Erstellt am 20.08.2012 um 10:17 Uhr von wahlvst
Alle, die nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Das einfachste ist § 80 und § 74 und ggf wenn notwendigt die rechtliche Unterstützung.
Erstellt am 20.08.2012 um 12:45 Uhr von rkoch
> wenn notwendigt die rechtliche Unterstützung.
DA wäre ich vorsichtig! Die rechtliche Unterstützung, also einen RA, muss der AG nur bezahlen, wenn dieser den BR in einem Rechtsstreit vertritt ODER er als Sachverständiger tätig wird. Letzteres setzt eine vorherige Vereinbarung mit dem AG voraus. Das gilt aber für alle Sachverständigen die dafür einen Lohn einfordern. Nur betriebsinterner Sachverstand kann ohne Vereinbarung mit dem AG genutzt werden, aber dann muss der BR diesen immer noch i.d.R. vom AG anfordern.
Erstellt am 20.08.2012 um 13:00 Uhr von wahlvst
rkoch
> wenn notwendigt die rechtliche Unterstützung.
JA stimmt, da war die Antowrt unvollständig. Müsste lauten > wenn notwendig die rechtliche Unterstützung im erlaubten Rahmen oder auch ggf Gewerkschaft, denn diese gibt die hier kostenfrei. Aber GEW auch nur, wenn das Thema "Mitgliedschaft" im Sinne der Gewerkschaft erfüllt ist.
Erstellt am 20.08.2012 um 13:01 Uhr von rudolfrentier
es gilt immer der Rechtsgrundsatz - kein Recht im Unrecht! Man darf kein Rechtsgut verletzten umd ein anderes, subjektiv höherwertiges, zu protegieren.
Erstellt am 20.08.2012 um 13:04 Uhr von wahlvst
Wenn der AG seiner Pflicht aus § 80 nicht nachkommt, kann man hier rechtlich Hilfe als BR in Anspruch nehmen. Also via Beschlussverfahren. Doch man muss dann auch das Ganze begründen können.