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Verschweigen von Informationen

A
Albino
Nov 2016 bearbeitet

Welche Infoquellen darf der BR ungefragt (GL) nutzen wenn der Verdacht besteht das Informationen verschwiegen wurden durch GL die für eine Entscheidung des BR unbedingt notwendig waren.

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Community-Antworten (5)

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wahlvst

20.08.2012 um 12:17 Uhr

Alle, die nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Das einfachste ist § 80 und § 74 und ggf wenn notwendigt die rechtliche Unterstützung.

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rkoch

20.08.2012 um 14:45 Uhr

wenn notwendigt die rechtliche Unterstützung.

DA wäre ich vorsichtig! Die rechtliche Unterstützung, also einen RA, muss der AG nur bezahlen, wenn dieser den BR in einem Rechtsstreit vertritt ODER er als Sachverständiger tätig wird. Letzteres setzt eine vorherige Vereinbarung mit dem AG voraus. Das gilt aber für alle Sachverständigen die dafür einen Lohn einfordern. Nur betriebsinterner Sachverstand kann ohne Vereinbarung mit dem AG genutzt werden, aber dann muss der BR diesen immer noch i.d.R. vom AG anfordern.

W
wahlvst

20.08.2012 um 15:00 Uhr

rkoch

wenn notwendigt die rechtliche Unterstützung.

JA stimmt, da war die Antowrt unvollständig. Müsste lauten > wenn notwendig die rechtliche Unterstützung im erlaubten Rahmen oder auch ggf Gewerkschaft, denn diese gibt die hier kostenfrei. Aber GEW auch nur, wenn das Thema "Mitgliedschaft" im Sinne der Gewerkschaft erfüllt ist.

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rudolfrentier

20.08.2012 um 15:01 Uhr

es gilt immer der Rechtsgrundsatz - kein Recht im Unrecht! Man darf kein Rechtsgut verletzten umd ein anderes, subjektiv höherwertiges, zu protegieren.

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wahlvst

20.08.2012 um 15:04 Uhr

Wenn der AG seiner Pflicht aus § 80 nicht nachkommt, kann man hier rechtlich Hilfe als BR in Anspruch nehmen. Also via Beschlussverfahren. Doch man muss dann auch das Ganze begründen können.

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