SBV im Betrieb
Muss der arbeitgeber den BR infomiern ob wir im betrieb SB haben
Community-Antworten (18)
16.08.2012 um 15:25 Uhr
Grundsätzlich nicht. Allerdings bei personellen "Einzelmaßnahmen", bei Sozialauswahl etc.
16.08.2012 um 15:27 Uhr
klar muß er das. wie wollt ihr wissen ob ihr eine sbv wählen müßt?
16.08.2012 um 18:25 Uhr
Der Arbeitgeber informiert nur auf Anforderung des Betriebsrats. Einen "Automatismus" gibt es nicht.
16.08.2012 um 23:56 Uhr
matze, da hast du vollkommen recht, wer fragt, dem kann geholfen werden:)
17.08.2012 um 07:03 Uhr
Fragt man halt alle x Monate, kann man automatisieren im Outlook. Fehlt nur noch die Abfrage im Hirn: If (AG meldet 5 oder mehr SB im Betrieb) DO sbv_wahl();
:-)
17.08.2012 um 11:30 Uhr
Der AG muss, den auch gem SGB IX ist der BR und nicht nur die SBV Beteiligter § 93 SGB IX. Der BR wird hier als Beteiligter oeffters angesprochen. So schon das erste Mal wenn es um die morgliche Besetzung freien Stellen geht § 81 (1) SGB IX (Pruefung der Eignung der Stellen) und im Zusammenhang mit der Meldung freier Stellen u.a. an die Agtentur fuer Arbeit. Das Unterlassen der Meldung berechtigt so das BAG den BR die Zustimmung zu verweigern.
Auch sollte jeder BR mind. 1 BRM auf SGB IX Schlung senden, Anspruch besteht auch aus § 80 BetrVG
17.08.2012 um 11:43 Uhr
Auch wenn ich Euch Recht gebe, dass es in fast allen Fällen so läuft, die rechtliche Lage ist tatscählich anders.
So lautet die rein rechtliche Antwort auf die Frage:
Muss der arbeitgeber den BR infomiern ob wir im betrieb SB haben
JA!
vgl. §80 BetrVG:
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 4. die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern; (2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten;
Wie soll der BR seiner Aufgabe nach §80 (1) Nr. 4. nachkommen, wenn er über die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten keine Information hat? Abs. 2 Satz 1 enthält keine Holschuld des BR, vielmehr eine Bringschuld des AG.
So auch DKK Rn. 83 zu §80 BetrVG: Der AG hat unaufgefordert und von sich aus dem BR jederzeit und umfassend alle Informationen zukommen zu lassen, die dieser zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt.
Zu schade dass Theorie und Praxis hier so weit auseinanderliegen.....
17.08.2012 um 11:54 Uhr
was glaubst du, wieviele arbeitgeber wissen was im betrvg steht?
17.08.2012 um 11:55 Uhr
Auf Grund der Tatsache, das der BR oft Beteiligter ist, immer dann wenn im SGB IX steht " AG soll/muss § 93" beteiligen hat der BR Initiativrechte.
17.08.2012 um 12:00 Uhr
Nubbel, mal wieder eine sehr hilfreiche Antwort von Dir. Denn diese Aussage bedeutet ja, AG kennt BetrVG nicht also vergessen wir BR es auch. Weiter, kann man schlussfolgern, dass hier Dir vieles auch nicht bekannt ist/ war. Denn sonst waeren wohl andere Aussagen gekommen. Das Gegenteil sollte hier also dann gelten, BR versucht den AG auf seine Pflichten und die Rechte des BR aufzuklaeren, auf die eine oder andere Art.
17.08.2012 um 12:02 Uhr
Pati, der sollte sofern moeglich und nicht gewaehlt ist, eine Wahl der SBV einleiten und dann mit der SBV gem § 99 & 95 (4) SGB IX gut zusammen arbeiten.
