Erstellt am 29.08.2012 um 14:43 Uhr von wahlvst
Auszeit für BR Vorsitzenden oder BRM kennt das Gesetz nicht!!!
BR Arbeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt!
Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den BRV bei Verhinderung.
Wenn also nun außerhalb der Regelarbeitszeit der BRV verhindert ist, vertritt der stellvertertende BRV. Also, alles ganz nach Gesetz. Stellvertr. BRV nimmt dann also nach Gesetz die Aufgaben des BRV wahr!!!
Das geht idR nur nicht während der Regelarbeitszeit, es sein der BRV hat hier einen rechtlich zulässigen Verhinderungsgrund!
Erstellt am 29.08.2012 um 18:45 Uhr von Hoppel
@ Wellness
Was versteht Ihr unter "Aufgaben verteilen"? Was bleibt denn so alles an Eurer BRV hängen?
Und warum findet BR-Arbeit überhaupt noch nach Dienstschluss statt?
Erstellt am 29.08.2012 um 23:07 Uhr von Erdenbürger
Man muss auch Verantwortung abgeben können, leider fehlt es einigen BRV sehr schwer.
Erstellt am 30.08.2012 um 08:12 Uhr von gironimo
Ich weiß nicht, ob man an alles denkt, wenn man die Aufgaben anders verteilt.
Was hindert den BRV daran, den Vorsitz niederzulegen und Ihr wählt einen neuen Vorsitzenden. Wenn Ihr Euch einig seid, könnt Ihr das nach einem halben Jahr auch wieder ändern.
Erstellt am 30.08.2012 um 12:02 Uhr von Wellness
Vielen Dank für die Antworten. Der Vorsitzende ist Teilzeitbeschäftigter im Schichtdienst. Der stellv. ist ebenfalls im Schichtdienst. Da hier in der Firma oft die Bude brennt (Kollegen benötigen oft umgehend Beistand) und die GF sucht auch ständig telefonisch Handy-Kontakt, hat es sich "leider" eingebürgert, das es keine festen Ansprechzeiten und keinen Feierabend gibt. Wir vom BR müssen sicherlich da mehr Ordnung reinbringen, soweit möglich. Gegebenenfalls doch Neuwahl des Vorsitzenden.
Erstellt am 30.08.2012 um 12:14 Uhr von Hoppel
@ Wellness
Ein Teilzeitler als BRV und dann auch noch im Schichtdienst ... würde sagen, dass diese Konstellation für´s Tagesgeschäft denkbar ungünstig ist. Was aber nicht die grundsätzliche Eignung/Kompetenz des BRV in Frage stellen soll.
Erstellt am 30.08.2012 um 14:33 Uhr von meckerziege
Grundsätzlich gut, dass der BR für die MA immer erreichbar ist - gerade im Schichtbetrieb!
Ist es von den Einsatzplänen denn nicht möglich, auf alle Schichten BRM zu verteilen, die dann Ansprechpartner für die MA sind? -und tragen es dann natürlich entsprechend dem Gremium vor.
Dem AG würde ich aber unmißverständlich klar machen, dass nach Arbeitsende auch das Telefon aus bleibt.Wie sollt Ihr denn abschalten, wenn Ihr immer und stetig mit dem AG
herumtelefoniert.
Verteilen von Aufgaben: Ein Betriebsratsgremium ist nie einer alleine, der BRV nimmt nur besondere Aufgaben für den BR wahr. Er ist nicht Chef und nicht alleiniger Macher!
Und daher ist es unerheblich, ob derjenige Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.
Richtig ist, dass das Abgeben nicht leicht ist - aber das ist ein Lernprozess, den Ihr gemeinsam bewältigen müßt und ohne Unruhe hineinzubringen!
Es wird ein längerer Prozess, der aber nicht unüblich ist!
Viel Glück!