.... also erstmal: Einen "Vorstand" des Betriebsrates gibt es nicht, nur einen "Vorsitzenden", und der kann ALLEINE gar nichts festlegen. Wenn, dann hat der gesamte Betriebsrat beschlossen so vorzugehen.
Der Betriebsrat kann in der von Dir beschriebenen Weise überhaupt nichts "festlegen". Der Betriebsrat muss bei Einstellungen von Praktikanten um Zustimmung gebeten werden und kann diese verweigern, wenn gewisse Umstände vorliegen (näheres siehe §99 BetrVG).
Ich will mal versuchen einen möglichen Denkfaden, warum derartiges im Raum steht, aufzuzeigen:
Es stellt sich nämlich die Frage, was die Einstellung eines Praktikanten für effektive Konsequenzen für die Person hat. Studierende (und ggf. Schüler) müssen Praktika machen, und z.B. ob sie - und wenn, wie viel - Geld dafür bekommen ergibt sich aus der Sache und den betrieblichen Gepflogenheiten. Für andere Personen gilt das nicht, also kann nicht einfach irgendwer mit dem Argument "Praktikum" ohne betriebsübliche Bezahlung eingestellt werden. Der Betriebsrat muss also durchaus verhindern, dass andere Personen mit dem vorgeschobenen Argument "Praktikum" als Niedriglöhner eingestellt werden.
Insbesondere gilt übrigens auch für Praktikanten: Die Besonderheit deren Praktika ist, dass sie NICHT zum Arbeiten, sondern zum LERNEN beschäftigt werden. Werden Praktikanten im wesentlichen mit NORMALER Arbeit beschäftigt SIND sie eben keine Praktikanten und haben ein Anrecht auf VOLLE Bezahlung!
Der Fall den Du da hinstellst: "Berufseinsteiger", ist eben deshalb KEIN Grund einen AN mit dem Argument "Praktikum" zu schlechteren Bedingungen einzustellen. Denn diese kommen ja eben mit 99%iger Sicherheit NICHT um zu lernen, sondern um zu arbeiten! ALLE Personen, die einer Arbeit nachgehen um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten haben ein Anrecht auf ordentliche Arbeitsbedingungen wie alle anderen im selben Betrieb auch. Ggf. könnte die Agentur für Arbeit derartige Sachen fördern. Der BR darf allerdings eine Schlechterstellung gegenüber anderen AN nicht durchgehen lassen.
Natürlich läßt sich das nicht in die von Dir gewählten Worte packen (der BR hat festgelegt....). Insofern stelle ich mir die Frage ob der BR diese Worte selbst gesagt hat. AG drehen Aussagen des BR gern in diese Richtung um diesen schlecht dastehen zu lassen....
> Ich persönlich finde das ein wenig diskriminierend gegenüber anderen Wettbewerbern.
Du bist also auch einer von denen, die der Meinung sind, das wenn einzelne AG die AN ausbeuten und sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, dies eine Rechtfertigung für alle anderen AG ist es ebenso zu machen? Verstehe ich Dich richtig?
Du weißt dass diese Aussage nichts anderes bedeutet, als das wir in DE gezwungen sind, unsere Löhne nach unten an diejenigen der Billiglohnländer anzupassen um Wettbewerbsfähig zu bleiben......
Wenn hier irgendwer diskriminiert wird, dann die AN denen derartiges zugemutet wird.