17.08.2012 um 12:16 Uhr
betriebsrätin, auch wenn dein zerfres.... hirn das nicht begreifen will. viele arbeitgeber kenn, oder wollen das betrvg nicht kennen. darum muß so mancher br fakten anfragen obwohl der arbeitgeber ihm diese infos ohne explizite anfrage zukommen lassen müßte.
das war meine aussage, nicht mehr, nicht weniger. wenn du deine klugscheis..... nicht vorhandene interpretationsgabe immer so dilletantisch einsetzt, sehe ich für deinen br schwarz.
17.08.2012 um 12:39 Uhr
Bei/Für einen BR der mit mir schon einige Jahrzehnte besteht kann es so schlimm mit dem schwarz nicht sein.
17.08.2012 um 12:40 Uhr
mehrere jahrzehnte, hmmmmm, freigestellt?
17.08.2012 um 12:45 Uhr
ja, da kann es wohl nicht ganz falsch sein was ich und die Koll so machen.
PS:
Der Arbeitgeber informiert nur auf Anforderung des Betriebsrats. Einen "Automatismus" gibt es nicht. Antwort 3 Erstellt am 16.08.2012 um 16:25 Uhr von Matze
Antwort: matze, da hast du vollkommen recht, wer fragt, dem kann geholfen werden:) Antwort 4 Erstellt am 16.08.2012 um 21:56 Uhr von Nubbel ..was soll man aus diese Aussage nun lernen. Denn sie ist FALSCH, der AG muss hier informieren. Ist nun ja wohl unbestreitbar.
was glaubst du, wieviele arbeitgeber wissen was im betrvg steht? Antwort 8 Erstellt am 17.08.2012 um 09:54 Uhr von Nubbel Ist außer eine bedenktlichen Tatsache, keine hilfreiche Antwort.
17.08.2012 um 12:54 Uhr
:)))))) dann ist jetzt vieles klar:)))))) noch nen schönen urlaub!
ich würde mir wünschen, dass man brm für begrenzte zeiten in andere betriebe tauschen könnte, dann würde einige ihren hochmut überdenken können.
noch viel spass in deinem suppenschüsselchen und schwimm mal wieder weiter raus!
17.08.2012 um 13:00 Uhr
Nubbel, was glaubst Du warum ich geschrieben habe das Theorie und Praxis so weit auseinender liegen?
Die Aussage das unsere AG das BetrVG nicht kennen und auch nicht kennen wollen ist schlicht falsch! Sie kennen es i.d.R. recht gut. Kaum ein AG wird die Rechte des BR, die unmittelbar "strafbewehrt" sind, wie §87, §99, §102, etc. ignorieren. §80 ist aber eben mit Ausnahme von §23 (3) nicht "strafbewehrt". Und die Anwendung von §23 (3) stellt jeden BR vor fast unüberwindbare Hürden. vgl. 1 ABR 21/80:
Ein Antrag des Betriebsrates auf Feststellung seiner Rechte hinsichtlich künftiger Maßnahmen des Arbeitgebers muß diese Maßnahmen so konkret umschreiben, daß einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung unschwer entnommen werden kann, wann die bejahten Rechte des Betriebsrates gegeben sind. Ein Antrag, mit dem dem Arbeitgeber aufgegeben werden soll, den Betriebsrat über künftige "Informations- und Bildungsveranstaltungen" zu unterrichten, mangelt dieser Bestimmtheit und ist daher unzulässig.
Es ist so gut wie unmöglich einen entsprechenden Antrag nach §23 (3) zu verfassen, so weit es auf die wenig konkreten Informationspflichten des AG zielt.
