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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristete Arbeitsverträge - gibt es die Möglichkeit nach Ablauf der 24 monatigen Befristung und einer Auszeit (z.B. Schwangerschaft) wieder einen befristeten Vertrag zu bekommen?

H
Hannes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe mal eine Frage zu befristeten Arbeitsverträgen. Gibt es die Möglichkeit nach Ablauf der 24 monatigen Befristung und einer Auszeit (z.B. Schwangerschaft) wieder einen befristeten Vertrag zu bekommen oder könnte es dann nur mit einem unbefristeten Vertrag weitergehen. Im Vorraus schon vielen Dank für die Antworten.

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Community-Antworten (3)

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rolfo2

11.02.2009 um 15:36 Uhr

Möglich wäre ein befrtisteter Vertrag mit Sachgrund, ansonsten nur unbefristet.

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rolfo2

11.02.2009 um 17:24 Uhr

@ neskia die 1. Ausnahme kann hier auch nicht mehr zutreffen weil die Kollegin schon mal befristet dort gearbeitet hat und anschließend eine Auszeit genommen. Die 4 Jahre gelten nur bei Weiterbefristungen.

K
Kriegsrat

11.02.2009 um 20:40 Uhr

@rolfo 2 das gesetz bezüglich der 24 monatigen befristung ohne sachlichen grund enthält eine öffnungsklausel so daß in diversen tarifverträgen durchaus längere befristungen ohne sachlichen grund vereinbart worden sein könnten und hierbei gilt das günstigkeitsprinzip leider nicht.....

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