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Konstituierende Sitzung - Termin, etc

K
K.Lied
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, ich habe in meinem Betrieb die Betriebsratswahl organsiert und letzte Woche wurde die Wahl abgehalten. Nun befasse ich mich mit dem Thema konstituierende Sitzung. Die Einladung muss innerhalb einer Woche nach Wahl raus und sie muss in Präsenz stattfinden. Das weiß ich schon mal.

Ich habe noch Fragen auf die ich im Forum keine Antwort gefunden habe:

  1. Ein Mitglied kann aufgrund eines anderen beruflichen Termins nicht teilnehmen und verlangt die Verlegung des Termins. Ich kann doch jetzt aber nicht ewig nach einem Termin suchen an dem alle können oder muss ich mich als WV fügen?
  2. Ein BR Mitglied ist langzeitkrank. Das weiß ich jetzt durch einen Kollegen. Muss ich ihr die Einladung per Post zu kommen lassen? Muss ich die Meldung dass sie krank ist irgendwo offiziell abfragen, bei der Perso zB? Oder reicht es wenn mir irgendein Kollege das sagt?
  3. Ein Mitglied weigert sich in Präsenz teilzunehmen. Dies ist für mich aber kein Verhinderungsgrund wie Urlaub oder Krankheit bei denen ich ein Ersatzmitglied einladen kann. Welche Möglichkeiten hab ich? Wie gehe ich damit um?
  4. Vielleicht für die Fachmänner eine ganz banale Frage... überall steht ich muss die Beschlussfähigkeit des neuen Betriebsrates feststellen... Wie tue ich dass denn?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

10.05.2022 um 18:00 Uhr

Wie groß ist denn der Betriebsrat? Ist die Beschlussfähigkeit gegeben notfalls eben auch mit Ersatzmitgliedern würde ich an dem Termin festhalten.

C
celestro

10.05.2022 um 18:00 Uhr

zu 1.) Niemand kann irgendetwas verlangen. Es wird eingeladen und wenn jemand nicht kann, gibt es dafür Ersatzmitglieder.

zu 3.) Korrekt ... die Person wird eingeladen und wenn sie nicht kommt (weil Präsenz) dann ist das so. Virtuell teilnehmen geht aber halt nur, wenn das der BR in einer Präsenzsitzung in einer Geschäftsordnung beschließt.

zu 4.) Ein 9er Gremium ist z.B. nur beschlussfähig, wenn mindestens 5 Personen anwesend. Es ist also nur ein Feststellen der Tatsache "mehr als die Hälfte der BRM ist anwesend".

A
Agassi0

11.05.2022 um 09:57 Uhr

zu 3.) Korrekt ... die Person wird eingeladen und wenn sie nicht kommt (weil Präsenz) dann ist das so. Virtuell teilnehmen geht aber halt nur, wenn das der BR in einer Präsenzsitzung in einer Geschäftsordnung beschließt.

Das ist so nicht korrekt, celestro Eine konstituierende Sitzung muss zwingend in Präsenz stattfinden.

R
Relfe

11.05.2022 um 10:03 Uhr

zu 2.

wenn der Kollege langzeitkrank ist gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. er hat erklärt, das er trotzdem an Sitzungen teilnimmt, dann einladen
  2. er hat sich nicht erklärt, dann Ersatzmitglied einladen, weil verhindert

--> wer krank ist gilt als verhindert bis er etwas anderes erklärt (außer 100% freigestellte BRM)

der kranke Kollege hat die Pflicht sich krank zu melden, für mein Verständins auch gegenüber dem BRV bzw. Gremium. Du kannst sicherheitshalber in der PA nachfragen, auf reines Hören-Sagen von Kollegen würde ich mich nicht verlassen, das kann zur fehlerhaften Ladung von EBRM führen.

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