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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung- oder Umgruppierung ?

M
Maik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Eine Kollegin, welche bisher arbeitsvertraglich als stellv. Abteilungsleiterin tätig war, soll demnächst mittels entspr. Arbeitsvertragsänderung, als Abteilungsleiterin eingesetzt werden. Ich sehe das betriebsverfassungsrechtlich als eine Versetzung an, der Arbeitgeber meint es wäre nur eine Umgruppierung- und keine Versetzung.

Viele Grüße, Maik

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Community-Antworten (4)

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ego112

19.10.2007 um 12:15 Uhr

Wenn das Aufgabenfeld und der Arbeitsplatz gleich geblieben sind, ist es keine Versetzung. Wie von Dir beschrieben, ist es eher eine Beförderung. Die Arbeitsvertragsänderung ist eher eine Änderungskündigung und da seit Ihr mit im Boot. Allerdings fallen mir in Deinem Fall keine Gründe ein um der Änderungskündigung zu widersprechen nach 99.

I
Immie

19.10.2007 um 12:37 Uhr

@Maik, §99 Abs1 BetrVg ...wenn die Kollegin Abteilungsleiterin wird, erfolgt doch bestimmt eine Umgruppierung... §93 BetrVG ...wenn die Stelle der Abteilungsleitung frei wird, könnt ihr eine innerbetr. Ausschreibung verlangen...

@ego112 Änderungskündigung? §102 BetrVG

E
ego112

19.10.2007 um 12:53 Uhr

@Immi, korrekt!!!!.....)

I
Immie

19.10.2007 um 22:51 Uhr

ego112 chapeau;-)

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