Rücktritt als BR-Vorsitzender und Verschweigen der Gründe?
Da ich als BR-Vorsitzender einen Beschluss des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht vertreten müsste, selber den Beschluss als falsch halte, habe ich mein Amt als Betriebsratsvorsitzender niedergelegt und bin nur noch "normales" Betriebsratsmitglied. Einige BR-Kollegen fordern nun von mir, dass ich gegenüber unseren Kollegen persönliche Gründe angeben soll. Dies würden viele mir aber nicht abnehmen, alle den Grund erkennen, sobald das Verfahren beim Arbeitsgericht bekannt ist. Kann der Betriebsrat als Gremium beschließen, das ich bei einer Betriebsversammlung, sollte nachgefragt werden, erläutere, was mich zum Rücktritt bewog. Hans
Community-Antworten (4)
10.10.2006 um 23:42 Uhr
@Hans, meiner Ansicht nach war dein größter Fehler, den Vorsitz abzugeben. Du hast die Beschlüsse des Gremiums mitzutragen, egal ob sie dir in den Kram passen oder nicht. Dem Richter ist es vollkommen wurscht, wie deine persönliche Meinung aussieht.
Darüber, warum du zurückgetreten bist, bist du niemanden Rechenschaft schuldig. Wenn du selbst damit klarkommst........
11.10.2006 um 01:10 Uhr
@Hans Ich hielte es für sehr viel angebrachter das Mandat niederzulegen. Ich halte nicht viel von einem "kalorienarmen Betriebsratsdasein". Und den wahren Grund würde ich dann auch angeben: "Ich trat zurück, weil ich nicht bereit war einen gefassten Beschluss des Gremiums zu vertreten. Das ist unloyal, nicht im Sinne des BetrVG und sogar undemokratisch - aber so ist es und so bin ich."
11.10.2006 um 11:41 Uhr
sicher in der demokratie kann man nicht immer seine meinung durchsetzen aber man sollte auch grundsätze haben, die eben dazu führen können, dass man die sache hinwirft. zum BR-job gehört auch ein rückrat und wenn man dies beweist sollte man das auch artikulieren.
11.10.2006 um 14:55 Uhr
Ein Beschluss, welcher zur Folge hat, das 12 seit dem 1.9.06 schon bei uns arbeitende Mitarbeiter gekündigt werden, weil der Betriebsrat der Einstellung nicht zustimmt, kann von mir nicht mitgetragen werden. Dem Arbeitgeber soll durch die Nichtzustimmung vor allem klar gemacht werden, dass er den Betriebsrat rechtzeitig beteiligt. Dies geht aber meiner Meinung nach auf Kosten der Mitarbeiter, welche hier arbeiten wollen.Darüber hinaus ist arbeitsrechtlich schon entschieden, dass der Betriebsrat bei einer falschen Eingruppierung nicht der Einstellung, sondern nur der Eingruppierung wiedersprechen kann. Die mehrheitliche Entscheidung fiel trotz großer Bedenken eines Gewerkschaftsvertreters. Demokratische Entscheidungen sind für mich unverzichtbar, aber mein "Gewissen" stellt für mich dann doch die höhere Instanz dar. Viele Grüße Hans
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