Im vorliegenden Fall könnte der BR durchaus versuchen den Antrag zu stellen "Dem AG aufzugeben den BR unaufgefordert über Veränderungen bei den im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten zu informieren". IMHO wäre das "bestimmt" genug. Aber das hätte ich auch im obigen Fall gesagt - ob das ein ArbG also ebenso sieht? Vielleicht fehlt dem Antrag oben der kleine Einschub "vom Arbeitgeber geplante ....", aber mangels Volltext kann ich leider nicht beurteilen ob der Antrag tatsächlich so relativ vage gefasst war wie der Leitsatz aussagt. So wie er oben gefasst ist, fehlt dem Antrag tatsächlich ein gewisses etwas.. WANN soll der AG denn den BR über was genau informieren. Fügt man "vom AG geplant" bzw. einen Verweis auf §96 ff. BetrVG ein, wird es IMHO bestimmter. So bald er etwas konkretes vorhat muss er informieren... Aber genau das Beispiel zeigt eben wie schwierig ein solcher Antrag zu formulieren wäre.
Und genau DAS sagt unseren AG, dass sie den Teil nicht so genau nehmen müssen, also lassen sie es bleiben, denn den BR wegen jedem Furz zu informieren würde irrsinnig viel Zeit in Anspruch nehmen. Im Prinzip müsste der BR dann bei jeder im Betrieb laufenden Beratung auf AG-Seite dabei sein, damit er über "alles" informiert ist.
Es liegt also streng genommen an uns, nicht uns auf das "Nachfragen" verweisen zu lassen, sondern im Grunde bei jedem Informationsmangel den AG auf §23 (3) festzunageln und so weit das nicht fruchtet die Sache auch durchzuziehen... Dann hätten wir als BR aber nix anderes mehr zu tun...
17.08.2012 um 13:46 Uhr
Es liegt also streng genommen an uns, nicht uns auf das "Nachfragen" verweisen zu lassen, sondern im Grunde bei jedem Informationsmangel den AG auf §23 (3) festzunageln und so weit das nicht fruchtet die Sache auch durchzuziehen... Dann hätten wir als BR aber nix anderes mehr zu tun... Antwort 17 Erstellt am 17.08.2012 um 11:00 Uhr von rkoch 199349
da kann ich dir nur zustimmen!
Nubbel, was glaubst Du warum ich geschrieben habe das Theorie und Praxis so weit auseinender liegen?
auch das hatte ich sehr wohl verstanden!
schönes we
Verwandte Themen
BR UND SBV : GLEICHSETZUNG DER INSTITUTIONEN !? SELBE KOSTENSTELLE !?
ÄlterHALLO ! :-) ICH HABE EINE FUER UNS SEHR WICHTIGE FRAGE BEZUEGLICH BR UND SBV BZW. DER TATSACHE, DASS IN UNSERER FIRMA BEIDE INSTITUTIONEN GEMEINSAM UEBER EINE KOSTENSTELLE VERWALTET WERDEN : Wir s
BR vs SBV Fall - Interessenkonflikt?
ÄlterIch bin die Stellv. SBV: Sachverhalt: Die SBV hat ein Schreiben an einen Vorgesetzten geschrieben in dem er geäußert hat, dass der Schwerbehinderten Mensch in seiner Abteilung nicht ohne Integrations
SBV ist BR Ersatzmitglied - Doppelamt
ÄlterHallo zusammen, unser SBV ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und sein Nachfolger zugleich das Ersatzmitglied, welches im Bedarfsfall zu Sitzungen nachrücken würde. Wie erfolgt nun aber die Ladung
Wahl des SBV
ÄlterHallo Zusammen, Bei uns fand die Wahl des SBV im Juni statt. Es wurden SBV, 1. Stellv. SBV und 2. Stellv. SBV gewählt. Ich wurde als 1. stellv. SBV gewählt. Nun stelle ich fest, dass ich keine Infos
BR-Protokoll steht Zusammenarbeit mit SBV gescheitert
ÄlterAls SBV hatte ich zu einer BR-Sitzung einem BR-Mitglied einen Brief mitgegeben in dem es stand, dass die SBV die Zusammenarbeit zwischen BR und SBV als gescheitert sieht. Die Begründung im Brief war,