Erstellt am 19.03.2010 um 11:40 Uhr von ludmilla
Ehrlich gesagt, verstehe ich die Frage nicht.
BR-Arbeit kann man nicht nach Lust und Laune ausüben.
Mitgegangen, mitgehangen!!!
Erstellt am 19.03.2010 um 11:44 Uhr von BertaB
Trotzdem kann es Situationen geben, in denen man sich nicht in der Lage sieht, das Amt temporär aus persönlichen Gründen auszuüben....auch BR Mitglieder sind Menschen!
Erstellt am 19.03.2010 um 12:52 Uhr von erwin
@BertaB
Dann bleibt nur eines, das Mandat niederlegen!!
BR ist kein Wunschkonzert. Freizeit, nicht Urlaub ist auch nicht zwingend ein Verhinderungsgrund!! Dafür gibt es ja dann den im § 37 festgelegten Freizeitausgleich wegen Mandatswahrnahme in der Freizeit.
Hobby-BR_ler sieht das Gesetz auch nicht vor!
Erstellt am 19.03.2010 um 13:02 Uhr von MonaLisa
@BertaB,
ich kann dich schon verstehen, es gibt nun mal Gründe, die es fast unmöglich machen, das Betriebsrastsamt korrekt auszuüben.
Aber dann müsstest du zurücktreten, anders geht es nicht. Du kannst nicht einfach sagen, dass es zur Zeit nicht geht.....
Kommt immer darauf an, welche Prioritäten du setzt.
Erstellt am 19.03.2010 um 16:54 Uhr von BertaB
Naja hier geht es nicht um könne oder wollen sondern wie die Rechtslage ist.
Frage bleibt:
MUSS man in seiner Freizeit teilnehmen?
Das kann ich nicht erkennen und wollte hierzu ein Antwort.
Erstellt am 20.03.2010 um 09:50 Uhr von ridgeback
BertaB,
natürlich kannst Du eine Auszeit nehmen.
Das geht immer.
Nur im Normalfall, beträgt die Mindestauszeit 4 Jahre.