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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszeit von der BR Arbeit...wie?

B
BertaB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

was ist wenn ein BR Mitglied eine "Auszeit" von der BR Arbeit nehmen möchte.

  1. Bei uns ist generell Gleitzeit.....würde es ausreichen wenn derjenige seine Arbeitszeit so verschiebt, dass die BR Sitzungen in der Freizeit liegt. in der Freizeit ist es ja unzumutbar, dass man teilnehmen MUSS.....

Wenn ich es richtig verstehe geht §37 ja immer davon aus, das der BR in der Arbeitszeit statt findet....das wäre dann ja nicht der Fall, das BR Mitglied könnte in seiner Freizeit dann ja privat verhindert sein.....

  1. Gelten die strengen Verhinderungsregelungen auch für den BA?
1.43206

Community-Antworten (6)

L
ludmilla

19.03.2010 um 12:40 Uhr

Ehrlich gesagt, verstehe ich die Frage nicht. BR-Arbeit kann man nicht nach Lust und Laune ausüben. Mitgegangen, mitgehangen!!!

B
BertaB

19.03.2010 um 12:44 Uhr

Trotzdem kann es Situationen geben, in denen man sich nicht in der Lage sieht, das Amt temporär aus persönlichen Gründen auszuüben....auch BR Mitglieder sind Menschen!

E
Erwin

19.03.2010 um 13:52 Uhr

@BertaB

Dann bleibt nur eines, das Mandat niederlegen!!

BR ist kein Wunschkonzert. Freizeit, nicht Urlaub ist auch nicht zwingend ein Verhinderungsgrund!! Dafür gibt es ja dann den im § 37 festgelegten Freizeitausgleich wegen Mandatswahrnahme in der Freizeit.

Hobby-BR_ler sieht das Gesetz auch nicht vor!

M
monalisa

19.03.2010 um 14:02 Uhr

@BertaB, ich kann dich schon verstehen, es gibt nun mal Gründe, die es fast unmöglich machen, das Betriebsrastsamt korrekt auszuüben. Aber dann müsstest du zurücktreten, anders geht es nicht. Du kannst nicht einfach sagen, dass es zur Zeit nicht geht..... Kommt immer darauf an, welche Prioritäten du setzt.

B
BertaB

19.03.2010 um 17:54 Uhr

Naja hier geht es nicht um könne oder wollen sondern wie die Rechtslage ist. Frage bleibt: MUSS man in seiner Freizeit teilnehmen?

Das kann ich nicht erkennen und wollte hierzu ein Antwort.

R
ridgeback

20.03.2010 um 10:50 Uhr

BertaB, natürlich kannst Du eine Auszeit nehmen. Das geht immer. Nur im Normalfall, beträgt die Mindestauszeit 4 Jahre.

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