Hallo, ich habe folgendes Problem:

Eine Kollegin, welche bisher arbeitsvertraglich als stellv. Abteilungsleiterin tätig war, soll demnächst mittels entspr. Arbeitsvertragsänderung, als Abteilungsleiterin eingesetzt werden.
Ich sehe das betriebsverfassungsrechtlich als eine Versetzung an, der Arbeitgeber meint es wäre nur eine Umgruppierung- und keine Versetzung.

Viele Grüße,
Maik