Erstellt am 15.08.2012 um 11:37 Uhr von rkoch
> kann eine bestehende Betriebsvereinbarung geändert bzw.ergänzt werden,wenn beide
> Betriebsparteien sich einig sind.(Betriebsrat und Arbeitgeber)
Natürlich! Nichts ist auf Ewig in Stein gemeißelt.
> Oder muß die Betriebsvereinbarung erst gekündigt werden
Die Kündigung einer BV hat (außer wenn die BV dadurch endgültig beendet wird und ein Initiativrecht des BR nicht besteht) eigentlich nur den Sinn, dass eine neue BV abgeschlossen werden muss und damit die Einigungsstelle angerufen werden kann. Letzteres ist unmöglich so lange eine geltende BV vorliegt.
I.d.R. SOLLEN AG und BR sogar über notwendige oder gewünschte Änderungen verhandeln und sich gütlich einigen. Nur wenn letzteres eben nicht gelingt ist Kündigung der BV und damit die drohende Einigungsstelle als Druckmittel das Mittel der Wahl.
Erstellt am 15.08.2012 um 12:47 Uhr von wahlvst
rkoch
anders kann es sein, wenn in der BV ein Änderung/ Kündigung ausgeschlossen wurde. Denn eine BV ist ein Vertrag ggf zu Lasten Dritter.