Hallo,

was ist wenn ein BR Mitglied eine "Auszeit" von der BR Arbeit nehmen möchte.

1. Bei uns ist generell Gleitzeit.....würde es ausreichen wenn derjenige seine Arbeitszeit so verschiebt, dass die BR Sitzungen in der Freizeit liegt. in der Freizeit ist es ja unzumutbar, dass man teilnehmen MUSS.....

Wenn ich es richtig verstehe geht §37 ja immer davon aus, das der BR in der Arbeitszeit statt findet....das wäre dann ja nicht der Fall, das BR Mitglied könnte in seiner Freizeit dann ja privat verhindert sein.....

2. Gelten die strengen Verhinderungsregelungen auch für den BA?