Erstellt am 15.08.2012 um 12:44 Uhr von Streikbrecher
>> Wenn sie ablehnen oder ein BEM Verfahren abgeschlossen ist, dann beginnt die Fristrechnung ja von neuem. Also dann werden die Tage, die vorher auf der Liste waren gestrichen und es fängt bei 0 an.
Richtig!
>> Systemtechnisch ist das nicht abzubilden, daher erscheinen die MA immer wieder auf der Liste mit den "alten" Tagen
Falsch, klar kann man dieses regeln und zwar bei allen technischen Systemen auch sogar bei Excel
Erstellt am 15.08.2012 um 13:42 Uhr von Berndklee
Ja und wie? Vielleicht könnt ihr mir Tipps geben, weil wir wissen nicht, wie wir das abbilden können.
Danke
Erstellt am 15.08.2012 um 15:27 Uhr von Streikbrecher
Das ist nicht das Problem des BR sondern des AG. Der muss ich ggf externe Hilfe holen oder selbst Kurse belegen.
Erstellt am 15.08.2012 um 15:45 Uhr von Lotte
Berndklee,
wieso werden bei diesen KollegInnen nicht einfach die vorherigen Zeiten gelöscht? Eine dauerhafte Fehlzeitenerfassung per exel kann ja nicht Wunsch des BR und der Kolleginnen sein.
Erstellt am 15.08.2012 um 21:30 Uhr von Nubbel
"Wir erhalten täglich eine Liste, auf der alle MA aufgeführt sind, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen AU waren......Systemtechnisch ist das nicht abzubilden, daher erscheinen die MA immer wieder auf der Liste mit den "alten" Tagen."
lotte, warum denkst du sollte es den arbeitgeber interessieren was sich br und kollegen nicht wünschen?
auch wenn es deiner frage nicht dient, ihr bekommt "täglich" eine liste? Hammer, wieviele kollegen habt ihr?
da nach deiner aussage der arbeitgeber (personalabteilung) die listen anfertigt, solltet ihr bei eurer übertragung ein übersichtliches ablagesysthem entwickeln.
Erstellt am 15.08.2012 um 23:58 Uhr von Lotte
Nubbel,
weil das ja wohl MB pflichtig sein könnte (Leistungskontrolle). Da könnte man sicher trefflich drüber streiten und versuchen, eine BV dazu durchzusetzen ;-)
Aber auch schon in einer BV zum BEM sollte das Platz finden und geregelt werden.
Erstellt am 16.08.2012 um 01:10 Uhr von Nubbel
du willst ernsthaft dem arbeitgeber diktieren wie er daten zu erfassen hat?
Erstellt am 16.08.2012 um 01:22 Uhr von poiuz
Wenn der Arbeitgeber eine Software (excel) benutzt um personenbezogene Daten zu erfassen, klar wieso nicht?
Erstellt am 16.08.2012 um 01:36 Uhr von Nubbel
größenwahnsinn ist was wunderbar erheiterndes für den arbeitgeber. zwei von ihnen müssen ab und an einen höllen spaß haben.
Erstellt am 16.08.2012 um 11:20 Uhr von Lotte
Nubbel,
Größenwahn ist, hier im BR-Forum die Wahrheit gepachtet haben zu wollen ;-)
Erstellt am 16.08.2012 um 11:57 Uhr von Nubbel
lotte, von dir habe ich schon immer gerne gelernt! verrate mir den § für dein begehren;)
Erstellt am 16.08.2012 um 12:12 Uhr von Lotte
Nubbel,
Du willst doch nicht lernen und ich will Dich nichts lehren. Hier geht es auch gar nicht um lernen, hier geht es m. E. darum Argumentationshilfen zu geben. Ob sich ein AG dann darauf einlässt, ob der BR sich zurückzieht oder ob man ein Gericht entscheiden lassen muss, bleibt dem Einzelfall überlassen.
Aber sei es drum: § 87 (1) Nr. 6 BetrVG
Interessant auch: LAG Nürnberg v. 03. 05. 2002 - 8 TaBV 38/01
Erstellt am 16.08.2012 um 12:50 Uhr von Nubbel
kerotte, ein wenig naivität ist ja putzig, aber
LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 8 TaBV 38/01 Beschluss vom 03.05.2002
Leitsatz:
Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrat ist bei Einführung eines unternehmensweiten Computersystems zur Fehlzeitenüberwachung gegeben, wenn nur so eine unternehmenseinheitliche Regelung subjektiv möglich ist, die der Kostenoptimierung und der unternehmenseinheitlichen Arbeitsplatzgestaltung dienen soll. Mit der damit erstmals gegebenen Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats verlieren bisher bestehende Einzelbetriebsvereinbarungen wegen Wegfalls der Zuständigkeit des Einzelbetriebsrats ihre Gültigkeit.
Rechtsgebiete: BetrVG
Vorschriften: BetrVG § 50,
Stichworte: Einführung eines neuen Computersystems, Zuständigkeit Gesamtbetriebsrat,
du willst dieses urteil für ne exeltabelle nutzen und diese noch obendrauf als technische arbeitnehmerüberwachung bezeichnen?
was ist mit dir geschehen?
Erstellt am 16.08.2012 um 13:06 Uhr von Lotte
Nubbel,
Dir scheint es ja extrem wichtig zu sein, mir mitzuteilen, dass Du mich auch persönlich kennst.
Spannend ;-)
Ich sag ja, es geht hier nicht ums lernen und belehren. Drum lass ich das. Ich kann an dem Urteil durchaus erkennen, dass Fehlzeitenkontrollen per PC dem MB unterliegen.
Mein AG erkennt es im übrigen auch ;)
Wenn Deiner so starrsinnig ist und Ihr das nicht einklagt, dann ist das so.
Was berndklee macht, muss er und sein BR wissen.
Erstellt am 16.08.2012 um 13:28 Uhr von Nubbel
ich vermisse deinen keller und möchte da wieder rein:)
Erstellt am 17.08.2012 um 09:20 Uhr von Berndklee
Schade, dass ich hier keine entsprechende Hilfe erhalten habe.
Wir wollen das BEM ordentlich und gemeinsam mit der GL durchführen. Aber anscheinend ist "vertrauensvolle Zusammenarbeit" in diesem Formum nicht gern gesehen.
Wir werden versuchen eine eigene Lösung zu finden. Danke und Gruß
Berndklee
Erstellt am 17.08.2012 um 11:03 Uhr von Lotte
Berndklee,
Du hast mir aber keine Antwort auf die Frage gegeben, ob die Fehlzeiten aus der Software gelöscht werden können, wenn ein BEM begonnen oder abgelehnt wird?