Erstellt am 10.10.2006 um 21:42 Uhr von Mona-Lisa
@Hans,
meiner Ansicht nach war dein größter Fehler, den Vorsitz abzugeben. Du hast die Beschlüsse des Gremiums mitzutragen, egal ob sie dir in den Kram passen oder nicht.
Dem Richter ist es vollkommen wurscht, wie deine persönliche Meinung aussieht.
Darüber, warum du zurückgetreten bist, bist du niemanden Rechenschaft schuldig.
Wenn du selbst damit klarkommst........
Erstellt am 10.10.2006 um 23:10 Uhr von Kölner
@Hans
Ich hielte es für sehr viel angebrachter das Mandat niederzulegen. Ich halte nicht viel von einem "kalorienarmen Betriebsratsdasein".
Und den wahren Grund würde ich dann auch angeben: "Ich trat zurück, weil ich nicht bereit war einen gefassten Beschluss des Gremiums zu vertreten. Das ist unloyal, nicht im Sinne des BetrVG und sogar undemokratisch - aber so ist es und so bin ich."
Erstellt am 11.10.2006 um 09:41 Uhr von paula
sicher in der demokratie kann man nicht immer seine meinung durchsetzen aber man sollte auch grundsätze haben, die eben dazu führen können, dass man die sache hinwirft. zum BR-job gehört auch ein rückrat und wenn man dies beweist sollte man das auch artikulieren.
Erstellt am 11.10.2006 um 12:55 Uhr von Hans
Ein Beschluss, welcher zur Folge hat, das 12 seit dem 1.9.06 schon bei uns arbeitende Mitarbeiter gekündigt werden, weil der Betriebsrat der Einstellung nicht zustimmt, kann von mir nicht mitgetragen werden. Dem Arbeitgeber soll durch die Nichtzustimmung vor allem klar gemacht werden, dass er den Betriebsrat rechtzeitig beteiligt. Dies geht aber meiner Meinung nach auf Kosten der Mitarbeiter, welche hier arbeiten wollen.Darüber hinaus ist arbeitsrechtlich schon entschieden, dass der Betriebsrat bei einer falschen Eingruppierung nicht der Einstellung, sondern nur der Eingruppierung wiedersprechen kann. Die mehrheitliche Entscheidung fiel trotz großer Bedenken eines Gewerkschaftsvertreters. Demokratische Entscheidungen sind für mich unverzichtbar, aber mein "Gewissen" stellt für mich dann doch die höhere Instanz dar.
Viele Grüße
Hans