Erstellt am 19.10.2007 um 10:15 Uhr von ego112
Wenn das Aufgabenfeld und der Arbeitsplatz gleich geblieben sind, ist es keine Versetzung. Wie von Dir beschrieben, ist es eher eine Beförderung. Die Arbeitsvertragsänderung ist eher eine Änderungskündigung und da seit Ihr mit im Boot. Allerdings fallen mir in Deinem Fall keine Gründe ein um der Änderungskündigung zu widersprechen nach 99.
Erstellt am 19.10.2007 um 10:37 Uhr von Immie
@Maik,
§99 Abs1 BetrVg
...wenn die Kollegin Abteilungsleiterin wird, erfolgt doch bestimmt eine Umgruppierung...
§93 BetrVG
...wenn die Stelle der Abteilungsleitung frei wird, könnt ihr eine innerbetr. Ausschreibung verlangen...
@ego112
Änderungskündigung?
§102 BetrVG
Erstellt am 19.10.2007 um 10:53 Uhr von ego112
Erstellt am 19.10.2007 um 20:51 Uhr von Immie