W.A.F. LogoSeminare

welchen Datenzugriff darf die SBV auf die BR-Daten haben

U
UlrikeBR
Mai 2022 bearbeitet

Wir habe gerade neu gewählt und sortieren die Datenzugriffe auf die Betriebsratsdaten gerade neu. Welche Informationen müssen der SBV zugänglich gemacht werden? Darf die SBV auf alle elektronischen Daten des BR zugreifen oder nur Einsicht nehmen oder dürfen/müssen wir ihr den Zugriff auf die gesamte elektronische Datenbank des Betriebsrats verwehren? Und wie sieht es mit dem Zugang auf die allgemeine Betriebsratsmailbox aus?

Die letzten Jahre hatte sie Vollzugriff auf alles, das war dem alten Betriebsrat aber nicht bewusst.

75603

Community-Antworten (3)

D
DummerHund

10.05.2022 um 01:03 Uhr

Der SBV hat keinerlei Rechte auf Zugriff elektronischer Daten des BR. Selbiges Betrifft die Betriebsratsmailbox. Der AG hat dem SBV da eine eigene an zu legen.

O
Oespel@gmx.de

23.05.2022 um 19:34 Uhr

Hallo Intressante Frage währe es den erlaubt wenn der BRV nichts dagegen hat ..?

M
Muschelschubser

24.05.2022 um 11:43 Uhr

Die SBV übt eine Kontrollfunktion aus, dass Gesetze, Verordnungen ,Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen im Sinne der Schwerbehinderten eingehalten werden.

Das geht nur mit dem entsprechenden Recht auf Dateneinsicht, die logischerweise auch personenbezogene Daten gem. DSGVO mit einbeziehen.

Man muss aber dazu sagen, dass die Kontrollfunktion der SBV gegenüber dem Arbeitgeber ausgeübt wird. Daraus folgt, dass auch der Anspruch auf Dateneinsicht ihm gegenüber geltend gemacht wird und nicht gegenüber dem BR.

Um einen Verstoß gegen §79 BetrVG, der DSGVO oder dem BDSG vorzubeugen, würde ich mich als BR auch strikt daran halten.

Einzige Ausnahme wären Betriebsvereinbarungen, die aber ohnehin jedem Beschäftigten zugänglich sein sollten.

Ihre Antwort