W.A.F. LogoSeminare

Wer legt Sitzungen fest in Präsenz oder online

R
renius007
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, im Gremium wird diskutiert und die Meinung vertreten, dass das BR-Gremium festlegen kann wann in Präsenz oder online getagt wird. Ich bin der Meinung das entscheidet der BRV. Danke.

59206

Community-Antworten (6)

C
celestro

10.05.2022 um 19:24 Uhr

Das entscheidet mMn das Gremium in seiner Geschäftsordnung. Wenn der BR festglegt, das die Mitglieder sich "einwählen können" dann ist das so ... oder sie legen generell fest, das die Sitzungen komplett online stattfinden (oder was auch immer der BR beschließt). Aber nein ... mMn hat der BRV keine Kompetenz, eine Sitzung online abhalten zu lassen (oder in Präsenz).

Es sei denn, der BR würde ihm diese Macht geben. Ich glaube allerdings nicht, dass das Gremium das rechtlich so überhaupt machen "darf".

M
Muschelschubser

10.05.2022 um 19:29 Uhr

Vielleicht hilft das:

https://www.elblaw.de/anforderungen-an-die-virtuelle-betriebsratssitzung/

https://www.tbs-nrw.de/virtuelle-betriebsrats-sitzungen.html

Es ist zwar komplex und ein Sammelsurium an Kriterien, aber eines kann man glaube ich festhalten: Die Vielzahl zu beachtender Bestimmungen verbietet ein alleiniges Bestimmungsrecht des BRV.

J
John_

10.05.2022 um 21:34 Uhr

Das steht doch eigentlich recht eindeutig im Gesetz.

§ 30 Abs. 2 BetrVG Abweichend von Absatz 1 Satz 5 kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn

  1. die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind,
  2. nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats binnen einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem gegenüber widerspricht und

Die Präsenzsitzung hat Vorrang außer es gibt Gründe für eine Onlinesitzung. Die kann man in der GO definieren oder dem Ermessen des BRV überlassen der die Einladung erstellt.

Wenn dem Gremium die Begründung nicht gefällt kann es auf Präsenzsitzung bestehen und dafür reicht sogar schon ein viertel der BRM.

C
celestro

11.05.2022 um 03:12 Uhr

"Die Präsenzsitzung hat Vorrang außer es gibt Gründe für eine Onlinesitzung."

Da steht aber nichts von "entweder Präsenz- oder Onlinesitzung". Sondern es wird mMn dargestellt, das sich "einzelne" BRM online zuschalten können.

"Die kann man in der GO definieren oder dem Ermessen des BRV überlassen der die Einladung erstellt."

Lese ich völlig anders. Meiner Meinung nach steht da ganz deutlich:

"die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind,"

also die Voraussetzungen MÜSSEN in der GO stehen. Da kann man mEn nicht einfach ein "Ermessen" des BRV hineinbasteln.

A
Agassi0

11.05.2022 um 09:38 Uhr

Es ist ja so, dass der BRV zur Sitzung einlädt. In dieser Einladung legt er fest, ob die Sitzung in Präsenz, nur online oder hybrid stattfindet. Und wenn jetzt nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats binnen einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem gegenüber widerspricht, dann findet Die Sitzung so statt, wie es in der Einladung vorgegeben ist. So wäre mein Verständnis

R
Relfe

11.05.2022 um 09:57 Uhr

um auf die Eingangsfrage zu antworten: "Hallo, im Gremium wird diskutiert und die Meinung vertreten, dass das BR-Gremium festlegen kann wann in Präsenz oder online getagt wird." Ja, das legt das Gremium fest, weil das Gremium die GO beschließt und hierin die Regeln festgelegt sind. Man kann dort auch festlegen wie oft der BRV Online-Sitzungen einberufen darf und unter welchen Bedingungen --> man muss nur das Instrument "GO" nutzen als Gremium

"Ich bin der Meinung das entscheidet der BRV."

Nein, der BRV führt nur die Vorgaben des Gesetzes und/oder der GO aus. Ja, innerhalb dieser Vorgaben darf der BRV entscheiden

Ihre Antwort