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Teamleiter mit Laptop als Teilzeitkraft

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LadyRunzel
Nov 2016 bearbeitet

Einstellung einer Teamleitung im Vertrieb, 30 Std./Woche mit home-office (Laptop) Hat BR ein Recht auf die Festlegung der Stunden im Betrieb, also z. 5x6 oder 4x8+1x6??? Unser AG möchte alleine die Verhandlung mit dem MA über die Ableistung der Arb.stunden führen, da wäre der BR nicht im Boot. Ist das so??? Das Team und andere Kollegen sollten schließlich wissen, wann sie den Teamleiter wo erreichen können - oder? Ist die Überlassung eines Laptop zustimmungs-/informationspflichtig?

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Community-Antworten (4)

M
meckerziege Akzeptiert

31.08.2012 um 11:38 Uhr

Auch wenn Euer AG es nicht gut findet und lieber alleine verhandelt - das kann er übrigens! Aber Ihr seid als BR am Ende immer dabei! Und laßt Euch das nicht abspenstig machen - die AG versuchen immer mal gerne , den BR rauszuhalten.

No chance!!

G
ganther

31.08.2012 um 01:25 Uhr

mir fällt da durchaus was ein wie ein BR sich einbringen kann.... ABER mal was ganz anderes: will der BR hier AG spielen? Welchen Kopf macht ihr Euch?

Schon mal nachgedacht wie man so was für die Belegschaft nutzen kann?

H
Hoppel

31.08.2012 um 09:49 Uhr

Insbesondere wenn ein AN mit MA-Verantwortung eingestellt werden soll, ist die Frage nach Verteilung der Arbeitszeit -Betrieb/Home Office- nachvollziehbar und auch berechtigt.

@ LadyRunzel

Gibt es in Eurem Betrieb bereits Home-Office Arbeitsplätze? Falls ja, gibt es eine BV dazu?

Ob der AG diesem Teamleiter einen Laptop zur Verfügung stellt oder nicht, hat Euch nicht zu interessieren. Würde aber ggf. im Zusammenhang mit der Ausstattung des Heimarbeitsplatzes eine Rolle spielen, da auch auf diesen sämtliche Arbeitsschutzgesetze durchgreifen.

Was die Arbeitsplatzwahl "Betrieb/Homeoffice" betrifft, greift § 90 BetrVG. Der AG muss sich im Vorfeld mit Euch beraten, falls dieser Fall noch nicht per BV geregelt ist.

Im Rahmen der Anhörung zur Einstellung muss die Verteilung "Betrieb/Home-Office" mitgeteilt werden. Weitere Mitbestimmungsrechte können sich aus §87 Abs.1 BetrVG ergeben > Lage und Verteilung der Arbeitszeit.

G
gironimo

31.08.2012 um 10:58 Uhr

Wie Hoppel schon schreibt: Beim Home-Office ist der BR im Boot. Also bei der Frage, ob überhaupt, wie die Ausstattung und die Kostenfrage ist u.s.w.

Da gibt es viele Fragen, die geregelt werden können (und und aus meiner Sicht sollten).

Der Laptop ist eine technische Einrichtung, die der Verhaltens- und Leistungskontrolle dienen kann - also auch hier Mitbestimmung (sofern Ihr keine IT- BV habt). Gerade bei der Frage der Datensicherheit bei Übertragungen vom Home-Office ist ja auch nicht ohne.

Es gibt also genügend Punkte, um sich ins Gespräch zu bringen.

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