Versetzung- oder Umgruppierung ?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Eine Kollegin, welche bisher arbeitsvertraglich als stellv. Abteilungsleiterin tätig war, soll demnächst mittels entspr. Arbeitsvertragsänderung, als Abteilungsleiterin eingesetzt werden. Ich sehe das betriebsverfassungsrechtlich als eine Versetzung an, der Arbeitgeber meint es wäre nur eine Umgruppierung- und keine Versetzung.
Viele Grüße, Maik
Community-Antworten (4)
19.10.2007 um 12:15 Uhr
Wenn das Aufgabenfeld und der Arbeitsplatz gleich geblieben sind, ist es keine Versetzung. Wie von Dir beschrieben, ist es eher eine Beförderung. Die Arbeitsvertragsänderung ist eher eine Änderungskündigung und da seit Ihr mit im Boot. Allerdings fallen mir in Deinem Fall keine Gründe ein um der Änderungskündigung zu widersprechen nach 99.
19.10.2007 um 12:37 Uhr
@Maik, §99 Abs1 BetrVg ...wenn die Kollegin Abteilungsleiterin wird, erfolgt doch bestimmt eine Umgruppierung... §93 BetrVG ...wenn die Stelle der Abteilungsleitung frei wird, könnt ihr eine innerbetr. Ausschreibung verlangen...
@ego112 Änderungskündigung? §102 BetrVG
19.10.2007 um 12:53 Uhr
@Immi, korrekt!!!!.....)
19.10.2007 um 22:51 Uhr
ego112 chapeau;-)
Verwandte Themen
BR widerspricht AG trotz Widerspruch führt durch.
ÄlterHallo Kolleginen/en Ich habe frage wer gibt richtiege antwort zu Versetzung und Umgruppierung AG Stellte antrag zu Versetzung und Umgruppierung BR Wiederspricht die Versetzung und Umgruppierung
Beschluss über Versetzung und Umgruppierung wird nur zum Teil umgesetzt
ÄlterHallo zusammen, wir haben nach 3 Monaten festegestellt, dass ein vom AG gestellter Antrag (Versetzung und gleichzeitige Umgruppierung eines MA zum Stichtag) nur zum Teil umgesetzt wurde - nämlich die
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag Sachgrund Umgruppierung
ÄlterHallo, eine Kollegin ist Anfang des Jahres befristet als Soz.Pädagogin eingestellt worden (01.03.-30.09.2011). Einen Sachgrund gibt es, ist aber im Vertrag nicht benannt. Nun (im Sept.) wurde der K
Kündigungsfrist bei Änderungsverträgen
ÄlterWas sagt Ihr dazu: Bei einer Änderungskündigung gelten meiner Ansicht nach auch die Kündigungsfristen. Ein MA hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Der AG will eine Umgruppierung nach unten. Gilt fü