärlich sind: Beim Veranstalter nachfragen!
Auch für Nicht-Wahlvorstände interessant: Ein Klick rechts oben auf "Betriebsratswahl". ("Zufällig" gibt es da auch Infos zu den Seminaren, eine Tel.-Nummer für Fragen, ...)
Erstellt am 04.09.2012 um 08:54 Uhr von gironimo
Der Wahlvorstand muss den Zeitpunkt der Wahl festlegen.
Undurchsichtig?
Was speziell?
Es gilt das BetrVG und die Wahlordnung zum BetrVG. Die ist recht genau in den Ausführungen.
Erstellt am 04.09.2012 um 16:26 Uhr von pillepalleTR
@wuschel: ich kann mich dem Tipp, eine Schulung zu besuchen, nur anschließen.
Aber fragt bei den Anbietern konkret nach einer Inhouse-Schulung nach. Die sind oftmals günstiger als Seminare auswärts (Reise-/Hotelkosten nur für den Seminarleiter) und von den Terminen her wesentlich flexibler. Und immer dran denken: ihr seit für die Anbieter die Kunden von morgen ;-)
Ansonsten richtet sich der Termin der Wahl nach dem Termin, an dem das Wahlausschreiben erlassen resp. ausgehängt wird. (§3 BetrVG WO)
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, seit ihr im Augenblick auf Grund der 'Selbstauflösung' eures BR (gemäß §13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG) bei der 'Terminplanung' relativ frei.
Ihr solltet aber die Sache zügig angehen, um die betriebsatslose Zeit so kurz wie möglich zu halten!
Erstellt am 04.09.2012 um 18:37 Uhr von Kölner
@wuschel
Eine Ein-Tages-Schulung reicht dazu aus...