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Email Weiterleitung per cc

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Ingrid
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden!!! Kurze Frage... Darf ein Arbeitgeber oder Vorgesetzter verlangen dass alle gesendeten Mails per "cc" an ihn weitergeleitet werden? Er/Sie möhte eine Kontrolle übere die gesendeten Mails haben!?! Danke für euer Mühe!!!

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Community-Antworten (6)

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Matze

27.08.2012 um 13:16 Uhr

Hier steht einiges dazu!

www.welt.de/finanzen/article3315937/Sind-private-E-Mails-am-Arbeitsplatz-erlaubt.html<< In solchen Fällen ist eine Betriebsvereinbarung sehr hilfreich. Bei uns gibt es diese, allerdings mit der Anweisung: keine privaten e-mails. Denn, die dann notwendige Wahrung des Postgeheimnis lassen unsere EDV-Strukturen nicht zu (Betrieb mit über 2000 Mitarbeitern).

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Ingrid

27.08.2012 um 13:46 Uhr

Hallo Matze! Vielen Dank erst mal. Problem bei meiner Anfrage ist nicht die Kontrolle der privaten Email´s. Es wird verlangt das jeder Mitarbeiter jede Email, die er/sie dienstlich versendent, auch als "CC-" Kopie an eine Vorgesetzte sendet. Frage mich ob es sein kann....

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Tanzbär

27.08.2012 um 14:01 Uhr

Na aber sicher kann das sein. Wenn der Vorgesetzte nichts anderes zu tun hat, als alle mails seiner Mitarbeiter zu lesen und zu kontrollieren ... Wenn ich mir das hier vorstelle, da würden die ganz schnell wieder von abkommen. Bombt sie doch zu mit vielen kleinen mails, statt zum Telefon zu greifen. Wenn dann nach ein paar Studnen das Postfach zu ist, das Geschrei will ich hören.

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Matze

27.08.2012 um 15:52 Uhr

Wie Tanzbär schon schrieb, kann "Dienst nach Vorschrift" weitaus effektiver sein, als das Lamentieren oder Klagen. Dennoch kann der Vorgesetzte dies fordern, da es Dienst-Mails sind. Ach ja, schreibt ausführlich, damit er was zum Lesen hat!

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gironimo

27.08.2012 um 18:36 Uhr

Habt Ihr denn eine BV zum E-Mailverkehr? Es wird ja immerhin eine technische Einrichtung genutzt, die dazu geeignet ist, das Verhalten und die Leistung der AN zu kontrollieren....

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Ingrid

28.08.2012 um 09:30 Uhr

Jetzt habe ich es! Wo du von einer technischen Einrichtung schreibst!!!! Wir sind hier in der Mitbestimmung!!!! §87 Abs. 1 6 BetrVg!

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