Erstellt am 01.09.2012 um 14:24 Uhr von leserin
ist Dir bekannt was rechtlich "Mobbing" ist/bedeutet? Ist Dir bekannt, dass es eine Straftat ist und dass wenn man andere fälschlich einer solchen bezichtigt man selbst riesigen Ärger mit dem Gesetz bekommen kann?
Zu Deiner Frage, wenn ein BR nicht weiß wie man mit Mobbing sollte es vorkommt umgeht, sollte er sich Rat und Hilfe holen.
Erstellt am 01.09.2012 um 14:40 Uhr von Watschenbaum
Laut "Duden" bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen.
"Mobbing" ist keine Straftat, sondern kann bestenfalls Straftatbestände erfüllen (wie z.b. Beleidigung, Üble Nachrede/Verleumdung, evtl. Körperverletzung....)
genauso wie es unter eine üble Nachrede fallen kann, jemanden fälschlicherweise des Mobbings zu bezichtigen
"Leserin" sollte man den Ratschlag geben, einfach weiter mitzulesen, zum selbst schreiben ist es noch viel zu früh, wenn man sich diese Ergüsse so anschaut
und schnosel ist ja gerade dabei, sich Rat und Hilfe zu holen.............
also wieder zum Thema................
Erstellt am 01.09.2012 um 15:46 Uhr von Nubbel
hier ein schönes beispiel wie mobbing beginnen könnte:
"Leserin" sollte man den Ratschlag geben, einfach weiter mitzulesen, zum selbst schreiben ist es noch viel zu früh, wenn man sich diese Ergüsse so anschaut
schnosel
mobbt er auch in den sitzungen? oder mobbt er am arbeitsplatz? warum haltet ihr ihn nicht auf? das verhalten derjeniger die mobben mitbekommen ist äußerst wichtig!
sagt ihr ihm dass dieses verhalten nicht duldbar ist? (wenn es denn mobbing ist)
Erstellt am 01.09.2012 um 16:16 Uhr von leserin
Stimmt, Mobbing selbst ist keine Straftat bzw NOCH kein Begriff im Strafgesetzbuch. doch Mobbing mit dem o.a. Ziel also jemanden aus einer Firma zu trennen, erfüllt idR immer den Straftatsbestand der Körperverletzung, da die Betroffenen körperlich leiden und Schaden nehmen.
Also, warum hier diese Suche in Kleinigkeiten??
Fakt ist auch, dass in der Mehrzahl wenn heute jemand Mobbing ruft es eben kein Mobbing ist.
Leztlich, man kann auch folgendes dann im Web lesen:
Nach der Rechtsprechung des BAG1 ist Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.2
Kurzfristigen Konfliktsituationen mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen fehlt in der Regel schon die notwendige systematische Vorgehensweise.3
Ziel von Mobbing ist in der Regel das Verletzen des Ansehens, der Ehre, der Gesundheit, der Psyche, der Seele, des Vermögens oder eines anderen Rechtsgutes. Der oder die Täter wollen einen Schaden bei einem oder mehreren anderen verursachen. Mobbing ist nur vorsätzlich und absichtlich denkbar. Fehlen diese Elemente, liegt kein Mobbing vor. Fahrlässiges Mobbing gibt es nicht.4
Nr. Erläuterung
1 Bundesarbeitsgericht
2 BAG - 7. Senat - Beschluss vom 15. 01. 1997
3 Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 18. Kammer, Urteil vom 25. 06 2002, Az: 18 (11) Sa 1295/01 - Leitsatz
4 In der Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, Mobbing sei auch fahrlässig möglich. Dem ist jedoch nicht zu folgen.
http://www.rechtsanwalt-doerdrechter.de/mobbing.php
Erstellt am 01.09.2012 um 16:28 Uhr von Streikbrecher
Also, außer der ersten Antwort kann ich hier nichts hilfreiches herauslesen betreffend der Frage von schnosel!
Wenn hier mit Hilfe von Mobbing AN aus einem Betrieb gedrängt werden, ist es für den Betroffenen wohl egal, ob hier lt. Strafgesetzbuch "Mobbing" oder "Körperverletzung" vorliegt. Die Folgen sind für den Betroffenen gleich.
Auch für den "Täter" ist es letztlich egal ob er einen Strafbefehl bekommt auf dem Mobbing oder Körperverletzung steht. Die Folgen dürften gleich sein.
@schnosel!
Ihr solltet im BR hier einen Top auf nehmen "Mobbing" und dann die Möglichkeiten und das zukünftige Handeln als BR besprechen und zwar ohne auf den konkreten Fall einzugehen. Denn dann kann auch ein ggf sich falsch verhaltendes BRM teilnehmen. Dann erkennt es/er vielleicht, dass auch sein Verhalten nich richtig ist und Folgen haben kann und ändert es.
Erstellt am 01.09.2012 um 18:02 Uhr von gironimo
.... ansonsten kann natürlich auch ein Gespräch zwischen Dir und dem Vorgesetzten mit einem Vermittler eures Vertrauens helfen (vielleicht ein anderes BR-Mitglied oder ein externer Mobbing-Berater).
Auch der BR ist nicht frei von menschlichen Problemen.
Erstellt am 02.09.2012 um 09:36 Uhr von Lotte
schnosel,
ist Deine Frage eine Fortsetzung? Zu welchem Thread?
Wenn das die einzigen Infos sind, dann wundert es mich nicht, dass die Antworten sich eher wie ein Stochern im Nebel anmuten.
Vielleicht schilderst Du mal das genaue Problem bei dem Du Dir hier Hilfe erhoffst? Wo soll die Reise hingehen? Schikaniert das BRM grundsätzlich mal irgendjemanden und soll dabei gebremst werden? Ist eine bestimmte Person betroffen und weiß nicht mehr weiter? Gibt es eine Beschwerde?
Erstellt am 02.09.2012 um 12:36 Uhr von stecher
verschwinden im nebel. das wäre was