Betriebsrat legt fest: Nur noch Praktikanten mit Bachelor oder Master Abschluss!
Hallo zusammen,
der Vorstand des Betriebsrates unseres Unternehmens (AG), hat vor kurzem festgelegt, dass nur noch Praktikanten eingestellt werden dürfen, die entweder sich in einem Studium befinden, oder ein Studium mit Bachelor oder Master abgeschlossen haben. Begründet wurde dies mit einer Umstrukturierung. Ist das rechtens? Und wenn ja, auf welcher Gesetzlichen Grundlage dürfen die das festlegen?
Momentan sieht es nämlich so aus, dass wir in der Personalabteilung häufig Anfragen für Praktikas von "Berufseinsteigern" (ehemalige Zeitsoldaten) und Umschülern erhalten, die teilweise schon viele Lehrgänge gemacht haben, denen aber die Berufserfahrung fehlt.
Ich persönlich finde das ein wenig diskriminierend gegenüber anderen Wettbewerbern.
Liebe Grüße
Community-Antworten (3)
16.08.2012 um 11:48 Uhr
.... also erstmal: Einen "Vorstand" des Betriebsrates gibt es nicht, nur einen "Vorsitzenden", und der kann ALLEINE gar nichts festlegen. Wenn, dann hat der gesamte Betriebsrat beschlossen so vorzugehen.
Der Betriebsrat kann in der von Dir beschriebenen Weise überhaupt nichts "festlegen". Der Betriebsrat muss bei Einstellungen von Praktikanten um Zustimmung gebeten werden und kann diese verweigern, wenn gewisse Umstände vorliegen (näheres siehe §99 BetrVG).
Ich will mal versuchen einen möglichen Denkfaden, warum derartiges im Raum steht, aufzuzeigen:
Es stellt sich nämlich die Frage, was die Einstellung eines Praktikanten für effektive Konsequenzen für die Person hat. Studierende (und ggf. Schüler) müssen Praktika machen, und z.B. ob sie - und wenn, wie viel - Geld dafür bekommen ergibt sich aus der Sache und den betrieblichen Gepflogenheiten. Für andere Personen gilt das nicht, also kann nicht einfach irgendwer mit dem Argument "Praktikum" ohne betriebsübliche Bezahlung eingestellt werden. Der Betriebsrat muss also durchaus verhindern, dass andere Personen mit dem vorgeschobenen Argument "Praktikum" als Niedriglöhner eingestellt werden. Insbesondere gilt übrigens auch für Praktikanten: Die Besonderheit deren Praktika ist, dass sie NICHT zum Arbeiten, sondern zum LERNEN beschäftigt werden. Werden Praktikanten im wesentlichen mit NORMALER Arbeit beschäftigt SIND sie eben keine Praktikanten und haben ein Anrecht auf VOLLE Bezahlung!
Der Fall den Du da hinstellst: "Berufseinsteiger", ist eben deshalb KEIN Grund einen AN mit dem Argument "Praktikum" zu schlechteren Bedingungen einzustellen. Denn diese kommen ja eben mit 99%iger Sicherheit NICHT um zu lernen, sondern um zu arbeiten! ALLE Personen, die einer Arbeit nachgehen um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten haben ein Anrecht auf ordentliche Arbeitsbedingungen wie alle anderen im selben Betrieb auch. Ggf. könnte die Agentur für Arbeit derartige Sachen fördern. Der BR darf allerdings eine Schlechterstellung gegenüber anderen AN nicht durchgehen lassen.
Natürlich läßt sich das nicht in die von Dir gewählten Worte packen (der BR hat festgelegt....). Insofern stelle ich mir die Frage ob der BR diese Worte selbst gesagt hat. AG drehen Aussagen des BR gern in diese Richtung um diesen schlecht dastehen zu lassen....
Ich persönlich finde das ein wenig diskriminierend gegenüber anderen Wettbewerbern.
Du bist also auch einer von denen, die der Meinung sind, das wenn einzelne AG die AN ausbeuten und sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, dies eine Rechtfertigung für alle anderen AG ist es ebenso zu machen? Verstehe ich Dich richtig?
Du weißt dass diese Aussage nichts anderes bedeutet, als das wir in DE gezwungen sind, unsere Löhne nach unten an diejenigen der Billiglohnländer anzupassen um Wettbewerbsfähig zu bleiben......
Wenn hier irgendwer diskriminiert wird, dann die AN denen derartiges zugemutet wird.
