W.A.F. LogoSeminare

BR-Listenwahl anfechtbar durch Streichung??

I
Ingo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, auch wenn es viel zu diesem Thema gibt, habe ich noch nicht die passende Antwort auf mein Problem gefunden.

Bei uns stehen nächste Woche Wahlen an. Es wird eine Listenwahl sein und auch ich habe eine. Ich bin zur Zeit auch im BR, habe eine Liste und hatte auch (weiter unten) die WV-Vorstizende mit drauf, die sich einen Tag später wieder von der Liste streichen ließ. Das habe ich selber gemacht weil sie mir sagte, dass das ohne Probleme ginge. Nächsten Tag hatte sie ihre eigene Liste.... denn da steht sie an erster Stelle. Es wurden auch auf allen anderen Listen schon Stützunterschriften gesammelt, bevor alle Bewerber fest standen. Dass das nicht richtig ist, habe ich mittlerweile gelernt, auch bei der Liste der WV-Vorsitzenden wurde das so gemacht. Es ist unsere erste Listenwahl, die Wahl zuvor war überhaupt unsere 1. BR-Wahl und wir waren auch nur 1,5 Jahre im Amt.

Die Fragen sind jetzt:

  1. Ist das ganze durch den AG anfechtbar weil wir die Stützunterschriften "zwischendurch" gesammelt haben?

  2. Ist meine Liste ungültig weil ich (nach Rücksprache mit dem WV, ich wollte ja nichts falsch machen) mit Tipp-Ex gestrichen habe (und auch die Unterschriften zwischendurch gesammelt habe)?

  3. Ist die Liste der WV-Vorsitzenden ungültig weil sie erst auch meiner Liste stand (man könnte das Tipp-Ex ja wieder abkratzen...)?

Mal ganz abgesehen davon hat die WV-Vorsitzende auch noch vorher bei der GF angefragt, ob es OK wäre, wenn sie für den BR kandidiert.......

Es wäre toll, wenn jemand was weiß und mir die eine oder andere Frage beantworten kann. Vielen Dank dafür

3.97703

Community-Antworten (3)

F
Fayence

22.04.2006 um 14:03 Uhr

"1. Ist das ganze durch den AG anfechtbar weil wir die Stützunterschriften "zwischendurch" gesammelt haben?"

Das "zwischendurch" bezieht sich nicht auf die Arbeitszeit, oder? Falls doch, stellt dieses keinen Anfechtungsgrund dar.

Ansonsten verstehe ich den Hintergrund Deiner Fragestellung nicht. Wenn Ihr bereits nächste Woche wählt, hat der WV doch bereits seine Beurteilung bzgl. der gültigen und zur Wahl zugelassenen Wahlvorschläge gefällt.

Im Falle einer Wahlanfechtung wäre das Zustandekommen von rechtmässigen Wahlvorschlägen allerdings zu verneinen. Auch darf ein einmal eingereichter Wahlvorschlag vom WV aus Beweisgründen nicht zwecks "Heilung etwaiger Fehler" zurückgegeben werden. "(man könnte das Tipp-Ex ja wieder abkratzen...)?" NEIN

Und hat sich ein Kandidat auf mehreren Listen zur Wahl gestellt, muss er innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Aufforderung durch den WV erklären, welche Kandidatur er aufrecht erhält. Ansonsten erfolgt die Streichung von allen Listen.

I
Ingo

23.04.2006 um 10:06 Uhr

Hallo, vielleicht habe ich mich auch etwas unklar ausgedrückt und ich versuch, das noch einmal etwas

Die Stützunterschriften wurden während der Arbeitszeit gesammelt, aber auch schon dann, als die Bewerber noch nicht alle fest standen. Also haben viele Unterstützer unterschrieben, als sie noch gar nicht wussten, welche Kandidaten noch dazu kommen. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind die Wahlvorschläge also nicht rechtmäßig zustande gekommen und somit anfechtbar.

Und sollte meine Liste bislang noch gültig sein, macht das Streichen von meiner Liste, welches ich selber mit Tippex durchgeführt habe, meine Liste evtl. ungültig? Oder ist das egal, solange der WV meine Vorschlagsliste akzeptiert? (was er ja getan hat)

Das Problem ist eben, dass wir davon ausgehen, dass die Wahl angefochten wird, so wird es auch fast immer in den anderen Tochterunternehmen praktiziert, und wir natürlich alles wasserdicht machen wollen. Und wenn jetzt der WV-Vorsitz abends eigentlich gar nicht in den neuen BR will, aber am nächsten Morgen eine eigene Liste macht, sich vorher dafür das ok der GF holt, andere Listenführer evtl. (das ist eben die Frage) falsch berät und sie Formfehler machen lässt ...(ein Schelm wer dabei Böses denkt) Da sind wir halt ein wenig unruhig geworden. Zumal meine Liste (ernsthaft) recht gute Chancen hat :)

F
Fayence

23.04.2006 um 10:36 Uhr

Ingo, wie bereits erwähnt und auch von Dir schon festgestellt, habt Ihr Eure Wahlvorschläge allesamt nicht sauber erstellt. Das Streichen / Hinzufügen von Kandidaten stellt eine unzulässige Änderung eines Wahlvorschlags dar, es sei denn, alle Unterschreiber einer Liste wären damit einverstanden gewesen. Aber die wussten ja noch nicht einmal von Beginn an, für welche Kandidaten sie unterschreiben.

Ihr könnt im Nachhinein nichts mehr "wasserdicht" machen! Also Nerven behalten und abwarten, ob die Wahl wirklich angefochten wird!

Ihre Antwort