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Stellenbeschreibung für Stabstelle mitbestimmungspflichtig?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Hygienefachkraft (Stabsstelle, Klinik) hat vom AG vor Monaten eine Stellenbeschreibung ausgehändigt bekommen. Der BR hat erst jetzt davon erfahren. Bisher wurden uns alle Stellenbeschreibungen zur Mitbestimmung vorgelegt. Der AG argumentiert, bei Stabsstellen würde die Mitbestimmung nicht mehr greifen.

Aktuell soll nun die Hygienefachkraft dem QM weisungsbefugt unterstellt werden. Laut Forderung von RKI und KRINKO sollte sie dem Krankenhaushygieniker bzw. ärztlichem Direktor unterstellt sein.

Wie seht ihr in beiden Fällen die Vorgehensweise des AG`s? Vielen Dank für eure Antworten. Maria

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

21.08.2012 um 18:29 Uhr

Ich sehe bei Stellenbeschreibungen ohnehin keine Mitbestimmung.

Allerdings kann der BR einen Informationsanspruch geltend machen, da die Stellenbeschreibungen bei verschiedenen Dingen, die der Mitbestimmung unterliegen, vonnöten sind (eventuell Beurteilungsgrundsätze, Auswahlrichtlinien, Entgeltsysteme oder ähnliches).

Außerdem muss der BR selbst in der Lage sein zu überprüfen, ob in bestimmten Fragen seine Mitbestimmung betroffen ist (Informationsanspruch aus § 80 BetrVG). Auch für seine Aufgaben aus eben diesem § 80 BetrVG benötigt der BR die St.B.

Ihr solltet also weiterhin darauf bestehen, dass der AG Euch die Stellenbeschreibung gibt, da eine Stabsstelle "Hygienefachkraft" jedenfalls eine ganz normale Arbeitnehmerstelle ist, die nicht unter dem § 5 BetrVG (Leitende Angestellte) fällt.

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