16.08.2012 um 12:14 Uhr
Guten Morgen,
zunächsteinmal möchte ich mich für diese wirklich sehr schnelle und sehr ausführliche Antwort bedanken. Gleichzeitig muss ich mich entschuldigen, denn ich habe gerade festgestellt, das ein Abschnitt von mir, aus welchen Gründen auch immer, leider nicht mit übertragen wurde. Ich versuche es nochmal zu erläutern.
Ich bin ehemaliger Zeitsoldat 12 Jahre. In dieser Zeit war ich unter anderem sehr lange im Personalbereich eingesetzt. Weiterhin habe ich ein Studium zum staatlich geprüften Betriebswirt und eine Ausbildung als Personalreferent gemacht. Plus etliche andere Zertifikate.
Zur Zeit bin ich auf Arbeitssuche. Meine Bewerbungsunterlagen wurden schon desöfteren von vielen bekannten Personalern durchgesehen und als sehr gut empfunden. Trotz allem erhalte ich viele Absagen, von denen einige mit der Antwort, dass ich keine Berufserfahrung hätte beantwortet wurden. Aus diesem Anlass, versuche ich derzeit in einem Unternehmen ein Praktikum im Personalbereich zu erhalten, welches ich sogar unbezahlt machen würde, da ich noch von der Bundeswehr Gehalt erhalte. Dieses Praktikum soll mir helfen Berufserfahrung zu sammeln und Kenntnisse mit in das Unternehmen einzubringen bzw noch zu erweitern. Aus meiner Sicht wäre das eine Win-Win Situation.
Seit zwei Tagen telefoniere ich jetzt Unternehmen ab und habe bisher von drei Personalern bei Aktienunternehmen, die bereits geschilderte Situation, erzählt bekommen. Von daher bin ich weder der Meinung das Unternehmen die AN ausbeuten sollen noch bin ich der Ansicht, dass man Betriebsräte schlecht dastehen lassen soll. Ganz im Gegenteil, ich finde BR sehr nützlich und sehr wichtig. Diese Meinung werde ich auch beibehalten, sollte ich hoffentlich bald eine Anstellung im HR Bereich bekommen.
Ich verstehe die Situation aus der Sicht des BR, dass AN nicht "ausgebeutet" werden sollen. Aus meiner Sicht, sieht es aber nicht wie "ausbeuten" aus.
Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins dunkele bringen und entschuldige mich nochmal für den wirklich sehr falsch zu verstehnden ersten Beitrag
Liebe Grüße
16.08.2012 um 17:18 Uhr
Was Du jetzt sagst passt nun gar nicht zu dem was Du erst geschrieben hast!
Zitat: der Vorstand des Betriebsrates unseres Unternehmens (AG), hat vor kurzem festgelegt
Jetzt bist Du plötzlich arbeitssuchend.....
Naja, das was Du jetzt schreibst bestätigt meine Meinung: Die Personaler, die Dir diese Aussage aufs Auge drücken schieben den BR vor. Wenn Du einen dieser BR fragen würdest, würde die Aussage mit Sicherheit anders lauten.
Aus diesem Anlass, versuche ich derzeit in einem Unternehmen ein Praktikum im Personalbereich zu erhalten, welches ich sogar unbezahlt machen würde, da ich noch von der Bundeswehr Gehalt erhalte.
Hast Du Deine Möglichkeiten nach dem SVG schon ausgereizt, z.B. Dein einmonatiges Berufsorientierungspraktikum (bzw. deren drei)? Was sagt der Berufsförderungsdienst?
DAS wären echte Praktika, die natürlich kein BR ablehnen kann!
Ansonsten gilt im deutschen Recht der Grundsatz: Arbeit ohne Lohn gibt es nicht! § 612 BGB: Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
JEDE Arbeitsleistung die nicht nur aus Gefälligkeit (aka Nachbarschaftshilfe) erfolgt, insbesondere wenn sie aus einem Arbeitsverhältnis folgt, MUSS danach vergütet werden. Und damit steht das Finanzamt und die Sozialkassen Gewehr bei Fuß. Dazu kommt ein Rattenschwanz wie z.B. Unfallversicherung, etc. Das Risiko gehen Personaler nur ein, wenn sie sich auf ein gesetzliches Praktikum festlegen können (wo der Praktikant eben auch über den Praktikumsträger versichert ist). Den BR da vorzuschieben macht die Sache natürlich für die Personaler viel freundlicher als zu sagen, tut uns leid, das können wir nicht machen. Je größer die Firma um so unwahrscheinlicher wird es, das die sich auf so was einlassen.....
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